Verwendete Dienste und Cookies

Unsere Website nutzt Cookies, um Ihre Nutzungserfahrung zu verbessern. Einige Cookies sind essentiell für das Funktionieren und Managen der Seite, während andere für anonyme Statistiken oder personalisierte Inhalte verwendet werden. Bitte beachten Sie, dass bei eingeschränkter Cookie-Nutzung bestimmte Webseitenfunktionen beeinträchtigt sein können.

Weitere Informationen: Impressum, Datenschutz

Notwendige Cookies helfen dabei, eine Webseite nutzbar zu machen, indem sie Grundfunktionen wie Seitennavigation und Zugriff auf sichere Bereiche der Webseite ermöglichen oder z.B. Ihre Cookie-Einstellungen speichern. Die Webseite kann ohne diese Cookies nicht richtig funktionieren. Diese Kategorie kann nicht deaktiviert werden.
  • Name:
    ukie_a_cookie_consent_manager
  • Domain:
    blomstein.com
  • Zweck:
    Speichert die Cookie-Einstellungen der Website-Besucher.
  • Name:
    blomstein_session
  • Domain:
    blomstein.com
  • Zweck:
    Der Session-Cookie ist für das grundlegende Funktionieren der Website unerlässlich. Er ermöglicht es den Nutzern, durch die Website zu navigieren und ihre grundlegenden Funktionen zu nutzen.
  • Name:
    XSRF-TOKEN
  • Domain:
    blomstein.com
  • Zweck:
    Dieser Cookie dient der Sicherheit und hilft, Cross-Site Request Forgery (CSRF)-Angriffe zu verhindern. Er ist technisch notwendig.
Diese Cookies sammeln Informationen darüber, wie Sie eine Website nutzen, z. B. welche Seiten Sie besucht und auf welche Links Sie geklickt haben.
  • Name:
    _ga
  • Domain:
    blomstein.com
  • Zweck:
    Das Google Analytics Cookie _ga wird verwendet, um Benutzer zu unterscheiden, indem es eine eindeutige Identifikationsnummer für jeden Besucher vergibt. Diese Nummer wird bei jedem Seitenaufruf an Google Analytics gesendet, um Nutzer-, Sitzungs- und Kampagnendaten zu sammeln und die Nutzung der Website statistisch auszuwerten. Das Cookie hilft Website-Betreibern zu verstehen, wie Besucher mit der Website interagieren, indem es Informationen anonym sammelt und Berichte generiert.
  • Name:
    _ga_*
  • Domain:
    blomstein.com
  • Zweck:
    Das Cookie _ga_[container_id], spezifisch für Google Analytics 4 (GA4), dient der Unterscheidung von Website-Besuchern durch Zuweisung einer einzigartigen ID für jede Sitzung und jeden Nutzer. Es ermöglicht die Sammlung und Analyse von Daten über das Nutzerverhalten auf der Website in anonymisierter Form. Dies umfasst das Tracking von Seitenaufrufen, Interaktionen und dem Weg, den Nutzer auf der Website zurücklegen, um Website-Betreibern tiefere Einblicke in die Nutzung ihrer Seite zu geben und die Benutzererfahrung zu verbessern.
  • Name:
    _gid
  • Domain:
    blomstein.com
  • Zweck:
    Das Cookie _gid ist ein von Google Analytics gesetztes Cookie, das dazu dient, Benutzer zu unterscheiden. Es weist jedem Besucher der Website eine einzigartige Identifikationsnummer zu, die bei jedem Seitenaufruf an Google Analytics gesendet wird. Dies ermöglicht es, das Nutzerverhalten auf der Website über einen Zeitraum von 24 Stunden zu verfolgen und zu analysieren.
  • Name:
    _gat_gtag_UA_77241503_1
  • Domain:
    blomstein.com
  • Zweck:
    Das Cookie _gat_gtag_UA_77241503_1 ist Teil von Google Analytics und Google Tag Manager und wird verwendet, um die Anfragerate zu drosseln, d.h., es begrenzt die Datensammlung auf Websites mit hohem Verkehrsaufkommen. Dieses Cookie ist mit einer spezifischen Google Analytics-Property-ID (in diesem Fall UA-77241503-1) verknüpft, was bedeutet, dass es für die Leistungsüberwachung und -steuerung der Datenerfassung für diese spezielle Website-Property eingesetzt wird.

