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Das neue Jahr hat einige Neuerungen im Energie- und Stromsteuerrecht gebracht. Das besonders stromintensive produzierende Gewerbe kann angesichts der gestiegenen Strompreise nun von einer deutlichen Steuerentlastung (in Form einer erhöhten Entlastung) profitieren. Im Gegenzug wurde der Spitzenausgleich im Energie- und Stromsteuerrecht abgeschafft, der aber ohnehin nur große Industriekonzerne begünstigte. Die neu eingeführte Stromsteuerentlastung betrifft dagegen gerade auch den Mittelstand. Außerdem sind die Steuerentlastungen für die Kraft-Wärme-Kopplung und die Steuerbegünstigungen für Strom aus bestimmten Biomassen sowie aus Klär- und Deponiegas weggefallen. Schließlich wurde die Meldeschwelle für Unternehmen, die Beihilfen in Form von Vergünstigungen bei der Energie- und Stromsteuer erhalten, gesenkt. Diese Neuerungen werden im Folgenden erläutert.

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Mit dem letzten gegen Russland verhängten EU-Sanktionspaket wurde eine ab dem 30. September 2023 geltende Nachweispflicht für die Einfuhr von bestimmten Eisen- und Stahlerzeugnissen eingeführt. So soll sichergestellt werden, dass keine Erzeugnisse in die Union gelangen, die in Drittstaaten unter Verwendung russischer Vorprodukte erzeugt worden sind. Die Frage, wie diese Pflicht für Importeure umzusetzen ist, hat zuletzt für erhebliche Unsicherheiten gesorgt. Auch die „Frequently Asked Questions“ (FAQs) der EU-Kommission, die die Verwendung von sog. Mill Test Certificates (MTCs) vorschlagen, brachten dahingehend keine abschließende Klarheit, sondern weitere praktische Umsetzungsprobleme. Nunmehr hat die Generalzolldirektion sich allerdings zu der Frage positioniert und erklärt, dass auch alternative Nachweise anerkannt werden. Damit wird voraussichtlich die praktische Umsetzung für deutsche Einführer erheblich erleichtert. Wir erläutern in diesem Briefing die Hintergründe und Details.

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BLOMSTEIN hat den deutschen Mobilitätsspezialisten ZF Friedrichshafen AG erfolgreich beim Verkauf seiner Anteile an der ASAP Holding GmbH an eine Tochtergesellschaft des indischen Technologieunternehmen HCL Technologies, Inc zu investitions- und fusionskontrollrechtlichen Aspekten beraten. Die Transaktion wurde zwischenzeitlich von den zuständigen Behörden, insbesondere dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, genehmigt.

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On 25 February 2022, the European Union (EU) has agreed upon further sanctions against Russia as a reaction to, as the European Council put it, “the Russian Federation’s unprovoked and unjustified military aggression against Ukraine.”:

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While generally, sustainability initiatives and Environmental Social Governance (ESG) become increasingly important for both consumers and investors, the line between strengthening cooperation to achieve sustainability goals and compliance with competition law remains a fine one (see also our briefing of 7 February 2021). The German Federal Cartel Office (FCO) has recently examined three sector initiatives aimed at sustainability gains. While the agency did not publish detailed decisions or case reports, some guidance can still be concluded from its findings.

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Am 9. September 2021 trat die neue Dual-Use-Verordnung (VO 2021/821/EU) in Kraft. Sie setzt ein neues Rechtsregime ein für die Kontrolle der Ausfuhr, der Vermittlung, der technischen Unterstützung, der Durchfuhr und der Verbringung betreffend Güter mit doppeltem Verwendungszweck. Damit im Zusammenhang veröffentlichte die Europäische Kommission am 23. November 2021 ihren jährlichen Bericht im Bereich der Dual-Use-Güter. Schwerpunkt dieses Berichts ist die Umsetzung der neuen Dual-Use-Verordnung.

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Mit State Aid and the Energy Sector ist ein neues umfassendes Werk zur Anwendung des EU-Beihilfenrechts im Energiesektor erschienen.

BLOMSTEIN-Partner Max Klasse hat gemeinsam mit Professor Leigh Hancher (Universität Tilburg) das Kapitel „Aid to Nuclear and Coal“ beigesteuert, das sich mit Beihilfen in den Bereichen Kernenergie und Kohlewirtschaft befasst. Das Kapitel gibt unter anderem einen Einblick in das Zusammenspiel zwischen EU-Beihilfenrecht und EURATOM-Vertrag, der die meisten Aspekte des europäischen Nuklearsektors reguliert.

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In drei aktuellen Grundsatzentscheidungen betont der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Bedeutung der europarechtlichen Grundsätze – insbesondere des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit – für die Auslegung der Verbrauchsteuerrichtlinien. Die lebensnahe und flexible Auslegung der Richtlinien ist begrüßenswert und sollte zu einer Beschränkung der oft übermäßig formalen Auslegung des Verbrauchsteuerrechts auf nationaler Ebene und damit zu einer sachgerechteren Einzelfallbetrachtung führen.

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