BLOMSTEIN engagiert sich weiter gemeinsam mit der Berliner Architektenkammer für eine wettbewerbsfreundlichere Vergabe von Architektur- und Planungsleistungen in Berlin.

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On 6 February, the European Commission (Commission) published a draft Implementing Regulation on detailed arrangements for the conduct of proceedings pursuant to the Foreign Subsidies Regulation (FSR) including relevant notification forms. Interested parties have the possibility to provide the Commission with feedback on the draft regulation until 6 March 2023 via an online portal.

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Germany is moving forward with its tender structure for purchasing Green Hydrogen (GH2) subproducts, such as ammonia, methanol, and aviation fuel from countries outside the EU. It is the first time that this unique scheme is being implemented, aiming to foster the international market of GH2. Although the deadline is approaching, there is still time to take part of it. Nevertheless, these are the first tenders of a recurrent and regular purchase procedure, in order to bring the necessary security on the demand side, so that the new projects on the supplier side can be structured.

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On 1 July 2022, the European Parliament and the Council have reached a political agreement on the proposed Regulation on foreign subsidies distorting the internal market (FSR). This marks a decisive step towards the formal adoption of the FSR later this year. The FSR will provide the Commission with a new tool to investigate subsidies granted by non-EU governments out of its own motion but will also subject recipients of foreign subsidies to a parallel merger clearance procedure and to special review in public procurement procedures.

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BLOMSTEIN advises Brazilian cattle and beef sector representative, Instituto Mato-Grossense da Carne, on EU’s ESG regulatory framework.

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Am 21. Juni 2022 hat das Bundeskabinett dem Bundestag eine „Formulierungshilfe“ für den Entwurf eines Bundeswehrbeschaffungsbeschleunigungsgesetzes (BwBBG-E) vorgelegt. Das Gesetz soll oberhalb der Schwellenwerte insbesondere auf alle Aufträge über die Lieferung von Militärausrüstung i.S.d. § 104 Abs. 2 GWB anwendbar sein, die der „unmittelbaren Stärkung der Einsatzfähigkeit der Bundeswehr“ dienen. Es soll bis zum 31. Dezember 2025 befristet werden und auch für zum Zeitpunkt des Inkrafttretens bereits begonnene Vergabeverfahren gelten.

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Ab morgen sind öffentliche Auftraggeber verpflichtet, das Wettbewerbsregister im Rahmen von GWB-Vergabeverfahren daraufhin zu konsultieren, ob einer der Bieter darin eingetragen ist. Obgleich die öffentlichen Auftraggeber weiterhin selbst über einen Ausschluss aufgrund eines Ausschlussgrundes entscheiden, wird Eintragungen im Wettbewerbsregister eine erhebliche Indizwirkung zukommen.

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Der russische Überfall auf die Ukraine hat zu einem Umdenken geführt. Plötzlich sollen umfangreiche Mittel bereitgestellt werden, mit denen die dringend benötigte Ausrüstung der Bundeswehr endlich realisiert werden kann. Diese Ausrüstung soll nun schnellstmöglich erfolgen. Erste Beschaffungsvorhaben sind sogar schon angestoßen worden.

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Mit dem am 29. Oktober 2020 in Kraft getretenen Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) soll die Digitalisierung von Krankenhäusern vorangetrieben werden. Bis zu 4,3 Mrd. Euro stellen der Bund und die Länder seit dem 1. Januar 2021 dafür zur Verfügung. Gefördert werden unter anderem Investitionen in die digitale Infrastruktur, Maßnahmen zur IT-Sicherheit sowie dafür erforderliche personelle Maßnahmen. Aus der KHZG-Förderrichtlinie geht hervor, dass das Bundesamt für Soziale Sicherung einen Krankenhauszukunftsfonds einrichtet. Die Krankenhausträger können ihren Förderbedarf bei den Ländern anmelden, welche ihrerseits Förderanträge an das Bundesamt für Soziale Sicherung stellen. Sobald die Länder das Geld erhalten haben, erlassen sie einen Fördermittelbescheid gegenüber dem Krankenhausträger und leiten die Fördermittel weiter. Neben dem Bundesgesundheitsministerium hat inzwischen auch das Land Niedersachsen zu wesentlichen Fragen im Zusammenhang mit dem KHZG Stellung genommen. Durch die Förderung können auch private Krankenhausträger an vergaberechtliche Vorgaben gebunden werden.

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Am 23. Februar 2022 hat die Europäische Kommission ihren Entwurf für eine Richtlinie über die Nachhaltigkeitspflichten von Unternehmen vorgestellt. Der Entwurf reiht sich in eine Entwicklung ein, in der die Menschenrechts- und Umwelt-Compliance in den Lieferketten von Unternehmen eine stetig bedeutendere Rolle einnimmt. Auf nationaler Ebene ist dessen Ergebnis das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, das am 1. Januar 2023 in Kraft treten wird. In anderen Mitgliedsstaaten sind solche Gesetze wirksam, wie etwa in Frankreich oder in den Niederlanden seit 2019.

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