BLOMSTEIN und Cyber-Security
Cyber-Security wird immer wichtiger. Spätestens seit den Attacken auf den Deutschen Bundestag, das Auswärtige Amt und zahlreiche Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens ist ein verstärktes Bewusstsein dafür entstanden, dass insbesondere die öffentliche Hand und Unternehmen die Integrität ihrer informationstechnischen Systeme schützen müssen. Dadurch bedingt nimmt der Markt für die hierfür erforderlichen Produkte und dementsprechend auch der weltweite Handel mit ihnen zu.
Die Stärkung von Cyber-Security in Deutschland hat dabei eine Vielzahl rechtlicher Implikationen, die noch nicht abschließend geklärt worden sind und über die noch kein breites Wissen verfügbar ist. Gleichzeitig sind die Zuständig- und Verantwortlichkeiten auf staatlicher Ebene noch nicht abschließend geklärt. Das derzeitige Organigramm der auf Bundesebene beteiligten Stellen zeigt, dass eine Stärkung und Vereinfachung der Organisationsstruktur unerlässlich ist:
BLOMSTEIN wird in den nächsten Wochen eine Reihe von Client-Briefings zu ausgesuchten rechtlichen Aspekten von Cyber-Security – insbesondere auf den Gebieten des Außenwirtschafts-, Kartell- und Vergaberechts – veröffentlichen.