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Die Idee eines bundesweiten Korruptionsregisters, in das verschiedene Wirtschaftsstraftaten und -ordnungswidrigkeiten eingetragen werden, geistert schon seit Jahren durch die Vergaberechtswelt. Nun ist der Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Wettbewerbsregisters in einer leicht geänderten Fassung angenommen worden. Das Register soll spätestens im Laufe des Jahres 2020 funktionsfähig sein und ersetzt die von einem Teil der Bundesländer eingerichteten Register. Auftraggeber sind nicht nur im Oberschwellenbereich dazu verpflichtet, das Register vor jeder Vergabe eines öffentlichen Auftrags zu konsultieren. Auf dieser Grundlage können sie belastete Unternehmen rechtssicherer ausschließen. Das Bundeskartellamt wird als beauftrage Registerbehörde darüber hinaus entscheiden, ob ein eingetragenes Unternehmen hinreichende Selbstreinigungsmaßnahmen durchgeführt hat und sich deshalb wieder an Vergabeverfahren beteiligen kann. Das Wettbewerbsregister wird weitreichende Auswirkungen auf die vergaberechtliche Praxis haben.

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Anlässlich der jüngsten Presseberichterstattung über mögliche Kartellvorwürfe gegen deutsche Autohersteller war unsere Partnerin Anna Blume Huttenlauch zu Gast bei der Deutschen Welle, um über den schmalen Grat zwischen zulässigen Kooperationen zwischen Wettbewerbern und illegalen Kartellabsprachen sowie über die möglichen Bußen und andere Haftungsrisiken für Kartellmitglieder zu sprechen.

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Mit der 9. Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) wurden am 12. Juli 2017 neue Regeln für die Prüfung von Unternehmenserwerben durch ausländische Investoren beschlossen. Die Änderungen machen Folgendes deutlich: Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) wird seine Prüfungsmöglichkeiten bei Unternehmenserwerben zukünftig noch ernster nehmen. Das bedeutet, dass sich Unternehmen auf gründlichere und längere Prüfungen einstellen müssen. Die bisherige Praxis deutete bereits in diese Richtung. Nun hat das BMWi auch die gesetzlichen Grundlagen dafür geschaffen.

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Das Scheitern der Doha-Runde und anderer Bestrebungen multilateraler Abkommen zur Handelsliberalisierung haben dazu geführt, dass die internationale Handelspolitik inzwischen verstärkt auf bilateraler Ebene stattfindet. Besonders die EU verfolgt dabei seit Jahren eine sehr aktive Handelspolitik.

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BLOMSTEIN erringt für die Falck-Gruppe einen wichtigen Erfolg vor dem OLG Düsseldorf. Zur endgültigen Klärung umstrittener und grundsätzlicher Rechtsfragen im Bereich der Vergabe von Rettungsdienstleistungen hat der Vergabesenat dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) mit Beschluss vom 12. Juni 2017 (Az. VII Verg 34/16) mehrere Fragen zur Auslegung des EU-Vergaberechts vorgelegt. Die Antworten des EuGH werden den Markt für Rettungsdienstleistungen grundlegend beeinflussen. Es geht letztlich um die Frage, ob private Dienstleister in Deutschland auch künftig eine realistische Chance auf einen fairen Wettbewerb um öffentliche Aufträge haben.

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BLOMSTEIN unterstützt das Humboldt Jessup Team, das bei den nationalen Endrunden des Philip C. Jessup International Law Moot Court Wettbewerbs Platz 1 belegt sowie diverse Auszeichnungen (Best Memorial Runner-up Award, Best Oralist der Championship Runde) erhalten hat. Wir wünschen Louise Majetschak, Philipp Schoenberger, Moritz Schramm und Isabel Walther viel Erfolg für die internationale Endrunde in Washington D.C. Anfang April 2017!

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In Deutschland unterliegt der Unternehmenserwerb durch ausländische Investoren in bestimmten sensiblen Bereichen der Investitionskontrolle. Ziel ist der Schutz wesentlicher Sicherheitsinteressen und die Begrenzung ausländischen Einflusses auf deutsche Schlüsselindustrien und Schlüsseltechnologien. Der Kontrollmechanismus variiert dabei je nach betroffener Industrie: Im Bereich bestimmter Militär- und IT-Sicherheitsprodukte besteht eine Melde- und Freigabepflicht. Dagegen ist die Meldung in anderen Bereichen, die für die öffentliche Ordnung oder Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland relevant sind, freiwillig. Es besteht dann keine Freigabepflicht. Um frühzeitig Rechtssicherheit zu erlangen, kann es sich für die betroffenen Unternehmen aber empfehlen, eine sog. Unbedenklichkeitsbescheinigung zu beantragen.

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Die Idee eines bundesweiten Korruptionsregisters geistert schon seit Jahren durch die Vergaberechtswelt. Nun scheint das BMWi tatsächlich ernst zu machen: Am 20. Februar 2017 stellte es den Referentenentwurf für ein Gesetz zur Einführung eines Wettbewerbsregisters (WRegG-E) vor. Nach dem Entwurf soll das Register ab 2019 eingerichtet werden. Eintragungsfähig sind verschiedene Wirtschaftsstraftaten und -ordnungswidrigkeiten. Die zuständige Registerbehörde soll darüber hinaus entscheiden, ob ein Unternehmen hinreichende Selbstreinigungsmaßnahmen durchgeführt hat und sich wieder an Vergabeverfahren beteiligen kann. Auftraggeber sollen – nicht nur im Oberschwellenbereich – dazu verpflichtet werden das Register vor jeder Vergabe eines öffentlichen Auftrags zu konsultieren und können auf dieser Grundlage belastete Unternehmen rechtssicherer ausschließen. Die Umsetzung des Gesetzesentwurfs hätte weitreichende Auswirkungen auf die vergaberechtliche Praxis.

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Mit Urteil vom 18. Januar 2017 (Rs. C-365/15 Wortmann) hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) klargestellt, dass Mitgliedstaaten wegen Verletzung von Unionsrecht zu erstattende Abgaben von dem Zeitpunkt ihrer Zahlung an zu verzinsen haben. Damit führt er seine bisherige Rechtsprechung in den Rechtssachen Rs. C 113/10, C 147/10 Jülich II, Rs. C-591/10 Littlewoods Retail und Rs. C-565/11 Irimie fort und erstreckt diese auf den Geltungsbereich des Zollkodexes (ZK). Neu ist im Vergleich zu dem – unter Mitwirkung von BLOMSTEIN Of Counsel Dr. Hans-Joachim Prieß – erstrittenen Jülich-Urteil insbesondere die Feststellung des EuGH, dass Art. 241 ZK, der die Behörden im Erstattungsfall grundsätzlich von der Zinszahlungspflicht befreit, die Zahlung von Zinsen in „einem Fall wie dem des Ausgangsverfahrens“ nicht ausschließt.

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Die Ankündigung von Donald Trump, ein Präsident zu werden, wie ihn Washington bisher nicht gesehen hat, scheint sich nun in Außenhandel und internationalen Beziehungen zu bewahrheiten: Mit protektionistischen Maßnahmen will Trump Amerika zu alter bzw. neuer Größe verhelfen. Welche Folgen zieht dies nach sich und welche Handlungsoptionen hat die EU?

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