Beihilfen- und Förderrecht
Beihilfen und sonstige Förderungen spielen nicht zuletzt im Zusammenhang mit der Transformation der Wirtschaft und den Krisen der letzten Jahre eine immer wichtigere Rolle. Neben Zuwendungen, die durch den Bund, die Länder oder Kommunen gewährt werden, gewinnen auch Förderungen der Europäischen Union zunehmend an Bedeutung. Wir beraten öffentliche Stellen und Unternehmen zu Fragen staatlicher Beihilfen und Förderungen in allen Industriebereichen. Zudem vertreten wir Sie vor nationalen Behörden und Fördermittelgebern, der Europäischen Kommission und in Verfahren vor europäischen sowie nationalen Gerichten.
Ansprechpartner: Dr. Max Klasse
EU-Beihilfenrecht
Wir beraten Sie zu allen Fragen des europäischen Beihilfenrechts. Unternehmen begleiten wir in beihilfenrechtlichen Notifizierungsverfahren vor der Europäischen Kommission sowie bei der Umsetzung der Auflagen aus beihilfenrechtlichen Genehmigungen (beihilfenrechtliche Compliance). Zudem unterstützen wir Sie mit unserer langjährigen Erfahrung im Fall einer Beihilfenrückforderung. Daneben stehen wir auch öffentlichen Stellen bei der beihilfenkonformen Ausgestaltung von Förderungen, einschließlich der Durchführung von Notifizierungsverfahren, zur Seite.
Zudem sind wir regelmäßig als Beihilfeexperten im Rahmen von Monitoring Trustee Mandaten tätig. Monitoring Trustees (auch Überwachungstreuhänder oder Sicherungstreuhänder genannt) werden von der Europäischen Kommission eingesetzt, um die Einhaltung von Auflagen in Beihilfengenehmigungen zu überwachen. Dabei arbeiten wir eng mit spezialisierten Trustee-Firmen und Ökonomen zusammen.
EU-Förderrecht
In den letzten Jahren immer bedeutsamer werden Förderungen, die unmittelbar durch die Europäische Union gewährt werden. Wir begleiten Unternehmen im Rahmen des komplexen Antragsverfahrens vor den zuständigen EU-Behörden. Mit unserer umfassenden Erfahrung unterstützen wir Sie zudem bei der Umsetzung der mit der Förderung verbundenen Pflichten aus dem Fördervertrag (förderrechtliche Compliance). Darüber hinaus stehen wir Ihnen im Fall einer Aussetzung oder Rückforderung der Förderung zur Seite.
Nationales Förder- und Zuwendungsrecht
Wir begleiten Sie in allen Phasen von nationalen Förderverfahren, d.h. bei der Antragstellung und Abstimmung mit den zuständigen Behörden, im Fall der Ablehnung eines Antrags, bei der Einhaltung der Nebenbestimmungen (bspw. Anwendung des Vergaberechts, Verbot des vorzeitigen Vorhabenbeginns) und im Fall einer Rückforderung der Förderung.
Zudem beraten wir im Rahmen von Transaktionen zum Umgang mit Zuwendungen. Wir kennen die relevanten Regelungen und entwickeln mit Ihnen rechtssichere und pragmatische Lösungen, um Risiken zu vermeiden.
Drittstaatensubventionsverordnung (Foreign Subsidies Regulation, FSR)
Im Jahr 2023 ist die Drittstaatensubventionsverordnung (FSR) in Kraft getreten. Durch diese erhält die Europäische Kommission weitreichende Befugnisse, um gegen Wettbewerbsverzerrungen durch Subventionen von Staaten außerhalb der EU vorzugehen (siehe Foreign Subsidies Regulation: Anything to declare? | BLOMSTEIN).
Wir begleiten Sie bei der nach der FSR erforderlichen Anmeldung von Zusammenschlüssen bei der Europäischen Kommission sowie bei der Abgabe von entsprechenden Meldungen und Erklärungen im Rahmen von öffentlichen Vergabeverfahren. Zudem unterstützen wir Unternehmen, die von einer durch die Kommission eingeleiteten Prüfung nach der FSR betroffen sind.
Schließlich beraten wir Sie zu Handlungsmöglichkeiten nach der FSR, wenn in Ihrem Sektor der Wettbewerb durch Subventionen von Drittstaaten beeinträchtigt wird.
Sehr große fachliche Kompetenz, pragmatisches und effizientes Arbeiten.
Sehr gutes und eingespieltes Team mit hoher Effizienz und Responsiveness.