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Vier Jahre nach dem Brexit-Referendum haben sich die EU und das Vereinigte Königreich auf das EU-UK Trade and Cooperation Agreement (TCA), das das Brexit Withdrawal Agreement ergänzt, geeinigt. BLOMSTEIN präsentiert in einer mehrteiligen Serie die wichtigsten Inhalte des neuen Handelsabkommens. In Teil 1 haben wir die Implementierung und substantielle Änderungen im Verhältnis EU-UK betrachtet. Teil 2 fokussiert sich auf den in der Praxis so relevanten Güter- und Warenverkehr.

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Vier Jahre nach dem Brexit-Referendum haben sich die EU und das Vereinigte Königreich auf das EU-UK Trade and Cooperation Agreement (TCA), das das Brexit Withdrawal Agreement ergänzt, geeinigt. BLOMSTEIN präsentiert in einer mehrteiligen Serie die wichtigsten Inhalte des neuen Handelsabkommens. In Teil 1 betrachten wir, wie und in welchem zeitlichen Rahmen das TCA zustande kam sowie die wichtigsten substantiellen Änderungen im Verhältnis der EU zum Vereinigten Königreich.

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Mehr als vier Jahre nachdem die britischen Bürger im Brexit-Referendum für einen Austritt aus der Europäischen Union votierten, konnte EU-Chef-Unterhändler Michel Barnier verkünden: „We have delivered an orderly Brexit“ und „The clock is no longer ticking“. Es dauerte bis Heiligabend – eine Woche vor Ablauf der Übergangsphase – um zu einer Einigung zu gelangen und den befürchteten „No Deal“-Brexit zu verhindern. Nach Boris Johnson würde das Vereinigte Königreich jetzt „both sovereign and European“ sein.

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Wie werden OLAF-Berichte in den Mitgliedstaaten umgesetzt und welche zollrechtliche Bedeutung haben sie? Das folgende Briefing zeigt auf, dass sich die fehlende Bindungswirkung von OLAF-Berichten nur bedingt in Folgemaßnahmen auf nationaler Ebene widerspiegelt und OLAF-Berichte insbesondere auf den zollrechtlichen Vertrauensschutz einen erheblichen Einfluss haben können.

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Werden von OLAF-Untersuchungen und insbesondere von OLAF-Berichten betroffene natürliche und juristische Personen in ihren Rechten, bspw. Datenschutzrechten oder Verfahrensgarantien verletzt, bestehen verschiedene Möglichkeiten sowohl auf europäischer als auch auf nationaler Ebene, um Rechtsschutz zu erlangen.

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Im Rahmen externer Untersuchungen hat das OLAF nach Artikel 3 Absatz 2 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 883/2013 die Befugnis, vor Ort Kontrollen und Überprüfungen durchzuführen. Dabei sollten insbesondere die folgenden Verhaltenshinweise beachtet werden. Im Grundsatz gilt es dabei die Ruhe zu bewahren, da eine Durchsuchung Stresssituationen für die Mitarbeiter schafft.

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Das OLAF wird in Fällen von Betrug, Korruption und sonstigen Straftaten zum Nachteil der finanziellen Interessen der EU tätig. Dazu kann es insbesondere Untersuchungen außerhalb der Einrichtungen und Organe der EU durchführen. Solche externen Untersuchungen sind administrativer Natur und dienen der Aufdeckung von Betrug oder sonstigen Vergehen natürlicher oder juristischer Personen.

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Das JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien 2020/2021 ist erschienen und empfiehlt BLOMSTEIN in gleich drei Rechtsgebieten: Vergaberecht, Kartellrecht und Außenwirtschaftsrecht. Darüber hinaus werden alle vier BLOMSTEIN-Partner in ihren jeweiligen Rechtsgebieten aufgeführt und von Mandanten als „die Besten in der Branche“ empfohlen:

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Das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung, abgekürzt OLAF nach der französischen Bezeichnung Office Européen de Lutte Anti-Fraude, ist ein Amt der Europäischen Kommission, das dem Kommissar für Steuern und Zollunion zugeordnet ist. Bei der Wahrnehmung seines Untersuchungsmandats handelt das OLAF jedoch völlig unabhängig. Es wird derzeit vom Generaldirektor Ville Itälä geleitet und ist in vier Direktionen untergliedert.

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Die missbräuchliche Verwendung von EU-Haushaltmitteln und die Hinterziehung der in den EU-Haushalt einfließenden Steuern, Zölle und Abgaben hat in den letzten Jahren erheblich zugenommen. Dies gilt es besonders zum Schutz der EU-Steuerzahler zu verhindern und zu bekämpfen. In Fällen von Betrug, Korruption und sonstigen Straftaten zum Nachteil der finanziellen Interessen der EU wird daher das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) tätig. Es kann zu diesem Zweck sowohl innerhalb als auch außerhalb der Einrichtungen und Organe der EU Untersuchungen durchführen. In einem abschließenden Untersuchungsbericht spricht es Empfehlungen an die europäischen Institutionen oder an die zuständigen nationalen Behörden der EU-Mitgliedstaaten dahingehend aus, ob in dem betreffenden Fall rechtliche, finanzielle, disziplinäre oder administrative Maßnahmen ergriffen werden sollten.

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