Die Weltbank hat das erste Übersichtswerk zu vergaberechtlichen Ausschlusssystemen veröffentlicht. Das „Global Suspension & Debarment Directory” gibt konsultierend Aufschluss darüber, wie verschiedene Rechtssysteme weltweit Ausschlussmechanismen anwenden, um bestimmten Auftragnehmern den Zugang zu öffentlichen Aufträgen zu verwehren. Das Werk basiert auf dem im Jahr 2020 durchgeführten „Global Suspension & Debarment Survey” mit Beiträgen zahlreicher Experten. Auch BLOMSTEIN-Counsel Dr. Florian Wolf hat mit seinem Fachwissen an dem Kapitel zu Deutschland mitgewirkt.

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Am 1. Juli 2021 ist das Gesetz über die Bereitstellung flächendeckender Schnellladeinfrastruktur für reine Batterieelektrofahrzeuge (Schnellladegesetz – SchnellLG) vom 25.06.2021 (BGBl. 2021 I, 2141) in Kraft getreten. Das SchnellLG ist ein wesentlicher Baustein für den Ausbau der Elektromobilität in Deutschland: Es bildet insbesondere die gesetzliche Grundlage für ein Vergabeverfahren über Bau und Betrieb von 1.000 Schnellladestandorten im gesamten Bundesgebiet. Die Ladeleistung einer Schnellladesäule an einem solchen Standort beträgt mindestens 150 Kilowatt. Dies ermöglicht nach 30-minütigem Laden eine Reichweite von ca. 150 bis 300 Kilometer.

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Am 25. Mai 2021 fand das vom Debarment and Exclusions Subcommitee der International Bar Association (IBA) organisierte Webinar zu Ausschlüssen und Vergabesperren von Vergabeverfahren in Europa statt. Das Webinar wurde moderiert von BLOMSTEIN-Partner Dr. Roland M. Stein. Eine Aufzeichnung der virtuellen Veranstaltung ist jetzt online verfügbar.

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BLOMSTEIN hat die OMR hinsichtlich vergaberechtlicher Aspekte bei der Einrichtung und dem Betrieb von Deutschlands größtem Impfzentrum in Hamburg beraten.

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Mit dem Entwurf eines Verbandssanktionengesetzes (VerSanG) hat die Bundesregierung ihren lang gehegten Plan zur Einführung von Unternehmenssanktionen in die Tat umgesetzt. Hintergrund der Gesetzesnovelle ist, dass Verbände für ihr Fehlverhalten aktuell nur nach dem Ordnungswidrigkeitenrecht belangt werden können. Das bedeutet unter anderem, dass die Behörde nach eigenem Ermessen entscheiden kann, ob sie dieses Fehlverhalten verfolgt. Zudem sind die Bußgelder, die nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz verhängt werden können, bei 10 Mio. EUR gedeckelt, egal wie groß das Unternehmen ist.

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Cyber-Security gewinnt in Deutschland und in Europa zunehmend an Bedeutung. Das Bedürfnis, den digitalen Markt und die IT Systeme der dort handelnden Unternehmen vor Angriffen zu schützen, wächst stetig. In den vergangenen zwei Jahren haben 68% der Unternehmen Cyber-Angriffe registriert. Laut Aussage des BSI-Präsidenten kommen täglich 390.000 neue Varianten zu den bekannten 800 Millionen Schadprogrammen hinzu. Der europäische und der deutsche Gesetzgeber haben unter dem Regelungsziel „Cyber-Sicherheit“ daher eine Reihe von Rechtsnormen erlassen und den Mitgliedstaaten bzw. Unternehmen weitgehende Pflichten auferlegt. Dieses Briefing soll einen Überblick geben über die prominentesten Gesetzesakte im Bereich Cyber-Security und die darin verankerten Pflichten der Adressaten.

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Cyber-Security wird immer wichtiger. Spätestens seit den Attacken auf den deutschen Bundestag, das Auswärtige Amt und auf zahlreiche Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens ist klar, dass die Integrität der eigenen informationstechnischen Systeme geschützt werden muss. Der folgende Beitrag verschafft einen Überblick darüber, wie öffentliche Auftraggeber eine erhöhte Cyber-Integrität von Waren und Dienstleistungen im Rahmen von Vergabeverfahren sicherstellen können. Ein weiterer Beitrag erläutert, welche Besonderheiten sich bei der Beschaffung von Waren und Dienstleistungen zur Cyber-Security selbst ergeben.

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Cyber-Security wird immer wichtiger. Spätestens seit den Attacken auf den deutschen Bundestag, das Auswärtige Amt und zahlreiche Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens ist ein verstärktes Bewusstsein dafür entstanden, dass insbesondere die öffentliche Hand und Unternehmen die Integrität der vorhandenen informationstechnischen Systeme schützen müssen. Der folgende Beitrag verschafft einen Überblick darüber, welche Besonderheiten sich bei der Beschaffung von Waren und Dienstleistungen zur Cyber-Security selbst ergeben. Ein weiterer Beitrag erläutert, wie öffentliche Auftraggeber eine erhöhte Cyber-Integrität im Rahmen von Vergabeverfahren sicherstellen können.

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Ein wichtiges Anliegen der Europäischen Kommission im Verteidigungs- und Sicherheitssektor ist eine verstärkte Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten bei Beschaffungen. Der Ausbau gemeinsamer Beschaffungen soll nicht nur zu Kostensenkungen und zur Förderung des Wettbewerbs führen, sondern in letzter Konsequenz auch die Kooperation zwischen den europäischen Streitkräften erleichtern. Im vergangenen Jahr veröffentlichte die Kommission in diesem Zusammenhang einen gesonderten Leitfaden, in dem sie den europarechtlichen Rechtsrahmen gemeinsamer Beschaffungsvorhaben in diesem Bereich erläuterte. Ziel war es, den öffentlichen Auftraggebern Unsicherheiten zu nehmen. Es bleibt abzuwarten, ob der Leitfaden unmittelbar eine Häufung gemeinsamer Beschaffungsvorhaben bewirken kann. Allerdings ist damit ohnehin aufgrund der europäischen Initiativen PESCO und dem EDF zu rechnen.

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Der Ausschluss von Unternehmen von Vergabeverfahren wird weiterhin kontrovers diskutiert. Auch die neue Ausgabe der juve beschäftigt sich in einem Beitrag über das neue Wettbewerbsregister erneut mit diesem Thema.

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