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Das neue Jahr hat einige Neuerungen im Energie- und Stromsteuerrecht gebracht. Das besonders stromintensive produzierende Gewerbe kann angesichts der gestiegenen Strompreise nun von einer deutlichen Steuerentlastung (in Form einer erhöhten Entlastung) profitieren. Im Gegenzug wurde der Spitzenausgleich im Energie- und Stromsteuerrecht abgeschafft, der aber ohnehin nur große Industriekonzerne begünstigte. Die neu eingeführte Stromsteuerentlastung betrifft dagegen gerade auch den Mittelstand. Außerdem sind die Steuerentlastungen für die Kraft-Wärme-Kopplung und die Steuerbegünstigungen für Strom aus bestimmten Biomassen sowie aus Klär- und Deponiegas weggefallen. Schließlich wurde die Meldeschwelle für Unternehmen, die Beihilfen in Form von Vergünstigungen bei der Energie- und Stromsteuer erhalten, gesenkt. Diese Neuerungen werden im Folgenden erläutert.

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Seit dem 1. Januar 2023 ist das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) in Kraft. Bisher betraf es inländische Unternehmen mit mindestens 3.000 Mitarbeitenden. Ab dem 1. Januar 2024 erweitert sich der Anwendungsbereich auf Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten. Der Kreis betroffener Unternehmen wird damit erheblich größer. Für neu betroffene Unternehmen haben wir die zentralen Pflichten des LkSG im Überblick zusammengenfasst, die unmittelbar seit Anfang Januar 2024 gelten. Außerdem geben wir einen Ausblick auf die neusten Entwicklungen zu dem geplanten EU-Lieferkettengesetz.

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The German Federal Government and the European Union have recently announced further steps to promote the expansion of the European and global green hydrogen economy. To this end, they will provide financial support totaling to over one billion euro in two separate funds: the Innovation Fund by the European Union (EUR 800 million) and the PtX Development Fund financed by the German Federal Ministry for Economic Cooperation and Development (EUR 270 million). Both sources of funding are now open for participation, with deadlines for application expiring on 1 March 2024 (PtX Development Fund) and 8 February 2024 (Innovation Fund Auction).

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The EU introduced the Regulation establishing an EU Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM). Under the CBAM, importers into the EU of carbon-intensive goods (mainly cement, electricity, fertilizers, iron and steel, aluminum, and hydrogen) will be required to pay a charge for the carbon emissions embedded in those products. This charge will be gradually phased in from 2026 to 2034.

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Over the last three months, BLOMSTEIN has assisted the American Chamber of Commerce in Moldova (AmCham) to improve the Moldovan screening mechanism for Foreign Direct Investments (FDI). This was achieved in close cooperation with the CELIS Institute, in particular its Executive Director Prof Dr Steffen Hindelang. AmCham was on its side supported by the Center for International Private Enterprise (CIPE). The team’s main aim was to improve the already existing provisions, render them more effective and align them with EU requirements as well as best practises in EU member states.

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EU importers should be aware that CBAM legislation may have a significant impact on their operations, supply chain, and logistics. They need to quantify their carbon footprint and prepare for the financial obligations and administrative measures required by CBAM. The first CBAM report about the embedded greenhouse gas emissions is due by 31 January 2024. Here is an update of what EU importers will have to do, what help is available, and if fines are due when the report is not submitted in time.

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The 12th package of EU sanctions against Russia, aimed at further increasing economic pressure in response to Russia's continued aggression towards Ukraine, entered into force on 19 December 2023. It includes additional listings of Russian individuals and companies as well as new trade restrictions, such as the long-awaited import ban on Russian diamonds and prohibitions related to enterprise management software. Of particular practical relevance are additional measures against the circumvention of long-standing sanctions, including a new obligation for EU exporters to contractually prohibit the re-export of certain sensitive goods to Russia.

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Wenn Sie sich für die neuesten Entwicklungen und Herausforderungen im Bereich des Investment Screening und dessen Auswirkungen auf die deutsche Wirtschaft interessieren, sollten Sie die Investment Screening Conference von BDI und CELIS German Chapter, in Kooperation mit BLOMSTEIN und Hogan Lovells am 20. Februar 2024 im Haus der Deutschen Wirtschaft in Berlin nicht verpassen.

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Die EU-Kommission (Kommission) hat im Sommer zwecks Evaluierung der Verordnung (EU) Nr. 2019/452 (EU-Screening-Verordnung) verschiedene Interessengruppen befragt und kürzlich die Ergebnisse veröffentlicht. Die Umfrage folgt auf die kürzlich erfolgte Veröffentlichung des dritten EU-Screening Jahresberichts, worüber wir schon in einem früheren Briefing berichteten. Da die Kommission voraussichtlich bis Ende 2023 formelle Änderungen zur EU-Screening-Verordnung vorschlagen wird, geben die Ergebnisse der Umfrage sowohl über die Ansichten der verschiedenen Interessengruppen zur aktuellen Fassung der Verordnung als auch über die zukünftige Überarbeitung Aufschluss. Unter den Ergebnissen waren die folgenden zentralen Punkte:

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