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Aktualisierung von Lobbyregistereinträgen erforderlich

Mehr Pflichtangaben und strengere Fristen

Strengere Fristen für die Aktualisierung

  • Stammdaten müssen nun unverzüglich aktualisiert werden.

  • Die Finanzdaten müssen innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf des Finanzjahres eingetragen werden.

  • Die eingereichten Stellungnahmen und Gutachten sind quartalsweise hinzuzufügen.

  • Es bestehen Übergangsregelungen zu Sachverhalten vor dem 1. März 2024.

Konkretere Beschreibung der Tätigkeiten zur Interessenvertretung

  • Die Tätigkeit zum Zwecke der Interessenvertretung muss nunmehr spezifisch dargelegt werden, insbesondere müssen Regelungs- oder Änderungsvorhaben konkret benannt werden.

  • Alle aktuellen, geplanten oder angestrebten Regelungsvorhaben auf Bundes- und EU-Ebene, zu denen Interessenvertretung betrieben wird, müssen offengelegt werden.

Verweigerung von Finanzangaben nicht mehr möglich

  • Unter anderem sind Angaben zum Geschäftsjahr, zur Anzahl der Beschäftigten, zu den Hauptfinanzierungsquellen und zu den finanziellen Aufwendungen für die Interessenvertretung einzutragen. Die Möglichkeit Finanzangaben zu verweigern, besteht nicht mehr.

Mehr Pflichtangaben unter anderem:

  • Ob die Interessenvertretung von den vertretungsberechtigten Personen auch persönlich wahrgenommen wird.

  • Benennung der mit der Interessenvertretung beauftragten Personen, auch wenn sie nicht angestellt sind, aber anderweitig im Verantwortungsbereich der Organisation stehen. Die Anzahl der mit Interessenvertretung beauftragten Personen ist in Vollzeitäquivalenten anzugeben.

  • Angaben zum sogenannten „Drehtüreffekt“ sind zu machen, wenn ein Mandat, ein Amt oder eine Funktion in Bundestag, Bundesregierung oder Bundesverwaltung bei den mit der Interessenvertretungstätigkeit betrauten Personen aktuell besteht oder in den letzten fünf Jahren bestanden hat.

  • Alle eingereichten Stellungnahmen und Gutachten sind zu veröffentlichen. Dabei kommt es zur Einordnung als Stellungnahme nicht auf die konkrete Form der Einreichung an (bspw. auch E-Mail an Bundestagsabgeordneten). Diese müssen vollständig aber in anonymisierter Form hochgeladen werden.

Interessenvertretung im Auftrag von Dritten muss offengelegt werden

  • Die Identität der Auftraggeber muss preisgegeben werden. Dies gilt selbst dann, wenn die Auftraggeber selbst nicht von der Eintragungspflicht betroffen sind. Auch Unterauftragnehmer sind einzutragen.

  • Die Höhe der zur Verfügung gestellten Finanzmittel muss angegeben werden.