BLOMSTEIN für ADM in Zollstreitigkeit vor dem EuGH erfolgreich

07.04.2016

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit Urteil vom 7. April 2016 (Rs. C-294/14) die Rechtsauffassung unserer Mandantin ADM in einem Rechtstreit mit der deutschen Finanzverwaltung bestätigt. ADM hatte vor dem Finanzgericht Hamburg gegen einen Einfuhrabgabenbescheid des Hauptzollamts Hamburg Stadt geklagt, das dem EuGH die Sache zur Vorabentscheidung vorlegte. Der EuGH folgte nun der Rechtsauffassung der ADM zur Auslegung des europäischen Zollrechts. Demnach verlieren Öle aus verschiedenen Präferenzgebieten ihren Präferenzstatus nicht dadurch, dass sie bei ihrer Beförderung in die EU im Tank eines Frachtschiffs vermischt werden.

Das setzt nach dem EuGH nur voraus, dass ausgeschlossen werden kann, dass andere – insbesondere nicht präferenzbegünstigte – Erzeugnisse in diesen Tank gelangt sind. Das Urteil hat Auswirkungen auf eine Vielzahl weiterer Zollverfahren in der ganzen EU, die die Einfuhr loser Ware, von Flüssigkeiten oder von Ölen betreffen. ADM hatte vor dem Finanzgericht Hamburg gegen einen Einfuhrabgabenbescheid des Hauptzollamts Hamburg Stadt geklagt, das dem EuGH die Sache zur Vorabentscheidung vorlegte. Der EuGH folgte nun der Rechtsauffassung der ADM zur Auslegung des europäischen Zollrechts. Demnach verlieren Öle aus verschiedenen Präferenzgebieten ihren Präferenzstatus nicht dadurch, dass sie bei ihrer Beförderung in die EU im Tank eines Frachtschiffs vermischt werden. Das setzt nach dem EuGH nur voraus, dass ausgeschlossen werden kann, dass andere – insbesondere nicht präferenzbegünstigte – Erzeugnisse in diesen Tank gelangt sind. Das Urteil hat Auswirkungen auf eine Vielzahl weiterer Zollverfahren in der ganzen EU, die die Einfuhr loser Ware, von Flüssigkeiten oder von Ölen betreffen.

ADM wurde von einem Anwalts-Team vertreten, das von BLOMSTEIN-Partner Dr. Roland M. Stein geführt wurde und dem u.a. der BLOMSTEIN-Associate Dr. Florian Wolf angehörte. BLOMSTEIN berät die ADM-Gruppe laufend im Zoll- und Verbrauchsteuerrecht. Mit dem jetzigen Erfolg knüpft Roland M. Stein bei der neu gegründeten Kanzlei BLOMSTEIN, deren Gründungspartner er ist, an die bisherige erfolgreiche Arbeit für ADM an.

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