Wettbewerbs- und Kartellrecht
Das Wettbewerbs- und Kartellrecht spielt eine wichtige Rolle bei Transaktionen sowie im Rahmen der Ausgestaltung Ihres Vertriebs und Ihres Preis- und Konditionensystems. Kartellrechtskonformes Verhalten ist angesichts der Ermittlungstätigkeiten und Bußgeldverfahren der internationalen Kartellbehörden von zentraler Bedeutung im Wirtschaftsleben.
Ansprechpartner: Dr. Anna Blume Huttenlauch, Dr. Max Klasse
Fusionskontrolle
Wir beraten Sie im Hinblick auf die kartellrechtlichen Implikationen von M&A Transaktionen und bei der Ausgestaltung von Kooperationen und Joint Venture Verträgen. Wir führen die behördlichen Genehmigungsverfahren vor dem Bundeskartellamt und vor der Europäischen Kommission durch und koordinieren für Sie Genehmigungsverfahren durch internationale Kartellbehörden. Dazu arbeiten wir mit unseren Partnerkanzleien weltweit zusammen.
Vertriebskartellrecht
Wir beraten Sie in Bezug auf alle kartellrechtlichen Fragen, die sich im Verhältnis zwischen verschiedenen Marktstufen, z.B. zwischen Lieferant und Vertriebshändler oder Verkaufsplattform, stellen. Angesichts des gegenwärtigen Fokus des Bundeskartellamts und anderer Wettbewerbsbehörden auf vertikale Vereinbarungen, auch im Bereich e-commerce, ist es für Unternehmen von essentieller Bedeutung, die kartellrechtlichen Vorgaben im sog. Vertikalverhältnis zu beachten. Wir kennen die aus Sicht der Kartellbehörden kritischen Konstellationen und unterstützen Sie vor dem Hintergrund unserer langjährigen Erfahrung bei der Entwicklung praktisch sinnvoll umsetzbarer Vertriebs- und Lizenzmodelle und im Hinblick auf vertriebsvertragliche Regelungen.
Verhaltenskontrolle und Missbrauchsverfahren
Wir beraten Sie im Hinblick auf einseitige Markt- und Preisstrategien oder die Ausgestaltung kartellrechtskonformer Rabattsysteme. Wir vertreten Ihr Unternehmen im Rahmen von Missbrauchsverfahren durch Kartellbehörden oder bei Beschwerden gegen die missbräuchlichen Verhaltensweisen Dritter. Wir begleiten Sie bei allen prozessualen und inhaltlichen Fragen, die sich im Rahmen solcher Untersuchungen stellen.
Kartelle
Wir beraten Ihr Unternehmen im Hinblick auf den strategischen Umgang mit Kartellrechtsverstößen (z.B. Verteidigung gegenüber den Kartellbehörden, Kronzeugenanträge im Rahmen der Bonus-Mitteilung des Bundeskartellamts und des Leniency Programms der Europäischen Kommission, interne Ermittlungsmaßnahmen), und vertreten Sie gegenüber den ermittelnden Kartellbehörden und den Gerichten. Kartelle sind meist international und werden häufig parallel durch Kartellbehörden in mehreren Ländern verfolgt. Wichtig ist, auch auf Seite eines betroffenen Unternehmens eine koordinierte Strategie gegenüber den verschiedenen Ermittlungsbehörden zu verfolgen. Durch enge Zusammenarbeit mit unseren spezialisierten Partnerkanzleien im europäischen und außereuropäischen Ausland können wir Sie dabei unterstützen, ein weltweit eng abgestimmtes Vorgehen sicherzustellen.
Kartellrechtliche Compliance
Gemeinsame Entwicklung und Umsetzung von Compliance Systemen und Mitarbeiterschulungen mit dem Ziel, Kartellrechtsverstöße in Ihrem Unternehmen von vornherein zu vermeiden bzw. bei Aufdeckung richtig damit umzugehen (z.B. Mitarbeiterschulungen zum Umgang mit Wettbewerbern, Verhalten bei Durchsuchungen durch die Wettbewerbsbehörden, Verhalten in Verbänden und bei anderen Branchentreffen, Rahmenbedingungen für Benchmarking-Projekte, Verhalten gegenüber Lieferanten und Abnehmern).
Wir beraten Sie auch in Schnittstellen-Konstellationen, bei denen sich im Rahmen von kartellrechtlichen Verstößen vergaberechtliche Fragen stellen oder wo Korruptionsvorwürfe im Raum stehen.
Markt/Sektoruntersuchungen
Das Bundeskartellamt und die Europäische Kommission leiten regelmäßig Untersuchungen bestimmter Wirtschaftszweige ein, wenn Umstände darauf hindeuten, dass der Wettbewerb in diesem Sektor eingeschränkt sein könnte. Zu den großen Sektoruntersuchungen in jüngster Zeit gehören etwa die der Europäischen Kommission im Bereich e-commerce (noch andauernd) und die des Bundeskartellamts im Bereich Lebensmittel. Solche Verfahren können zu erheblichem Zeit- und Kostenaufwand bei Unternehmen führen, die in dem betroffenen Sektor tätig und zur Mitwirkung verpflichtet sind. Wir begleiten Ihr Unternehmen in solchen Verfahren und beraten Sie zu Ihren rechtlichen Pflichten sowie zur strategischen Herangehensweise.
Kartellrechtliche Schadensersatzklagen
Zivilrechtliche Schadensersatzklagen im Nachgang zu den Ermittlungs- und Bußgeldverfahren durch die Kartellbehörden gewinnen zunehmend an Bedeutung. Die Europäische Kommission hat jüngst eine Richtlinie erlassen, die die Durchsetzung kartellrechtlicher Schadensersatzansprüche erleichtern soll und die von den europäischen Mitgliedstaaten derzeit in nationales Recht umgesetzt wird. Wir beraten Ihr Unternehmen im Hinblick auf alle Rechtsfragen, die sich in diesem Zusammenhang stellen und vertreten Sie vor Gericht und in außergerichtlichen Vergleichsverhandlungen. Durch enge Zusammenarbeit mit spezialisierten Partnerkanzleien können wir Sie auch bei Rechtsstreitigkeiten im europäischen und außereuropäischen Ausland unterstützen.
Anmeldungen nach der Drittstaatensubventionsverordnung (Foreign Subsidies Regulation, FSR)
Im Jahr 2023 ist die Drittstaatensubventionsverordnung (FSR) in Kraft getreten. Durch diese erhält die Europäische Kommission weitreichende Befugnisse, um gegen Wettbewerbsverzerrungen durch Subventionen von Staaten außerhalb der EU vorzugehen (siehe Foreign Subsidies Regulation: Anything to declare? | BLOMSTEIN).
Wir begleiten Sie bei der nach der FSR erforderlichen Anmeldung von Zusammenschlüssen bei der Europäischen Kommission sowie Prüfverfahren der Kommission. Dabei können wir neben unserer fusionskontrollrechtlichen Expertise auch auf langjährige Erfahrungen im EU-Beihilfenrecht zurückgreifen.
Besserer Service als bei den Großen
Immer am Ball, responsive und pragmatisch. Gutes Geschäftsgespür und perfekte Beherrschung des Kartellrechts in Deutschland und der EU.