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BLOMSTEIN ernennt drei Counsel

Wir freuen uns bekanntzugeben, dass BLOMSTEIN drei neue Counsel ernennt:

  • Mit Dr. Elisa Theresa Hauch, die zum 1. September 2023 zu uns gestoßen ist, erweitern wir uns um eine versierte Kartellrechts-Expertin, die zuletzt bei Amazon Music als Inhouse Juristin tätig war und zuvor bei namhaften US-Kanzleien in Brüssel beraten hat.

Zwei weitere Counsel ernennen wir aus eigenen Reihen zum
1. Januar 2024:

  • Dr. Leonard Freiherr von Rummel ist Spezialist im Außenwirtschaftsrecht. Seit seinem Beginn bei BLOMSTEIN schon kurz nach unserer Gründung hat er sich zu einem führenden Namen in den Bereichen Investitionskontrolle, Zoll- und Verbrauchsteuerrecht sowie Exportkontrolle entwickelt und entscheidend zum Erfolg unserer außenwirtschaftsrechtlichen Praxis beigetragen.

  • Auch Dr. Christopher Wolters gehört bereits seit Gründungstagen zu unserem Team und hat als Spezialist im Vergabe- und Außenwirtschaftsrecht vor allem unsere Praxis für nationale Sicherheit (mit Schwerpunkt auf Rüstungsbeschaffung sowie Exportkontrolle) und Vergaberecht in den Sektoren Healthcare und IT maßgeblich mit auf- und ausgebaut.

Gründungspartnerin Dr. Anna Huttenlauch sagte zu diesem Schritt: „Alle drei sind herausragende Anwaltspersönlichkeiten, die mit ihrer Energie und ihrem ausgeprägten unternehmerischen Denken unsere Praxis in ihren jeweiligen Spezialgebieten weiter ausbauen werden. Mit den Counsel-Ernennungen stellen wir uns für eine gemeinsame Zukunft auf. Wir sind überzeugt, dass wir auch in den nächsten Jahren weiter wachsen werden.“

Spotlight Elisa Theresa Hauch

Wir freuen uns sehr, dass Elisa im September 2023 neu zu unserem Team hinzustößt. Elisa bringt einen breiten Erfahrungsschatz in der kartellrechtlichen Beratung mit sich, und kennt sich sowohl aus der Perspektive der externen Rechtsberaterin als auch aus dem Blickwinkel der Syndikusanwältin mit dem kartellrechtlichen Themenspektrum aus.

Zuletzt war Elisa in der Rechtsabteilung von Amazon Music tätig, wo sie das Musik-Streaming-Geschäft von Amazon betreute und mit einer breiten Vielfalt an rechtlichen und regulatorischen Fragen befasst war. Ein besonderer Schwerpunkt lag dabei auf dem Wettbewerbsrecht. Aus dieser Tätigkeit bringt sie vor allem langjähriges Know-How im Technologiesektor und im Bereich digitale Plattformen mit – sie kennt sich also bestens mit den digitalen Themen aus, die unsere Mandanten kartellrechtlich gerade am meisten umtreiben.

Zuvor hat Elisa viele Jahre in Brüssel gearbeitet. Dort war sie Teil der Kartellrechtsteams der US-Kanzleien Wilson Sonsini Goodrich & Rosati sowie Sullivan & Cromwell, und hat Mandanten aus zahlreichen Branchen beraten, darunter etwa der Chemie-, Pharma- und Automobilbranche. Auch während dieser Zeit konnte sie sich im Rahmen eines Secondments bei der globalen Lieferplattform Delivery Hero in Berlin schon in die Inhouse-Perspektive der Kartellrechtsberatung eindenken.

Elisa ist exzellent in der Kartellrechtswelt vernetzt und auf dem internationalen Parkett versiert. In Brüssel engagiert sie sich in verschiedenen Netzwerken, u.a. der Studienvereinigung Kartellrecht sowie WomenAT Brussels. Sie selbst gründete den Mingling Circle, eine Networking-Veranstaltungsreihe für junge Wettbewerbsrechtlerinnen in Brüssel. Bei BLOMSTEIN wird sie vor allem die Beratung im Bereich Digital Economy weiter ausbauen und gemeinsam mit dem gesamten, stetig wachsenden Team unsere Kartellrechtspraxis insgesamt verbreitern.