Dual-Use-Verordnung vor umfassender Überarbeitung?

Studie fordert insbesondere Reform der sog. Catch-All-Klauseln

Die EU könnte die Regeln für den Export von Dual-Use-Gütern in den kommenden Jahren deutlich verschärfen. Darauf deutet zumindest eine aktuelle Studie hin, die am 18. März 2026 im Rahmen einer regulären Sitzung des Ausschusses für internationalen Handel (INTA) des Europäischen Parlaments vorgestellt und diskutiert wurde.

Die Studie wurde vom INTA in Auftrag gegeben und ist im Januar 2026 erschienen. Sie untersucht den Handel der EU mit Dual-Use-Gütern in konfliktbetroffenen Regionen, um zu bewerten, in welchem Umfang der EU-Rechtsrahmen und die Praxis der Mitgliedstaaten mit den rechtlichen Verpflichtungen der EU übereinstimmen. Im Ergebnis zeigt die Studie Regelungslücken im Zusammenhang mit der Ausfuhr von Dual-Use-Gütern auf, die insbesondere für Unternehmen relevant sind, die in Konfliktregionen liefern.

Die Dual-Use-Verordnung (EU) 2021/821 ist die zentrale europäische Regelung für die Ausfuhr, Vermittlung, technische Unterstützung, Durchfuhr und Verbringung von Dual-Use-Gütern, also Gütern, Software und Technologie, die sowohl für zivile als auch militärische Zwecke verwendet werden können. Die Verordnung bestimmt insbesondere, dass die Ausfuhr von in Anhang I zur Verordnung aufgelisteten Gütern einer Genehmigung bedarf.

Die Verordnung sieht in Art. 4 und Art. 5 aber auch Beschränkungen hinsichtlich nicht gelisteter Güter vor, sog. Catch-All-Kontrollen. Dies gilt u. a. für Güter, die im Zusammenhang mit chemischen, biologischen oder Kernwaffen genutzt werden oder für eine militärische Endverwendung in einem Land bestimmt sind, gegen das ein Waffenembargo verhängt wurde. Betroffen sind auch Güter für die digitale Überwachung, wenn diese im Zusammenhang mit interner Repression oder schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen genutzt werden.

Studie sieht Verbesserungsbedarf beim Handel von Dual-Use-Gütern mit konfliktbetroffenen Regionen

Nach Ansicht des Studienautors Ian J. Stewart bestehen vor allem bei der Ausfuhr nicht gelisteter Dual-Use-Güter in konfliktbetroffene Regionen erhebliche Regelungslücken. Solche Exporte könnten dort die Waffenproduktion fördern, Repression ermöglichen und mittelbar zu schweren Verstößen gegen das humanitäre Völkerrecht beitragen.

In diesem Zusammenhang seien insbesondere die Catch-All-Kontrollen unzureichend konzipiert. Stewart hob hierbei die militärische Endverwendungskontrolle negativ hervor – in Bezug auf konfliktbetroffene Regionen, für welche keine Waffenembargos vorliegen, bestehe hier eine Kontrolllücke. Art. 4 der Dual-Use-Verordnung müsse vor diesem Hintergrund dringend überarbeitet werden. Es bedürfe diesbezüglich eines exportrechtlichen Kontrollinstruments, das nicht vom Sanktionsregime abhängig ist.

