Siemens erringt mit BLOMSTEIN Sieg vor dem BFH

19.04.2016

Die Siemens AG hat vor dem Bundesfinanzhof (BFH) einen großen Erfolg in einer Streitigkeit mit dem Hauptzollamt München (HZA) erzielt.

Das HZA hatte gegenüber Siemens Stromsteuerbescheide erlassen, in denen es bestimmte Umspann- und Leitungsverluste im Versorgungsnetz des Unternehmens nicht als steuermindernd anerkannte, wodurch sich die festgesetzte Stromsteuerschuld erhöhte. Hiergegen erhob Siemens Klage und bekam nun vor dem BFH Recht.

Der BFH bestätigte die Auffassung von Siemens, dass der stromsteuerrechtliche Begriff des Versorgungsnetzes im Sinne eines einheitlichen Netzes verstanden werden muss und die in einem solchen Netz entstehenden Umspann- und Leitungsverluste nicht zur Entstehung von Stromsteuer führen. Das Urteil hat Auswirkungen auf alle Unternehmen, die in Deutschland viel Strom verbrauchen.

Auf das Urteil des BFH verweist z.B. die Flughafen München GmbH in ihrer Stellungnahme zum Erneuerbare-Energien-Gesetz 2016.

Siemens wurde von einem Anwalts-Team vertreten, das von BLOMSTEIN-Partner Dr. Roland M. Stein geführt wurde und dem u.a. BLOMSTEIN-Senior Associate Eva-Maria Meister und BLOMSTEIN-Associate Dr. Florian Wolf angehörten. BLOMSTEIN berät Siemens laufend im Verbrauchsteuerrecht. Mit dem jetzigen Erfolg knüpft Roland M. Stein bei der neu gegründeten Kanzlei BLOMSTEIN, deren Gründungspartner er ist, an die bisherige erfolgreiche Arbeit für Siemens an.

Beschlusstext

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