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Am 11. Dezember 2017 billigte der Rat der Europäischen Union durch Beschluss die ständige strukturierte Zusammenarbeit (Permanent Structured Cooperation – PESCO) im Verteidigungsbereich. Die Entscheidung wurde von 25 Mitgliedstaaten getragen, nachdem zuvor die Minister von 23 Mitgliedstaaten dem Hohen Vertreter und dem Rat in einer gemeinsamen Bekanntmachung ihre Bereitschaft zur Zusammenarbeit mitgeteilt hatten. Gemeinsam mit dem Ratsbeschluss veröffentlichten die teilnehmenden Mitgliedstaaten zudem eine erste Liste geplanter PESCO-Projekte. Diese umfasst Forschungs-, Beschaffungs- und Modernisierungsprojekte für eine Vielzahl von Bereichen, einschließlich Prototypen für Infanteriefahrzeuge, autonome Seeüberwachungssysteme und Minenabwehrmaßnahmen, Cybersicherheit, Funk- und indirekte Feuerunterstützungslösungen, logistische Knotenpunkte, operative Unterstützung, militärische Mobilitätsmaßnahmen sowie die Einrichtung eines europäischen medizinischen Hauptquartiers und von Ausbildungszentren.

Die anstehende Umsetzung der geplanten Zusammenarbeit wirft eine Reihe von Fragen für künftige europäische Rüstungsprojekte auf. Wir werden uns auf die Auswirkungen auf die Beschaffung von Verteidigungsgütern konzentrieren.

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Dürfen Hersteller Händlern verbieten, ihre Waren auf Internet-Drittplattformen wie Amazon oder eBay anzubieten? Mit dieser bislang hochumstrittenen Frage beschäftigte sich der EuGH in seinem am 6.12.2017 ergangenen Urteil (Rs. C-230/16 – Coty). Mit Spannung hatten sowohl Hersteller als auch Händler nach Luxemburg geblickt. Nun steht fest: Plattformverbote können zulässig sein. Der EuGH zeigt sich damit herstellerfreundlich. Was sollten Hersteller und Händler für die Zukunft wissen?

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BLOMSTEIN-Associate Dr. Florian Wolf hat einen Artikel zum Thema “Die Vergabe von Rettungsdienstleistungen nach der Vergaberechtsreform” im neuen E-Book Vergaberecht 2018 des EUROFORUM-Verlag veröffentlicht. Der Artikel kann hier abgerufen werden. Das gesamte E-Book Vergaberecht 2018 ist für Interessenten beim EUROFORUM-Verlag unter diesem Link kostenfrei abrufbar.

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Am 23. Oktober 2017 verweigerte Präsident Trump die Bestätigung (sog. recertification) des internationalen Atomabkommens mit dem Iran (Joint Comprehensive Plan of Action, JCPOA).

Am 31. Oktober 2017 wurden 41 mit dem Korps der Iranischen Revolutionsgarden (IRGC) in Verbindung stehende natürliche und juristische Personen unter den US-Terrorismus-Sanktionen gelistet. Diese neuen Listungen sind Ausprägung eines wachsenden Trends unilateraler, ohne vorherige Konsultationen oder Koordinierung auf internationaler Ebene erlassener US-Sanktionen.

Im Folgenden geben wir am Beispiel der neusten US-Entwicklungen mit Blick auf den JCPOA sowie die US-Sanktionen gegen Russland einen Überblick über diese Entwicklungen. Zudem untersuchen wir die potenziellen Auswirkungen dieser US-Sanktionen für europäische Unternehmen sowie die Reaktionsmöglichkeiten der Europäischen Union.

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BLOMSTEIN Of Counsel Dr. Hans-Joachim Prieß ist am 3. November 2017 vom Hamburger Vergabeinstitut (HVI) für sein Lebenswerk als Vergaberechtler mit dem sog. „Vergabefuchs“ geehrt worden. Bei einem Gala-Dinner im Übersee Club in Hamburg wurde der Preis von Prof. Heiko Höfler überreicht.

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BLOMSTEIN freut sich über die Doppelauszeichnung in zwei Kategorien durch die JUVE Redaktion bereits im ersten Jahr nach unserer Gründung. BLOMSTEIN gewinnt den JUVE Gründerzeit Award und ist Kanzlei des Jahres für Vergaberecht – am 26. Oktober 2017 wurden die Awards im Rahmen einer Gala in der Alten Oper in Frankfurt verliehen.

„Die 2016 gegründete Berliner Kanzlei hat sich fest im Markt etabliert. Wettbewerber loben den Freshfields-Spin-off für seine ‚juristisch hohe Qualität, verbunden mit internationaler Erfahrung‘. Die fachliche Kombination aus Vergabe-, Kartell- und Beihilferechtlern funktioniert ideal.“

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Die Bedeutung der Kontrolle von ausländischen Investitionen hat in den letzten Jahren deutlich zugenommen. In Deutschland wurden jüngst die Außenwirtschaftsverordnung (AVW) novelliert und erstmals ausländische Investitionen untersagt. Auch aus den USA wird zunehmend über entsprechende Untersagungen durch CFIUS und extrem lange Verfahrensdauern berichtet. Jetzt wurde das Thema auf Betreiben Deutschlands, Frankreichs und Italiens auch durch die Europäische Kommission (Kommission) aufgegriffen: Am 13. September 2017 hat sie einen Vorschlag für einen Verordnungsentwurf über die Schaffung eines Rechtsrahmens für die Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen in der Europäischen Union vorgelegt (Verordnungsentwurf).

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Am 14. September 2017 fand die vierte Ausgabe des “Colloquium on Suspension and Debarment” der Weltbank in Washington, D.C. statt. Die diesjährige Veranstaltung beschäftigte sich vor allem mit aktuellen weltweiten Entwicklungen hinsichtlich Sanktionsmechanismen und deren Einsatz im Kontext von Vergabeverfahren und Korruptionsfällen.

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BLOMSTEIN freut sich über die Nominierung in zwei von insgesamt achtzehn Kategorien der 2017 JUVE Awards: Für den Gründerzeit-Award und als Kanzlei des Jahres für Regulierte Industrien. Die Gewinner werden am 26. Oktober 2017 im Rahmen einer festlichen Gala in der Alten Oper in Frankfurt bekanntgegeben. Die von dem juristischen Verlag JUVE vergebenen Awards zählen zu den renommiertesten Auszeichnungen für Kanzleien im deutschen Rechtsberatungs-Markt.

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Die Idee eines bundesweiten Korruptionsregisters, in das verschiedene Wirtschaftsstraftaten und -ordnungswidrigkeiten eingetragen werden, geistert schon seit Jahren durch die Vergaberechtswelt. Nun ist der Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Wettbewerbsregisters in einer leicht geänderten Fassung angenommen worden. Das Register soll spätestens im Laufe des Jahres 2020 funktionsfähig sein und ersetzt die von einem Teil der Bundesländer eingerichteten Register. Auftraggeber sind nicht nur im Oberschwellenbereich dazu verpflichtet, das Register vor jeder Vergabe eines öffentlichen Auftrags zu konsultieren. Auf dieser Grundlage können sie belastete Unternehmen rechtssicherer ausschließen. Das Bundeskartellamt wird als beauftrage Registerbehörde darüber hinaus entscheiden, ob ein eingetragenes Unternehmen hinreichende Selbstreinigungsmaßnahmen durchgeführt hat und sich deshalb wieder an Vergabeverfahren beteiligen kann. Das Wettbewerbsregister wird weitreichende Auswirkungen auf die vergaberechtliche Praxis haben.

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