BLOMSTEIN Background: Das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF)
Die missbräuchliche Verwendung von EU-Haushaltmitteln und die Hinterziehung der in den EU-Haushalt einfließenden Steuern, Zölle und Abgaben hat in den letzten Jahren erheblich zugenommen. Dies gilt es besonders zum Schutz der EU-Steuerzahler zu verhindern und zu bekämpfen. In Fällen von Betrug, Korruption und sonstigen Straftaten zum Nachteil der finanziellen Interessen der EU wird daher das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) tätig. Es kann zu diesem Zweck sowohl innerhalb als auch außerhalb der Einrichtungen und Organe der EU Untersuchungen durchführen. In einem abschließenden Untersuchungsbericht spricht es Empfehlungen an die europäischen Institutionen oder an die zuständigen nationalen Behörden der EU-Mitgliedstaaten dahingehend aus, ob in dem betreffenden Fall rechtliche, finanzielle, disziplinäre oder administrative Maßnahmen ergriffen werden sollten.
Ausweislich des Jahresberichts hat das OLAF im Jahr 2018 167 Untersuchungen abgeschlossen, 256 Empfehlungen an die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten und der EU gerichtet und 219 neue Untersuchungen eingeleitet. Dabei hat es die Wiedereinziehung von 371 Millionen Euro zugunsten des EU-Haushalts empfohlen. Der Haushalt des OLAF für 2018 betrug 59,1 Millionen Euro.
Ein aktueller Fall zeigt die besondere Bedeutung vom OLAF bei der Bekämpfung von Betrug und Schmuggel auf: Wegen der durch die Covid-19 Pandemie verursachten globalen Herausforderung hat der grenzüberschreitende Verkehr von illegalen Medikamenten und medizinischen Hilfsgütern zuletzt dramatisch zugenommen. Um dem entgegenzuwirken, leitete das OLAF im März 2020 eine offizielle Untersuchung gegen den illegalen Handel mit Gesichtsmasken, medizinischen Geräten, Desinfektionsmitteln und Medikamenten ein. Dieserart soll das organisierte Verbrechen gestört und verhindert werden, dass Fälschungen nach Europa gelangen.
Das OLAF hat demnach eine wichtige Rolle innerhalb der EU inne. Dennoch ist es bislang nicht ausreichend bekannt. Daher wird BLOMSTEIN in den nächsten Wochen eine Reihe von Client-Briefings veröffentlichen, die sich insbesondere mit den folgenden Fragestellungen beschäftigen:
• Welche Befugnisse hat das OLAF?
• Wie läuft eine OLAF-Untersuchung ab?
• Wie verhält man sich bei Kontrollen vor Ort und welche Möglichkeiten des Rechtschutzes gegen OLAF-Untersuchungen und -Berichte gibt es?
BLOMSTEIN berät Sie zu allen Fragen rund um OLAF-Untersuchungen und Compliance. Dr. Roland M. Stein und Dr. Laura Louca stehen Ihnen hierfür jederzeit gern zur Verfügung.