Die Umsetzung der neuen Dual-Use-Verordnung – der jährliche Bericht der Europäischen Kommission

30.11.2021

Am 9. September 2021 trat die neue Dual-Use-Verordnung (VO 2021/821/EU) in Kraft. Sie setzt ein neues Rechtsregime ein für die Kontrolle der Ausfuhr, der Vermittlung, der technischen Unterstützung, der Durchfuhr und der Verbringung betreffend Güter mit doppeltem Verwendungszweck. Damit im Zusammenhang veröffentlichte die Europäische Kommission am 23. November 2021 ihren jährlichen Bericht im Bereich der Dual-Use-Güter. Schwerpunkt dieses Berichts ist die Umsetzung der neuen Dual-Use-Verordnung.

Dieser Beitrag soll in Anbetracht des Berichts folgende Fragen beleuchten:

  • Wie hat sich die Dual-Use-Kontrolle die letzten Jahre entwickelt?

  • Welche Waren sind normalerweise Dual-Use-Güter und wohin werden sie verbracht?

  • Wie läuft das Genehmigungsverfahren in der Praxis ab?

  • Was bringt die Zukunft?

Aktuelle Entwicklung der Exportkontrolle

Die Kommission und das Europäische Parlament waren sich schon länger einig, dass die bisherige Dual-Use-Verordnung mit den aktuellen Herausforderungen nicht mehr mithalten konnte. Daher wollte man die Rechtslage grundlegend modernisieren. Ziel der neuen Dual-Use-Verordnung ist es, einen Schwerpunkt auf den Schutz der Menschenrechte zu setzen. Dazu sollten insbesondere Güter für die digitale Überwachung verstärkt berücksichtigt werden. Weiterhin sollten Genehmigungsverfahren und die Rechtsdurchsetzung erleichtert, der Informationsaustausch der beteiligten Behörden verbessert und die Kooperation und Transparenz bei betroffenen Industrien vertieft werden. Zudem sind die gelisteten Güter in Anhang I der Dual-Use-Verordnung angepasst und erweitert worden. Schließlich hat die Kommission im Jahre 2020 eine Dual-Use-Koordinierungsgruppe ins Leben gerufen, die die Anwendung der Exportkontrolle genau untersuchen sollte.

Art und Ziel der Dual-Use-Güter

Im Jahre 2020 umfasste Anhang I der Dual-Use-Verordnung insgesamt 1.884 Güter aus den Bereichen Chemikalien, metallische und nicht-metallische Produkte, Computer und andere Elektronik, Maschinen, Fahrzeuge und Transportequipment. Die Ausfuhr von Dual-Use-Gütern machte 2,3 % der Gesamtexporte der Europäischen Union aus. Das entspricht einem Umsatz von EUR 119 Mrd. Hauptländer, in denen die Güter ex-portiert wurden, waren die USA, China, die Schweiz, Russland, Singapur und die Türkei.

Das Genehmigungsverfahren in der Praxis

Ein Großteil (73 %) der Ausfuhren erfolgte über Einzelgenehmigungen. Etwa 20.300 Einzelgenehmigungen wurden in der EU ausgestellt. Lediglich 17 % der Exporte wurden über Allgemeingenehmigungen zugelassen. Die anderen Genehmigungsmöglichkeiten spielen keine oder nur eine kleine Rolle. Nur ein kleiner Anteil der Genehmigungsanträge wurde abgelehnt, insgesamt 603. Dies sind lediglich 0,02 % bezogen auf den Gesamtwert der EU-Ausfuhren.

Ausblick

Es bleibt abzuwarten, wie sich die Anwendung der neuen Dual-Use-Verordnung entwickelt, insbesondere ob die Kontrolle von Gütern digitaler Überwachung wirksam vorgenommen werden wird. Es wird erforderlich sein, dass die Kommission unter Mitwirkung der Mitgliedstaaten Guidelines für die Genehmigungspraxis und die Transparenz der Genehmigungen erstellt. Zudem wird es erforderlich sein, einen Mechanismus zur Kontrolle der Rechtsdurchsetzung zu schaffen. Dahingehend soll auch ein Trainingsprogramm für die zuständigen Behörden der Mitgliedsstaaten eingerichtet werden.

BLOMSTEIN berät und begleitet umfänglich bei allen exportkontrollrechtlichen Fragen. Dr. Florian Wolf,
Dr. Leonard von Rummel und Dr. Laura Louca stehen Ihnen für Fragen jederzeit gern zur Verfügung.

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