ADM erringt mit BLOMSTEIN zollrechtlichen Erfolg
10.02.2017
In einer grundsätzlichen zollrechtlichen Frage zur Einreihung eines chemischen Stoffes für die Lebensmittelindustrie hat ADM einen bedeutenden Erfolg errungen.
Noch vor der mündlichen Verhandlung ist das Hauptzollamt Hannover in einem Verfahren vor dem Finanzgericht Hamburg von seiner noch im Einspruchsverfahren vertretenen, bisherigen Auffassung abgerückt und hat sich vollumfänglich der Rechtsauffassung von ADM angeschlossen. Der Rechtsstreit wurde daraufhin für erledigt erklärt.
ADM wurde von Dr. Roland M. Stein und Sarah Bayer vertreten. BLOMSTEIN berät die ADM-Gruppe laufend im Zoll- und Verbrauchsteuerrecht.