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Direktinvestitionen in der EU – der erste jährliche Bericht der Europäischen Kommission

30.11.2021

Im März 2019 hat die Europäische Union die sog. Screening-Verordnung (VO 2019/452/EU) erlassen. Diese soll Mitgliedstaaten animieren, ausländische Direktinvestitionen aus Drittstaaten aus Gründen der Sicherheit und öffentlichen Ordnung zu überprüfen. Auch schuf die Screening-Verordnung ein Kooperationsmechanismus zwischen den Mitgliedstaaten untereinander und mit der Europäischen Kommission. In diesem Zusammenhang hat die Kommission am 23. November 2021 zum ersten Mal einen nunmehr jährlichen Report zur Investitionskontrolle herausgegeben.

Dieser Beitrag soll einen Überblick über den Inhalt geben mit besonderem Augenmerk auf folgenden Fragen:

  • Wie haben sich die Direktinvestitionen entwickelt?

  • Unternehmen aus welchen Staaten investieren in die Europäische Union?

  • Welche EU-Mitgliedstaaten haben bereits Investitionskontrollverfahren eingeführt?

  • Wie läuft die Investitionskontrolle in den EU-Mitgliedstaaten?

Ausländische Direktinvestitionen im Vergleich

Die globalen und europäischen ausländischen Direktinvestitionen des letzten Jahres sind geprägt durch die COVID-19-Pandemie. Global sank das Volumen der Direktinvestitionen von 2019 auf 2020 um 35 %. Die EU traf es noch härter mit einem Abfall von 71 %. In Deutschland wurde in diesem Bereich gegenüber dem Vorjahr 30 % weniger investiert. Insbesondere Investitionen aus der Volksrepublik China und den USA verringerten sich.

Die bedeutendsten Herkunftsländer der investierenden Unternehmen, die sich in Europa einsetzen sind die USA und Kanada (35 %), das Vereinigte Königreich (30,5 %), die EFTA-Staaten (12,1 % mit 7,5 % von der Schweiz) und auch China (2,5 %).

18 aus 27: Die gesetzgeberische Entwicklung

Im Jahre 2017 hatten lediglich elf Staaten eine Investitionskontrolle geregelt. Seit Erlass der Screening-Verordnung, die den Mitgliedstaaten die Einrichtung einer Investitionskontrolle nahelegt und dafür umzusetzende Hauptelemente nennt, ist die Zahl auf 18 angewachsen. Weitere sechs Staaten haben zumindest den gesetzgeberischen Prozess zu einer Investitionskontrolle angestoßen. Drei weitere hingegen (Bulgarien, Kroatien und Zypern) lassen noch auf sich warten. Die Kommission hat erneut aufgefordert, dass auch die restlichen Mitgliedsstaaten ein solches Verfahren zeitnah einführen.

Die Investitionskontrolle in den Mitgliedstaaten

Die Entscheidung, welche Investitionen gescreent und genehmigt oder verwehrt werden, obliegt den EU-Mitgliedstaaten. Die EU-Screening-Verordnung sieht in ihrem Artikel 5 vor, dass die Mitgliedstaaten jährlich über die in ihrem Hoheitsgebiet getätigten ausländischen Direktinvestitionen berichten. Im Jahre 2020 meldeten die Mitgliedstaaten insgesamt 1.793 Investitionskontrollanträge mit Investitionen in sieben der berichterstattenden Mitgliedstaaten. Die meisten Investitionen verzeichnen die Bereiche der Produktion, Informations- und Kommunikationstechnologien und der Großhandel mit Investitionssummen von EUR 1.200 bis zu EUR 34 Mrd. In 80 % wurde aufgrund der fehlenden Gefahr für öffentliche Sicherheit oder Ordnung kein formales Kontrollverfahren durchgeführt. der Anträge wurden schnell genehmigt, werden musste. Die übrigen Anträge wurden zu 79 % bedingungslos zugelassen, während 12 % der Transaktionen nur unter Bedingungen freigegeben werden konnten. Lediglich 2 % der Fälle wurden untersagt. Allerdings wurden auch 7 % der Transaktionen von den Parteien vorzeitig abgebrochen, was vermutlich teilweise darauf zurückzuführen sein wird, dass die Behörden der Transaktion kritisch gegenüber standen.

Der EU-Kooperationsmechanismus

In dem Zeitraum vom 11. Oktober 2020 bis zum 30. Juni 2021 haben elf Mitgliedsstaaten der Kommission 265 Verfahren gemeldet. Insgesamt 212 dieser Verfahren, was einem Anteil von 80 % entspricht, wurden in Phase I beigelegt. 36 Verfahren (14%) traten in Phase II über, wie die Kommission zusätzliche Informationen verlangte. In weniger als 3% aller gemeldeten Verfahren gab die Kommission eine Stellungnahme ab.

Fazit

Die Zahlen zeigen, dass das Volumen an Investitionskontrollverfahren im letzten Jahr deutlich angezogen hat. Positiv hervorzuheben ist, dass ein Großteil der Verfahren ohne ein vertieftes Prüfverfahren freigegeben werden konnten. Sobald allerdings ein kritischer Investor oder ein kritisches Zielunternehmen im Spiel ist, ist anzuraten, genügend Zeit für die Investitionskontrolle einzuplanen. Das zeigt sich nicht zuletzt am Globalwafers – Siltronic Deal, der sich seit über einem Jahr hinzieht und auf die Freigabe wartet.

BLOMSTEIN berät umfänglich zum Verfahren bei ausländischen Direktinvestitionen und Investitionskontrollanträgen. Dr. Roland M. Stein und
Dr. Leonard von Rummel stehen Ihnen für Fragen jederzeit gern zur Verfügung.

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