On 25 February 2022, the European Union (EU) has agreed upon further sanctions against Russia as a reaction to, as the European Council put it, “the Russian Federation’s unprovoked and unjustified military aggression against Ukraine.”:
weiter lesenWhile generally, sustainability initiatives and Environmental Social Governance (ESG) become increasingly important for both consumers and investors, the line between strengthening cooperation to achieve sustainability goals and compliance with competition law remains a fine one (see also our briefing of 7 February 2021). The German Federal Cartel Office (FCO) has recently examined three sector initiatives aimed at sustainability gains. While the agency did not publish detailed decisions or case reports, some guidance can still be concluded from its findings.
weiter lesenAm 9. September 2021 trat die neue Dual-Use-Verordnung (VO 2021/821/EU) in Kraft. Sie setzt ein neues Rechtsregime ein für die Kontrolle der Ausfuhr, der Vermittlung, der technischen Unterstützung, der Durchfuhr und der Verbringung betreffend Güter mit doppeltem Verwendungszweck. Damit im Zusammenhang veröffentlichte die Europäische Kommission am 23. November 2021 ihren jährlichen Bericht im Bereich der Dual-Use-Güter. Schwerpunkt dieses Berichts ist die Umsetzung der neuen Dual-Use-Verordnung.
weiter lesenMit State Aid and the Energy Sector ist ein neues umfassendes Werk zur Anwendung des EU-Beihilfenrechts im Energiesektor erschienen.
BLOMSTEIN-Partner Max Klasse hat gemeinsam mit Professor Leigh Hancher (Universität Tilburg) das Kapitel „Aid to Nuclear and Coal“ beigesteuert, das sich mit Beihilfen in den Bereichen Kernenergie und Kohlewirtschaft befasst. Das Kapitel gibt unter anderem einen Einblick in das Zusammenspiel zwischen EU-Beihilfenrecht und EURATOM-Vertrag, der die meisten Aspekte des europäischen Nuklearsektors reguliert.
weiter lesenIn drei aktuellen Grundsatzentscheidungen betont der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Bedeutung der europarechtlichen Grundsätze – insbesondere des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit – für die Auslegung der Verbrauchsteuerrichtlinien. Die lebensnahe und flexible Auslegung der Richtlinien ist begrüßenswert und sollte zu einer Beschränkung der oft übermäßig formalen Auslegung des Verbrauchsteuerrechts auf nationaler Ebene und damit zu einer sachgerechteren Einzelfallbetrachtung führen.
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