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Einkaufskooperationen wie Coopernic (u.a. mit Ahold Delhaize), AgeCore (mit Colruyt, Intermarché und Edeka) oder Eurelec (E. Leclerc und die Rewe Group) prägen schon lange die Handelslandschaft im Lebensmittelsektor. Aufgrund offen ausgetragener Konflikte zogen sie im letzten Jahrzehnt zunehmend mediale Aufmerksamkeit auf sich. Zu den Bedenken, die immer wieder vorgebracht wurden, zählen mögliche Wettbewerbsbeschränkungen und höhere Preise für Verbraucher. Zugleich wird den Einkaufsallianzen auch die Verantwortung für allgemeinere Missstände zugeschoben, wie etwa ein gestörtes Mächtegleichgewicht im Handel, unangemessen niedrige Abnahmepreise gegenüber den Landwirten und ein hoher Preisdruck auf (Marken-)Hersteller. Die Europäische Kommission hat kürzlich einen vom Europäischen Parlament angefragten Bericht zu den Auswirkungen von Einkaufsallianzen und anderen Kooperationen auf Wertschöpfungsketten in Europa vorgelegt. Darin werden auch kartellrechtliche Aspekte prominent erörtert.

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Der Kulturgüterschutz dient einerseits der Sicherung, Erhaltung und Bewahrung wichtiger kultureller Zeugnisse der Menschheit und soll zugleich Terrorismusfinanzierung und Geldwäsche durch Raubguthandel verhindern. Die verschiedenen Regelungen machen es nicht leicht, über die geltenden Ein- und Ausfuhrbeschränkungen stets die Übersicht zu behalten. Da Verstöße jedoch mit harten Sanktionen geahndet werden, sollten die errichteten Verbote und Genehmigungsvorbehalte unbedingt im Blickfeld von Ein- und Ausführern stehen. Anlässlich gewisser Neuerungen durch eine europäische Verordnung bietet dieses Briefing eine grobe Orientierung.

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BLOMSTEIN has advised leading Chinese locomotive manufacturer CRRC Zhuzhou Locomotive Co., Ltd. (CRRC ZELC) on the merger control and foreign direct investment (FDI) aspects of its acquisition of Vossloh Locomotives GmbH (Vossloh Locomotives). Following an in-depth review, the transaction received merger control clearance from the Federal Cartel Office on 27 April 2020. The German Federal Ministry for Economic Affairs and Energy had cleared the FDI matter earlier this year, also following an in-depth review of the case.

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Die neue DWT-intern 1/2020 ist erschienen. Gleich zwei BLOMSTEIN-Anwälte haben in der aktuellen Ausgabe interessante Artikel zu sicherheits- und verteidigungsrelevanten Themen beigesteuert.

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Mit der 15. Änderung der AWV wird das BMWi seine Kontrolle beim Erwerb deutscher Unternehmen durch EU-ausländische Unternehmen in Kürze erweitern. Die Änderung ist eine unmittelbare Reaktion der Bundesregierung auf die Corona-Krise, da sie insbesondere den Schutz weiter Teile des Gesundheitssektors betrifft. Dieser Entwicklung dürfte auch der Fall des Tübinger Unternehmens CureVac Vorschub geleistet haben, bei dem ein Kauf aus den USA im Raum stand und sich die Frage einer Untersagungsbefugnis stellte. Eine umfassende Erweiterung und Anpassung der Investitionskontrolle im Außenwirtschaftsrecht ist demnächst mit der 16. Änderungsverordnung der AWV zu erwarten. Diese dient vorwiegend der einheitlichen Umsetzung der im April 2019 in Kraft getretenen Verordnung (EU) 2019/452 (EU-Screening-Verordnung) und der Anpassung an die bereits am 8. April 2020 vom Bundeskabinett verabschiedeten AWG-Novelle. Da letztere derzeit noch in den Ausschüssen im Bundestag diskutiert wird, hat das BMWi die aus seiner Sicht besonders dringlichen Anpassungen vorgezogen.

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Seitdem das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz am 22. April 2020 den neuen Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Integrität in der Wirtschaft vorgestellt hat, ist die Debatte um den Umgang mit Rechtsverstößen in Unternehmen wieder aufgeflammt. Verbände und Experten hatten in der Vergangenheit immer wieder darauf hingewiesen, dass es ein Hauptziel des neuen Gesetzes sein müsse, Compliance-Maßnahmen und unternehmensinterne Aufklärung von Verstößen zu fördern.

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Schon seit Längerem forciert die Bundesregierung eine noch weitere Verschärfung der nationalen Regeln über die Investitionskontrolle. Diese ist etwa Teil der von Bundeswirtschaftsminister Altmaier im November 2019 vorgelegten Industriestrategie 2030. Parallel ist im April vergangenen Jahres die EU-Screening-Verordnung 2019/452 in Kraft getreten, die den Mitgliedstaaten erstmals verbindliche Vorgaben für einzelne Aspekte der Investitionsprüfung macht. Vor diesem Hintergrund hat das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) Ende Januar einen Entwurf für ein Gesetz zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes (AWG) vorgelegt. Diesen hat das Bundeskabinett in seiner heutigen Sitzung verabschiedet. Er wird nun das parlamentarische Verfahren in Bundestag und Bundesrat durchlaufen.

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Die Covid-19-Pandemie verursacht weitreichende Veränderungen in allen Lebens- und Geschäftsbereichen. Nahezu alle Unternehmen und Branchen sind betroffen; die Rechtslage ändert sich in einigen Gebieten fast täglich.
Das European Competition Network (ECN) betonte kürzlich in einer gemeinsamen Erklärung, dass das Kartellrecht in seiner jetzigen Form allerdings flexibel genug sei, um auf die besondere wirtschaftliche Situation zu reagieren. Dieses Briefing soll einen Überblick darüber geben, wie sich die Corona-Krise auf das Kartellrecht auswirkt – und was unverändert weiter gilt – und wo weitere Informationen zu finden sind (siehe Links im gesamten Dokument). BLOMSTEIN wird die weiteren Entwicklungen beobachten und darüber informieren. Wenn Sie Fragen haben, stehen Ihnen Anna Huttenlauch und Max Klasse jederzeit gern zur Verfügung.

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Die derzeitige Covid 19-Pandemie hat sich längst auch zu einer Wirtschaftskrise entwickelt, deren volle Auswirkungen noch nicht absehbar sind. Die Krise erfasst auch solche Unternehmen, die in sogenannten systemrelevanten Bereichen tätig sind und auf deren Einsatz es zum Schutz der öffentlichen Gesundheit besonders ankommt. Nach Ansicht der EU Kommission ist daher gegenwärtig besonders wichtig, einen „Ausverkauf“ von kritischen Unternehmen und Schlüsseltechnologien und eine hierdurch drohende Beeinträchtigung des Gesundheitssektors zu verhindern.

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Der Ausbruch des Coronavirus in Deutschland hat einen unmittelbaren Einfluss auf die operative Exportkontrolle der Unternehmen. Während einerseits manche Exportkontrollabteilungen nicht mehr mit voller Schlagkraft arbeiten können und auch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) seine Serviceleistungen, etwa an den Telefon-Hotlines, stark reduzieren musste, steigt gleichzeitig die Gefahr von Beschaffungsbemühungen ungewollter Empfänger von Waren und Technologie.

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