BLOMSTEIN erfolgreich vor dem FG Düsseldorf in einer verbrauchsteuerrechtlichen Streitigkeit im Millionenbereich
BLOMSTEIN hat ein Unternehmen der Energiebranche in einer verbrauchsteuerrechtlichen Streitigkeit im Millionenbereich erfolgreich vor dem Finanzgericht Düsseldorf vertreten. Nach einem jahrelangen Streit über die Besteuerung eines chemischen Erzeugnisses wurde dem betroffenen Unternehmen stattgegeben.
Die Vertretung und rechtliche Beratung erfolgte durch BLOMSTEIN-Partner Dr. Roland M. Stein und Senior Associate Dr. Leonard von Rummel.