BLOMSTEIN-Background zur AWG-Novelle
Die am 17. Juli 2020 in Kraft getretene Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes (AWG-Novelle) sorgt für eine weitere Verschärfungen der Investitionskontrolle. Die Anpassungen entsprechen der bereits im November 2019 von Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier angekündigten Industriestrategie 2030 und dienen der Umsetzung der im März 2019 verabschiedeten EU-Screening-VO 2019/452 (EU-Screening-VO). Flankiert wird die AWG-Novelle von einer eilig durch die Covid 19-Pandemie veranlassten und zwischenzeitlich in Kraft getretenen Anpassung der Außenwirtschaftsverordnung (AWV). Eine zweite Anpassung der AWV ist für Sommer 2020 zu erwarten, mit der die AWV an die Änderungen des Außenwirtschaftsgesetzes (AWG) angeglichen werden soll.
Für die Transaktionspraxis bedeutet diese erneute Verschärfung des Investitionsprüfungsregimes eine zunehmende Rechtsunsicherheit. Grund dafür ist das Fehlen von Definitionen und klaren Verfahrensregelungen, die es den Parteien erlauben würden, etwaige regulatorische Prüfungsverfahren zuverlässig in Transaktionsstrukturen und -zeitplänen zu berücksichtigen.
Im Folgenden werden zum einen die einzelnen Änderungen in AWG und AWV genauer dargestellt. Zum anderen wird hervorgehoben, an welchen Stellen Unklarheiten bestehen und welche weiteren Auswirkungen auf die Praxis zu erwarten sind.
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