Die Wirtschaftspresse berichtete letzte Woche über Schwierigkeiten bei dem geplanten Erwerb deutscher Unternehmen durch chinesische Investoren. So soll das Bundeswirtschaftsministerium die zunächst für den Erwerb von Aixtron erteilte Unbedenklichkeitsbescheinigung nachträglich widerrufen haben. Auch soll es bei dem Erwerb der Osram -Lampensparte Ledvance die Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung abgelehnt haben. Diese Entscheidungen werfen eine ganze Reihe interessanter und äußerst praxisrelevanter Fragestellungen auf.
Im Ergebnis ist in jedem einzelnen Fall abzuwägen zwischen dem Gebot der Rechtssicherheit und der Investitionssicherheit in Deutschland auf der einen Seite und den Belangen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf der anderen Seite.
Für die Praxis ist aus unserer Sicht Folgendes zu beachten:
Erstens sollten die Beteiligten an Transaktionen mit chinesischen, aber auch mit anderen ausländischen Erwerbern die Vorgaben der AWG/AWV-Prüfung noch ernster nehmen als bisher. Das Interesse des Bundeswirtschaftsministeriums an diesen Transaktionen und die Bereitschaft, mit dem Widerruf einer Unbedenklichkeitsbescheinigung rechtliches Neuland zu betreten, zeigen, dass es in Zukunft sehr genau untersuchen wird, ob strategische Interessen der Bundesrepublik betroffen sind.
Zweitens sollten die gängigen Vertragsklauseln überprüft werden. Hier wird zu untersuchen sein, ob die Fallgestaltung des Widerrufs explizit geregelt werden muss.
Bei Rückfragen können sich gerne an Roland Stein oder Sarah Bayer wenden.