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Der Ausschluss von Unternehmen von Vergabeverfahren wird weiterhin kontrovers diskutiert. Auch die neue Ausgabe der juve beschäftigt sich in einem Beitrag über das neue Wettbewerbsregister erneut mit diesem Thema.

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BLOMSTEIN hat im Rahmen eines Investitionsprüfverfahrens das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie beim Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages beraten.

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Am 20. Juli 2020 hat die Europäische Kommission eine Mitteilung über den Schutz vertraulicher Informationen durch nationale Gerichte in Verfahren zur privaten Durchsetzung des EU-Wettbewerbsrechts veröffentlicht. Sie soll nationalen Gerichten die Orientierung beim Umgang mit vertraulichen Informationen in Kartellschadensersatzverfahren erleichtern.

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Die am 17. Juli 2020 in Kraft getretene Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes (AWG-Novelle) sorgt für eine weitere Verschärfungen der Investitionskontrolle. Die Anpassungen entsprechen der bereits im November 2019 von Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier angekündigten Industriestrategie 2030 und dienen der Umsetzung der im März 2019 verabschiedeten EU-Screening-VO 2019/452 (EU-Screening-VO). Flankiert wird die AWG-Novelle von einer eilig durch die Covid 19-Pandemie veranlassten und zwischenzeitlich in Kraft getretenen Anpassung der Außenwirtschaftsverordnung (AWV). Eine zweite Anpassung der AWV ist für Sommer 2020 zu erwarten, mit der die AWV an die Änderungen des Außenwirtschaftsgesetzes (AWG) angeglichen werden soll.

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Die neue juve ist erschienen. BLOMSTEIN Partner Dr. Roland M. Stein und Dr. Hannes Kern erörtern in der aktuellen Ausgabe in einem Streitgespräch, ob die Anforderungen an die vergaberechtliche Selbstreinigung zu streng sind.

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Einkaufskooperationen wie Coopernic (u.a. mit Ahold Delhaize), AgeCore (mit Colruyt, Intermarché und Edeka) oder Eurelec (E. Leclerc und die Rewe Group) prägen schon lange die Handelslandschaft im Lebensmittelsektor. Aufgrund offen ausgetragener Konflikte zogen sie im letzten Jahrzehnt zunehmend mediale Aufmerksamkeit auf sich. Zu den Bedenken, die immer wieder vorgebracht wurden, zählen mögliche Wettbewerbsbeschränkungen und höhere Preise für Verbraucher. Zugleich wird den Einkaufsallianzen auch die Verantwortung für allgemeinere Missstände zugeschoben, wie etwa ein gestörtes Mächtegleichgewicht im Handel, unangemessen niedrige Abnahmepreise gegenüber den Landwirten und ein hoher Preisdruck auf (Marken-)Hersteller. Die Europäische Kommission hat kürzlich einen vom Europäischen Parlament angefragten Bericht zu den Auswirkungen von Einkaufsallianzen und anderen Kooperationen auf Wertschöpfungsketten in Europa vorgelegt. Darin werden auch kartellrechtliche Aspekte prominent erörtert.

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Der Kulturgüterschutz dient einerseits der Sicherung, Erhaltung und Bewahrung wichtiger kultureller Zeugnisse der Menschheit und soll zugleich Terrorismusfinanzierung und Geldwäsche durch Raubguthandel verhindern. Die verschiedenen Regelungen machen es nicht leicht, über die geltenden Ein- und Ausfuhrbeschränkungen stets die Übersicht zu behalten. Da Verstöße jedoch mit harten Sanktionen geahndet werden, sollten die errichteten Verbote und Genehmigungsvorbehalte unbedingt im Blickfeld von Ein- und Ausführern stehen. Anlässlich gewisser Neuerungen durch eine europäische Verordnung bietet dieses Briefing eine grobe Orientierung.

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BLOMSTEIN has advised leading Chinese locomotive manufacturer CRRC Zhuzhou Locomotive Co., Ltd. (CRRC ZELC) on the merger control and foreign direct investment (FDI) aspects of its acquisition of Vossloh Locomotives GmbH (Vossloh Locomotives). Following an in-depth review, the transaction received merger control clearance from the Federal Cartel Office on 27 April 2020. The German Federal Ministry for Economic Affairs and Energy had cleared the FDI matter earlier this year, also following an in-depth review of the case.

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Die neue DWT-intern 1/2020 ist erschienen. Gleich zwei BLOMSTEIN-Anwälte haben in der aktuellen Ausgabe interessante Artikel zu sicherheits- und verteidigungsrelevanten Themen beigesteuert.

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Mit der 15. Änderung der AWV wird das BMWi seine Kontrolle beim Erwerb deutscher Unternehmen durch EU-ausländische Unternehmen in Kürze erweitern. Die Änderung ist eine unmittelbare Reaktion der Bundesregierung auf die Corona-Krise, da sie insbesondere den Schutz weiter Teile des Gesundheitssektors betrifft. Dieser Entwicklung dürfte auch der Fall des Tübinger Unternehmens CureVac Vorschub geleistet haben, bei dem ein Kauf aus den USA im Raum stand und sich die Frage einer Untersagungsbefugnis stellte. Eine umfassende Erweiterung und Anpassung der Investitionskontrolle im Außenwirtschaftsrecht ist demnächst mit der 16. Änderungsverordnung der AWV zu erwarten. Diese dient vorwiegend der einheitlichen Umsetzung der im April 2019 in Kraft getretenen Verordnung (EU) 2019/452 (EU-Screening-Verordnung) und der Anpassung an die bereits am 8. April 2020 vom Bundeskabinett verabschiedeten AWG-Novelle. Da letztere derzeit noch in den Ausschüssen im Bundestag diskutiert wird, hat das BMWi die aus seiner Sicht besonders dringlichen Anpassungen vorgezogen.

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