Reinhart Rüsken, ehemaliger Richter am Bundesfinanzhof (ab sofort) und Freshfields Partner Dr. Hans-Joachim Prieß (ab 1. Mai 2016) verstärken BLOMSTEIN als Of Counsel. Beide werden die Mandanten der Kanzlei insbesondere in den Bereichen Außenwirtschafts- und Vergaberecht unterstützen.

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Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit Urteil vom 7. April 2016 (Rs. C-294/14) die Rechtsauffassung unserer Mandantin ADM in einem Rechtstreit mit der deutschen Finanzverwaltung bestätigt. ADM hatte vor dem Finanzgericht Hamburg gegen einen Einfuhrabgabenbescheid des Hauptzollamts Hamburg Stadt geklagt, das dem EuGH die Sache zur Vorabentscheidung vorlegte. Der EuGH folgte nun der Rechtsauffassung der ADM zur Auslegung des europäischen Zollrechts. Demnach verlieren Öle aus verschiedenen Präferenzgebieten ihren Präferenzstatus nicht dadurch, dass sie bei ihrer Beförderung in die EU im Tank eines Frachtschiffs vermischt werden.

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Artikel über die Neueröffnung von BLOMSTEIN in Legal Tribune Online

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Artikel über die Neueröffnung von BLOMSTEIN in Global Competition Review

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JUVE Berichterstattung über die Neugründung von BLOMSTEIN

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