Spotlight Leonard von Rummel

Wir freuen uns, mit Leonard einen Counsel zu ernennen, der sich schon im Februar 2017 als wissenschaftlicher Mitarbeiter unser damals jungen Einheit anschloss und seit Juli 2017 als Anwalt in unserem Trade-Team tätig ist. In den letzten sechs Jahren hat er maßgeblich zum Aufbau der Reputation unserer Kanzlei im Bereich Außenwirtschaft beigetragen. Leonard ist unser besonderer Experte für Investitionskontrolle, Verbrauchsteuer-, Zoll- und Exportkontrollrecht.

Zu den Highlights seiner Beratung zählen die investitionskontrollrechtliche Begleitung von zahlreichen Transaktionen, von denen besonders der Einstieg von COSCO in einen Terminal des Hamburger Hafens, den Erwerb von Vossloh Locomotives durch CRRC oder die Series A und B Runde von Helsing, einem Deep-tech Unternehmen für Software mit künstlicher Intelligenz im Defense-Bereich, zu nennen sind. Zudem hat Leonard die Bundesregierung in bislang sämtlichen verwaltungsgerichtlichen Verfahren vertreten, die wegen einer investitionskontrollrechtlichen Untersagung von Erwerbsvorgängen angestrengt wurden.

Im Verbrauchsteuer- und Zollrecht erstreitet Leonard in komplexen Verwaltungs- und Gerichtsverfahren Erfolge für seine Mandanten. Hervorzuheben sind die richtungsweisenden verbrauchsteuerrechtlichen Urteile, die Leonard etwa für RWE, Shell oder Vattenfall vor dem EuGH und dem BFH erreicht und somit maßgeblich zur Weiterentwicklung der verbrauchsteuerrechtlichen Praxis von BLOMSTEIN beigetragen hat. Im Zollrecht hat Leonard etwa für ADM Erfolge im präferenziellen Warenursprung erstritten.

Im Rahmen eines Secondments bei Helsing konnte Leonard sich auch mit der Inhouse-Perspektive vertraut machen. Er beriet das Unternehmen zu sämtlichen regulatorischen Fragen und begleitet nach wie vor dessen Vertragsverhandlungen mit der Bundeswehr.

Spotlight Christopher Wolters

Mit Christopher ernennen wir unseren ersten „eigenen“ Associate zum Counsel. Christopher begann seinen Weg bei uns schon kurz nach unserer Gründung im August 2016. Nachdem er sich endgültig gegen eine Diplomatenkarriere und für den Weg des Vergabe- und Außenwirtschaftsrechtsanwalts entschieden hatte, entwickelte er sich schnell zu einer tragenden Säule unserer Praxis für nationale Sicherheit (mit Schwerpunkt auf Rüstungsbeschaffung sowie Exportkontrolle) und Vergaberecht in den Sektoren Healthcare und IT. Im Rahmen eines Secondments war Christopher sechs Monate lang bei der Flensburger-Schiffbaugesellschaft tätig.

Zu den Highlights seiner bisherigen Beratung im Bereich der nationalen Sicherheit gehören zahlreiche medienwirksame Nachprüfungsverfahren über Beschaffungsvorhaben des BAAINBw (insb. K130, F126, Marinetanker, Flottendienstboote und die Nachfolge des G36). Im Bereich der Exportkontrolle ist die sanktionsrechtliche Beratung verschiedener DAX-Konzerne und von Helsing zu nennen.

Im zivilen Vergaberecht ist aus jüngerer Zeit die Beratung von Recare hervorzuheben, für die Christopher wegweisende Entscheidungen zur Prüfung der Datenschutz-Compliance in Vergabeverfahren (Stichwort: US-Cloud) sowie zur Pflicht zur losweisen Beschaffung des digitalen Entlassmanagements erstritt. Bemerkenswert ist außerdem die Beratung einer EU-Institution bei der Durchführung eines Vergabeverfahrens, die jüngst Grundlage einer Entscheidung des EuG zu Ausschlussgründen wurde.