Weitere Kritikpunkte

Positiv bewertet Stewart zwar das Grundkonzept des Genehmigungsverfahrens einschließlich der erforderlichen Risikobewertung. Auch die Möglichkeit der Mitgliedstaaten, in bestimmten Fällen eigene Catch-All-Regeln zu erlassen, in Deutschland etwa auf Grundlage von § 4 AWG, hebt er hervor.

In der Präsentation der Studie nannte Stewart jedoch auch weitere Schwachstellen der derzeitigen Regulierung:

  • Datenlage: Die Datengrundlage hinsichtlich des Exports von Dual-Use-Gütern, v. a. in konfliktbetroffene Regionen, wird als vollkommen unzureichend beschrieben. Es gebe zwar Berichte der EU und der einzelnen Mitgliedstaaten, insgesamt müsse es aber viel mehr detailliertere Daten geben, um die tatsächlichen Risiken der Ausfuhr von Dual-Use-Gütern ausreichend erfassen zu können.

  • Unterschiedliche Anwendung durch die Mitgliedstaaten: Im Rahmen der Genehmigungsverfahren haben Mitgliedstaaten Risikobewertungen durchzuführen. Aufgrund divergierender Risikotoleranz, unterschiedlichen nachrichtendienstlichen Erkenntnissen und politischen Kontexten entstünden jedoch abweichende Genehmigungspraktiken, die stärker harmonisiert werden müssten. Erwägungen des humanitären Völkerrechts müssten bei der Risikobewertung eine größere Rolle einnehmen.

  • Mehr Einzelfallgenehmigungen: Stewart warb dafür, allgemeine Ausfuhrgenehmigungen zu reduzieren und verstärkt auf Einzelfallgenehmigungen zu setzen, insbesondere hinsichtlich Ausfuhren in konfliktbetroffene Regionen.

Am Ende der Anhörung erklärte Stéphane Chardon, Head of Sector Trade & Security bei der Europäischen Kommission, dass die Kommission die Evaluierung der Dual-Use-Verordnung bereits begonnen habe und den Evaluierungsbericht voraussichtlich Ende 2026 oder Anfang 2027 annehmen werde. Nach seinen Angaben solle die nun vorgestellte Studie in diese Arbeiten besonders einfließen.

Fazit und Ausblick

Die Diskussion um eine erweiterte Catch-All-Regelung ist zurück, nachdem diese in den Jahren vor der letzten Reform der Dual-Use-Verordnung bereits intensiv diskutiert und letztlich nur in sehr abgeschwächter Fassung übernommen worden war. Die Argumente sind indes im Wesentlichen die gleichen geblieben. Während die Befürworter umfassenderer Catch-All-Kontrollen auf bestehende Kontrolllücken hinweisen, stellen Kritiker eher die Schwierigkeiten bei der praktischen Anwendung solcher Kontrollen in den Mittelpunkt. Es bleibt abzuwarten, wie sehr diese Diskussion nun wieder Schwung aufnehmen wird.

Unternehmen mit Exportbezug sollten die weitere Entwicklung jedenfalls genau beobachten. Das gilt besonders für Unternehmen, die ihre Geschäftstätigkeit auch in sog. Konfliktregionen ausüben, also Staaten mit schwerwiegenden Fällen interner und externer Gewalt, Grenzstreitigkeiten, Repression und Menschenrechtsverletzungen. Je nach Ausgang der Evaluierung könnten Genehmigungs- und Prüfpflichten für Ausfuhren in selche Regionen deutlich ausgeweitet werden.

BLOMSTEIN wird Sie über die weiteren Entwicklungen auf dem Laufenden halten. Bei Beratungsbedarf und anderen Fragen zur Exportkontrolle stehen Ihnen Dr. Florian Wolf, Dr. Laura Louca sowie das gesamte Team jederzeit gerne zur Verfügung.

BLOMSTEIN | Wir beraten unsere internationalen Mandanten in den Gebieten Kartell-, Vergabe-, Außenwirtschafts- und Beihilferecht sowie ESG in Deutschland, Europa und – über unser globales Netzwerk – weltweit.