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Beratung

Vergaberecht

Wir begleiten Sie in allen Phasen eines Vergabeverfahrens – von der Planung bis zum Zuschlag – ebenso wie bei der Ausführung des öffentlichen Auftrags. Dabei profitieren Sie von unserer weitreichenden Erfahrung aus der Beratung von öffentlichen Auftraggebern und Bietern in verschiedensten Bereichen, von IT über den Gesundheitssektor und Infrastruktur bis hin zum Verteidigungssektor.

Ferner beraten wir Sie zur vergaberechtlichen Compliance. Wir prüfen, ob vergaberechtlich relevante schwere Verfehlungen vorliegen und unterstützen bei der Durchführung von Selbstreinigungsmaßnahmen zur Vorbeugung von oder im Anschluss an einen Ausschluss von Vergabeverfahren oder eine Vergabesperre. Unsere Beratung beschränkt sich dabei nicht auf Verfahren nationaler Auftraggeber, sondern erstreckt sich zudem auf die Einhaltung der Vorgaben multilateraler Entwicklungsbanken (MDB), z.B. der Weltbank.

Wir sind seit 2022 Co-Autoren des Lexology Panoramic (formerly GTDT): Public Procurement Guide.

Vorbereitung des Vergabeverfahrens

Die Zeit vor dem offiziellen Beginn des Vergabeverfahrens ist für dessen Erfolg von entscheidender Bedeutung. Fehler in der Planung und Vorbereitung können zu massiven Verzögerungen, ausufernden Kosten und sogar dem Scheitern des Projekts führen. Wir unterstützen Sie in dieser wichtigen Phase bei der Auswahl des Verfahrens, bei der Bestimmung der Leistung sowie bei strategischen Überlegungen bezüglich des potentiellen Bieterkreises und beraten Sie auch im Hinblick auf Fragen an der Schnittstelle zwischen Recht, Technik und Wirtschaftlichkeit und auf vertragliche Aspekte. Das gilt besonders für öffentliche Auftraggeber, aber auch für Bieter, die wir bei der generellen Herangehensweise an komplexe Vergabeverfahren begleiten.

Während des Vergabeverfahrens

Das Vergabeverfahren ist ein förmliches Verfahren. Sein Ablauf folgt klaren Regeln, die beachtet werden müssen. Zugleich dürfen die Ziele des Verfahrens nicht in Vergessenheit geraten. Dabei unterstützen wir Sie – unabhängig davon, ob Sie öffentlicher Auftraggeber oder Bieter sind. Wir begleiten Sie durch die verschiedenen Verfahrensschritte, wobei wir pragmatisch mit den zwangsläufig entstehenden Unwägbarkeiten umgehen.

Darüber hinaus stehen wir Ihnen auch bei besonderen Verfahren – etwa bei primärrechtlichen Vergabeverfahren außerhalb des EU / GWB-Vergaberechts oder bei Vergaben von Konzessionen – mit unserem Wissen und unserer Erfahrung beratend zur Seite.

Vertragsdurchführung

Auch nach Zuschlagserteilung sind die Regeln des Vergaberechts einzuhalten. So ist darauf zu achten, dass Änderungen von öffentlichen Aufträgen dazu führen können, dass die Beschaffung neu auszuschreiben ist. Das kann besonders im Rahmen von Due-Diligence-Prüfungen von Unternehmen, die regelmäßig für die öffentliche Hand tätig sind, ein beachtliches Risiko darstellen. Auch sind – etwa im Bereich der Verteidigung und Sicherheit – die Vorgaben des Preisrechts zu beachten, die sensible Kürzungen der Vergütung zur Folge haben können. Wir kennen diese Vorgaben und entwickeln mit Ihnen rechtssichere und pragmatische Lösungen. Gleiches gilt für die mitunter vom Vergaberecht geprägten vertragsrechtlichen Fragen, die sich bei der Durchführung öffentlicher Aufträge stellen.

Rechtsstreitigkeiten

Auch im Vergaberecht kann es zu Rechtsstreitigkeiten kommen: Vor den Vergabekammern, den Oberlandesgerichten und im Rahmen von Vertragsverletzungsverfahren vor der Europäischen Kommission/dem EuGH. Es drohen Auseinandersetzungen über Rechtsverstöße im Vergabeverfahren, über die Vertragsausführung oder über regulatorische Aspekte (z.B. Preisrecht). Ferner können vergabe- und verwandte vertragsrechtliche Themen eine entscheidende Rolle in Zivilprozessen, Schiedsverfahren und bei Prüfungen durch Rechnungshöfe oder Ermittlungsbehörden spielen. Wir kennen diese Themen ebenso wie die jeweiligen prozessualen Besonderheiten und beraten dazu öffentliche Auftraggeber und Bieter.

Procurement Compliance

Die stetig zunehmende Bedeutung von Compliance macht auch vor dem Vergaberecht keinen Halt. An Verfehlungen beteiligte Unternehmen können als unzuverlässig eingestuft werden mit der Folge, dass sie von künftigen Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, eine Vergabesperre verhängt wird oder auch Schadensersatzprozesse drohen. Wir begleiten Unternehmen bei der Durchführung von Selbstreinigungsmaßnahmen und unterstützen öffentliche Auftraggeber bei der Prüfung, ob ein Ausschluss oder eine Vergabesperre im Einzelfall geboten ist sowie bei ihrer Vorbereitung und Durchführung.

Weltbank Compliance

Zudem beraten wir Bieter auf dem Weg der Wiedererlangung der vergaberechtlichen Zuverlässigkeit auch in Verfahren der Weltbank und anderer multilateraler Entwicklungsbanken wie der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBRD) oder der Europäischen Investitionsbank (EIB). Schließlich stehen wir sanktionierten Unternehmen als von der Weltbank zugelassene Monitore für die Überprüfung ihrer Compliance-Systeme zur Verfügung (siehe dazu unter Monitoring).

Meldungen und Erklärungen nach der Drittstaatensubventionsverordnung (Foreign Subsidies Regulation, FSR)

Im Jahr 2023 ist die Drittstaatensubventionsverordnung (FSR) in Kraft getreten. Durch diese erhält die Europäische Kommission weitreichende Befugnisse, um gegen Wettbewerbsverzerrungen durch Subventionen von Staaten außerhalb der EU vorzugehen (siehe Foreign Subsidies Regulation: Anything to declare? | BLOMSTEIN).

Wir begleiten Sie bei den nach der FSR erforderlichen Meldungen und Erklärungen im Rahmen von öffentlichen Vergabeverfahren sowie Prüfverfahren der Europäischen Kommission. Dabei können wir neben unserer vergaberechtlichen Expertise auf langjährige Erfahrungen im EU-Beihilfenrecht zurückgreifen.

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