BLOMSTEIN hat für die Infineon vor dem Finanzgericht München einen Erfolg in einer Streitigkeit mit dem Hauptzollamt Regensburg erzielt.
Im Klageverfahren ging es im Wesentlichen um die Frage, ob Infineon eine Zollaussetzung für Raddrehzahlsensoren aus Malaysia in Anspruch nehmen durfte oder nicht. Hintergrund war, dass das Hauptzollamt auch für einen Übergangszeitraum des Inkrafttretens einer Einreihungsänderung der Sensoren Zölle nacherhoben hatte. Der Einspruch zum ergangenen Einfuhrabgabebescheid wurde vom Hauptzollamt als unbegründet abgewiesen.
Das Finanzgericht München bestätigte nunmehr in einer mündlichen Verhandlung am 24. März 2022 die Auffassung der Infineon, dass der Abgabenbescheid in Form der Einspruchsentscheidung unrechtmäßig und daher aufzuheben ist.
Infineon wurde von BLOMSTEIN Partner Dr. Roland M. Stein sowie Dr. Leonard von Rummel (Senior Associate) und
Dr. Laura Louca (Associate) vertreten. BLOMSTEIN berät Infineon regelmäßig zu außenwirtschaftsrechtlichen Fragestellungen.