Freigabe für Joint Venture von Deutsche Telekom und EWE aufgehoben
BLOMSTEIN hat Vodafone bei der erfolgreichen Anfechtung der fusionskontrollrechtlichen Freigabe eines Joint Ventures zwischen Deutscher Telekom und EWE vertreten. Aufgrund einer Beschwerde von Vodafone und im Anschluss an ein komplexes Gerichtsverfahren hob das Oberlandesgericht Düsseldorf am 22. September 2021 die Freigabeentscheidung des Bundeskartellamts für das Joint Venture „Glasfaser Nordwest“ aus dem Jahr 2019 auf.
Die Beschwerde von Vodafone konnte unter anderem mit dem Argument durchdringen, die vom Bundeskartellamt an die Joint Venture Partner gestellten Auflagen reichten nicht aus, um die mit dem Joint Venture verbundenen Wettbewerbsbeschränkungen auszugleichen. Nach Auffassung des Gerichts führt das Joint Venture zu einer deutlichen Verstärkung der bestehenden marktbeherrschenden Stellung der Deutschen Telekom und hätte deshalb nicht freigegeben werden dürfen.
Die Aufhebung stellt den seltenen Fall einer erfolgreichen Drittanfechtung einer Fusionskontrollfreigabe dar.
Das BLOMSTEIN Team wurde von Dr. Max Klasse geleitet. Zum Team gehörten zudem Dr. Anna Huttenlauch und die Associates Philipp Trube, Rita Zuppke und Pia Hesse aus dem Kartellrechtsteam von BLOMSTEIN.