BLOMSTEIN erkämpft für Fastned fairen Wettbewerb beim Schnellladen
OLG Düsseldorf kippt Direktvergabe an Autobahnraststätten
BLOMSTEIN hat für Fastned einen richtungsweisenden Erfolg im Streit um die Errichtung von elektrischer Schnellladeinfrastruktur an bewirtschafteten Autobahnraststätten in Deutschland erzielt. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat heute entschieden, dass die im Jahr 2022 erfolgte milliardenschwere Erweiterung bestehender Konzessionen zur Errichtung von Schnellladeinfrastruktur zugunsten des Unternehmens Tank & Rast vergaberechtswidrig war.
Dem Verfahren war ein mehrjähriger Vergaberechtsstreit vor der Vergabekammer des Bundes, dem Oberlandesgericht Düsseldorf sowie dem Europäischen Gerichtshof vorausgegangen.
Ausgangspunkt war eine Direktvergabe zur Erweiterung bestehender Konzessionen, die es Tank & Rast ermöglichen sollte, neben der bisherigen Bewirtschaftung von Autobahnraststätten auch die Errichtung und den Betrieb von Schnellladeinfrastruktur zu übernehmen. Fastned wandte sich hiergegen im Jahr 2022 mit einem Nachprüfungsantrag.
Die Vergabekammer des Bundes wies den Antrag in erster Instanz zurück. In der Beschwerdeinstanz legte das Oberlandesgericht Düsseldorf dem Europäischen Gerichtshof Fragen zur Auslegung der EU-Vergaberichtlinie vor. Der Gerichtshof beantwortete die Vorlagefrage zwar nicht im Sinne von Fastned, stellte jedoch klar, dass er der Rechtsauffassung des Oberlandesgerichts zu einer weiteren, entscheidungserheblichen Frage nicht folgt, und gab Hinweise für die erneute Prüfung.
Nach einer zweiten mündlichen Verhandlung entschied das Oberlandesgericht nun auf der Grundlage der Auslegungshinweise des EuGH, dass die Konzessionserweiterungen rechtswidrig waren. Die Vergabe der Konzessionen zur Errichtung und Betrieb von Schnellladeinfrastruktur an bewirtschafteten Autobahnraststätten hätte nach Durchführung eines unionsweiten Vergabeverfahrens erfolgen müssen.
Fastned ist ein europaweit tätiger Betreiber von Schnellladestationen für Elektrofahrzeuge mit Hauptsitz in Amsterdam und zählt zu den Pionieren im Bereich High Power Charging. Das Unternehmen entwickelt, baut und betreibt großflächige Schnellladestandorte mit den markanten gelben Solar-Dächern entlang zentraler Verkehrsachsen.
BLOMSTEIN hat Fastned in dem Verfahren umfassend vergabe- und kartellrechtlich beraten und vertreten. Das vergaberechtliche Team bestand aus Dr. Pascal Friton, Dr. Florian Wolf (beide Federführung), Ramona Ader und Dr. Moritz Schuchert. Die kartellrechtliche Beratung erfolgte durch Dr. Anna Blume Huttenlauch und Philipp Trube.