(Noch) keine neuen Iran-Sanktionen

11.07.2016

Trotz negativer Schlagzeilen zu iranischen Beschaffungstätigkeiten und dem iranischen Raketenprogramm in den vergangenen Tagen steht derzeit (noch) kein snap back der im Januar aufgehobenen Sanktionen gegen den Iran im Raum.

Zwar hatte Bundeskanzlerin Angela Merkel am 7. Juli im Bundestag beklagt, dass der Iran sein Raketenprogramm in eindeutigem Widerspruch zu den einschlägigen Bestimmungen des UN-Sicherheitsrates unvermindert weiterentwickelt. Außerdem sei es leider keineswegs so, dass das Raketenprogramm durch das historische Wiener Abkommen zur Kontrolle des iranischen Nuklearprogramms beendet worden wäre.

Unter dem gemeinsamen umfassenden Aktionsplan (Joint Comprehensive Plan of Action, JCPOA) hat sich der Iran allerdings lediglich zur Einstellung seines Atomprogramms, nicht aber zur Beendigung seines Raketenprogramms verpflichtet. Verstöße des Iran allein in Bezug auf das Raketenprogramm können damit keinen snap back der aufgehobenen EU- und US-Sanktionen begründen.

Das gilt auch für die Tatsache, dass sich nach dem kürzlich erschienenen Jahresbericht des Bundesamts für Verfassungsschutz die illegalen iranischen Beschaffungsversuche insbesondere von Gütern im Bereich der Nukleartechnik in Deutschland 2015 weiterhin auf einem auch im internationalen Vergleich quantitativ hohen Niveau befanden. Denn das BfV hat nach Medienberichten klargestellt, dass seit Januar 2016 (Implementation Day) ein Rückgang dieser Beschaffungsaktivitäten zu verzeichnen ist.

Vor diesem Hintergrund ist derzeit nicht zu erwarten, dass der unter dem JCPOA für Verstöße gegen das Abkommen vorgesehene Streitbeilegungsmechanismus angestoßen wird, an dessen Ende eine Wiedereinführung der aufgehobenen Sanktionen gegen den Iran stehen kann. Dennoch sollten im Iran aktive Unternehmen ihre Verträge so gestalten, dass ein Rückzug bei entsprechenden Bedingungen jederzeit möglich ist.

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