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Am 28. November 2022 hat der Rat die Verordnung über den Binnenmarkt verzerrende drittstaatliche Subventionen (die sog. Foreign Subsidies RegulationFSR) angenommen. Die verabschiedete Fassung entspricht weitgehend der vorläufigen Einigung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Juli 2022. Die FSR wird voraussichtlich noch dieses Jahr, nämlich 20 Tage nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU, in Kraft treten. Während ein Großteil der materiellen Vorschriften bereits sechs Monate nach Inkrafttreten unmittelbar anwendbar sein wird, werden die neuen Anmeldepflichten für Zusammenschlüsse sowie die Meldepflichten bei der Beteiligung an öffentlichen Ausschreibungen erst neun Monate nach Inkrafttreten gelten, d.h. voraussichtlich zu Beginn des vierten Quartals 2023.

Die FSR verleiht der EU-Kommission neue Befugnisse, um gegen wettbewerbsverzerrende Subventionen von Drittstaaten vorzugehen, die den Wettbewerb bei die Unternehmenskäufe in der EU oder öffentlichen Vergabeverfahren in der EU beeinträchtigen können. Damit wird eine weitere Ebene der behördlichen Kontrolle eingeführt, die sämtliche in der EU tätige Unternehmen von nun an beachten müssen.

BLOMSTEIN hat die Entstehung der FSR vom Weißbuch der Kommission bis zum finalen Verordnungstext verfolgt (siehe BLOMSTEIN Briefing aus September 2020, Briefing aus Mai 2021 und Briefing aus Juli 2022). Dieses Briefing fasst die wichtigsten Bestimmungen der FSR zusammen.

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The latest sanctions package, adopted on 16 December 2022, constitutes the EU’s ninth round of sanctions since the beginning of Russia’s aggression against Ukraine. As in the case of previous packages, the EU has sanctioned further individuals and entities as well as introduced additional trade and sector-specific restrictions. These new measures are effective as of 17 December 2022. We highlight the most important aspects of these latest changes below.

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As the Russian aggression against Ukraine continues, the EU has consistently expanded its sanctions against Russia. Whereas legal action by the EU has so far been limited to the extension of individual and sector-related sanctions, plans have ripened to increase the effective implementation of these sanctions. The EU Commission has now presented a draft Directive to harmonize the definition of criminal offences and penalties for violations of the restrictive measures within the EU. In addition, the EU member states, together with the other G7 states, have agreed on an oil price cap, which is meant to reduce Russian revenues. Finally, the imposition of further restrictions is currently under discussion. It would be the ninth package of sanctions against Russia since the beginning of the war in early 2022. We have summarized these three crucial developments in EU sanctions law below.

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Mit Urteil vom 17. Mai 2022 hat der Bundesfinanzhof (BFH) bestätigt, dass es im Rahmen der Ermittlung des Zollwertes für Wareneinfuhren ohne Belang ist, wenn der Transaktionswert nachträglich angepasst wird (Az. VII R 2/19). Das Urteil stellt das Ende des sog. Hamamatsu-Verfahrens dar, in dem bereits der Europäische Gerichtshof (EuGH) Stellung bezogen hatte (Urteil vom 20. Dezember 2017, C-529/16). Kern des Verfahrens ist die Frage, ob sog. Verrechnungspreisanpassungen bei grenzüberschreitenden Geschäften zwischen verbundenen Unternehmen im Rahmen der Ermittlung des Zollwerts nachträglich zu berücksichtigen sind. Bemerkenswert an der Entscheidung des BFH ist daher nicht so sehr das Ergebnis, wohl aber, dass der BFH sich auch über die Konstellation des konkreten Streitfalls hinaus zur Nichtberücksichtigung von nachträglichen Preisanpassungen geäußert hat.

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On the 26th of October, the German Federal Government published the draft text of the Second Sanctions Enforcement Act (Sanktionsdurchsetzungsgesetz II – SDG II), which is set to pass by the end of this year. The proposal is the second part of the previously planned two-part legislative package and builds on the First Sanctions Enforcement Act (Sanktionsdurchsetzungsgesetz I – SanktDG I), which came into force in the end of May earlier this year.

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On 1 January 2023, the “Act on Corporate Due Diligence Obligations in Supply Chains” (the “Act”) will enter into force for companies with more than 3000 employees in Germany. In order to specify the obligations under the Act, the Federal Office for Economic Affairs and Export Control (“BAFA”) published several guidance documents, most recently one on the complaints procedure (in German) under Sec. 8 and 9 of the Act. In this briefing, we summarize the main specifications and recommendations provided in the guidance document.

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As of January 1, 2023, companies that fall under the scope of the German Supply Chain Due Diligence Act (LkSG) will be subject to a reporting obligation. To facilitate the timely and complete implementation of this obligation, BAFA has now published a catalogue of questions that provides a detailed insight into the structure and content of the reporting expected by the authorities. In the following, we briefly outline the most important components and added values of this questionnaire.

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Das Bundeskabinett hat sich am 26. Oktober 2022 mit dem gemeinsamen Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen und des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz für ein zweites Sanktionsdurchsetzungsgesetz beschäftigt. Das „Gesetz zur Durchsetzung der vom Rat der Europäischen Union im Bereich der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik beschlossenen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen“ (Sanktionsdurchsetzungsgesetz – SanktDG) soll die effektive Durchsetzung von Sanktionen sicherstellen. Nachdem die praktische Bedeutung von Sanktionen aufgrund der Antworten der EU auf den Ukrainekrieg in jüngster Zeit drastisch zugenommen hat, hatte bereits das erste Sanktionsdurchsetzungsgesetz punktuelle Verbesserungen vorgenommen. Das zweite Sanktionsdurchsetzungsgesetz soll nun die nötigen strukturellen Änderungen bringen und enthält zu diesem Zweck eine ganze Reihe von neuen Durchsetzungsbefugnissen für die zuständigen Behörden. Gleichzeitig soll das Gesetz die Bekämpfung von Geldwäsche erleichtern. Aufgrund von europarechtlichen Fristen muss es bis zum 1. Januar 2023 verabschiedet werden. Zudem enthält der Referentenentwurf Änderungen von weiteren Gesetzen.

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On the night after Halloween, the long-awaited Digital Market Act (DMA) has entered into force. Should companies be frightened or euphoric about the new EU rules for digital gatekeepers? Although field testing is still some months away – the DMA will only start applying after a further six months, on 2 May 2023 – affected companies are well advised to already familiarize themselves with the mechanics of the DMA. Our briefing outlines how the DMA will work.

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