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BLOMSTEIN ernennt zwei Partner und drei Counsel

Wir wachsen weiter und stärken unser Team durch herausragende Talente. Zum 1. Juli 2025 gibt es gleich fünf Beförderungen: Dr. Christopher Wolters und Dr. Leonard Freiherr von Rummel werden Partner; Ramona Ader, Dr. Laura Louca und Philipp Trube steigen in die Counsel-Riege auf. Mit diesen Ernennungen setzen wir auf kontinuierliches, organisches Wachstum und starke individuelle Entwicklungsmöglichkeiten für alle Karrierestufen und in allen Praxisgruppen.

Unsere neuen Partner bringen exzellente Expertise mit und unterstreichen unseren Anspruch auf höchste Qualität. Christopher und Leonard sind seit der Anfangszeit der Kanzlei Teil des Teams und haben sich mit ihrer strategischen Beratung, ihrem unternehmerischen Denken und ihrer fachlichen Exzellenz als Schlüsselakteure der Kanzlei etabliert.

„Christopher und Leonard haben von Anfang an gezeigt, dass sie nicht nur herausragende Juristen, sondern auch echte Gestalter sind. Ihre Aufnahme in die Partnerschaft ist ein logischer und verdienter nächster Schritt“, sagt Partner Dr. Pascal Friton.

Die drei neuen Counsel haben sich in ihren jeweiligen Spezialgebieten ebenfalls ein beachtliches Renomée erarbeitet und übernehmen bereits heute eine zentrale Rolle innerhalb der Gesamtkanzlei. Ihre Beförderung ist Zeichen des strategischen Ausbaus der jeweiligen Fachbereiche und zeigt, wie wichtig uns die kontinuierliche und gezielte Förderung der eigenen Talente nimmt.

„Wir sind stolz darauf, die Karriere von drei exzellenten Anwält:innen – Ramona, Laura und Philipp – gemeinsam mit ihnen zu gestalten. Ihre Entwicklung zeigt auch, dass wir als Kanzlei auf organisches Wachstum setzen und unserem Team langfristige Perspektiven bieten“, sagt Partnerin Dr. Anna Blume Huttenlauch.

BLOMSTEIN bleibt ein attraktiver Arbeitgeber mit klaren Perspektiven für alle. Wir gratulieren den fünf Kolleg:innen herzlich und freuen uns auf eine starke Zukunft zusammen.

Spotlights

Dr. Leonard Freiherr von Rummel ist Spezialist im Außenwirtschaftsrecht. Seit seinem Beginn bei BLOMSTEIN hat er sich zu einem führenden Namen in den Bereichen Investitionskontrolle, Zoll- und Verbrauchsteuerrecht sowie Exportkontrolle entwickelt und entscheidend zum Erfolg unserer außenwirtschaftsrechtlichen Praxis beigetragen.

Leonard hat Mandanten in zahlreichen hochkarätigen Verfahren vertreten. So begleitete er RWE und Shell vor dem Europäischen Gerichtshof in stromsteuerrechtlichen Fragen und beriet Helsing in den Finanzierungsrunden Series A bis C zu investitionskontrollrechtlichen Aspekten. Auch COSCO setzte bei der Beteiligung an einem Terminal im Hamburger Hafen auf seine Expertise. Die Bundesregierung vertrat er in verwaltungsgerichtlichen Verfahren zu investitionskontrollrechtlichen Untersagungen, unter anderem bei Siltronic, Elmos und Heyer Medical. Zudem stand er Kobe Steel in einem Safeguard-Verfahren vor der Europäischen Kommission zur Seite.

Seine herausragende Arbeit wurde mehrfach gewürdigt, u.a. wurde er von The Legal 500 („Rising Star-Award“), Lexology Index (früher: Who’s Who Legal) im Außenwirtschafts- und Zollrecht sowie von JUVE im Zoll- und Verbrauchsteuerrecht empfohlen. Neben seiner anwaltlichen Tätigkeit engagiert er sich als Vorstandsmitglied im Forum Contracting und koordiniert das CELIS German Chapter.

Dr. Christopher Wolters berät im Vergabe- und Außenwirtschaftsrecht und hat vor allem die Praxis für nationale Sicherheit (mit Schwerpunkt auf Rüstungsbeschaffung sowie Exportkontrolle) und Vergaberecht in den Sektoren Healthcare und IT maßgeblich mit auf- und ausgebaut.

Er vertritt regelmäßig Rüstungsunternehmen in komplexen Nachprüfungsverfahren und berät DAX- und MDAX-Konzerne umfassend zur Compliance mit EU-Sanktionen und dem Exportkontrollrecht. Die German Naval Yards sowie die Flensburger Schiffbau-Gesellschaft begleitete Christopher in vergaberechtlichen Verfahren, unter anderem bei der Beschaffung der Fregatten der Klasse F126, der Korvetten der Klasse K130 (2. Los), der Betriebsstoffversorger der Klasse 707 und der Flottendienstboote der Klasse 424. Zudem beriet er IT-Unternehmen im Zusammenhang mit Vergabeverfahren von Digitallösungen im Gesundheitsbereich (z.B. Recare, Kumi Health und Thieme DokuForm).

Über seine anwaltliche Tätigkeit hinaus engagiert sich Christopher als Präsident der Public Procurement Law Commission bei der International Association of Young Lawyers (AIJA) und ist in den Verbänden Bitkom und BDSV zu den Themen Rüstungsbeschaffung und Vergaberecht aktiv. Seine Expertise wird auch von The Legal 500 und Best Lawyers anerkannt.

Ramona Ader berät Unternehmen und die öffentliche Hand im deutschen und europäischen Vergaberecht sowie EU-Beihilfe- und Zuwendungsrecht. Zudem ist sie im Bereich der Trade Defence tätig.

Sie unterstützte FASTNED vergaberechtlich beim Betrieb von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland, einschließlich eines Nachprüfungsverfahrens vor dem OLG Düsseldorf und dem EuGH. CVC begleitete sie beihilferechtlich im Bieterverfahren um DB Schenker, während sie Vodafone in Fragen zur Foreign Subsidies Regulation und zum Vergaberecht beriet. Zudem stand sie einem Konsortium in der ersten Wasserstoffauktion von H2Global vergaberechtlich zur Seite.

Darüber hinaus erweitert Ramona ihre Beratungstätigkeit zunehmend auf den wachsenden Bereich der Trade Defence und berät Mandanten insbesondere zur Foreign Subsidies Regulation sowie zu Anti-Dumping- und Anti-Subsidies-Verfahren.

Dr. Laura Louca ist spezialisiert auf deutsches und europäisches Außenwirtschaftsrecht. Ihr Beratungsschwerpunkt liegt insbesondere auf dem Exportkontroll- und Sanktionsrecht sowie dem Zollrecht.

Laura hat in diesen Bereichen zahlreiche namhafte Mandanten beraten, so die investitionskontrollrechtliche Vertretung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz in einem Verfahren zur Abwehr eines Eilantrags des taiwanischen Chip-Zulieferers GlobalWafers im Zusammenhang mit der geplanten Übernahme von Siltronic. Darüber hinaus berät sie Infineon laufend in außenwirtschaftsrechtlichen Fragestellungen und unterstützt auch Knorr-Bremse in diesem Bereich. Ebenso betreut sie Luftfahrtunternehmen aus der zivilen und Verteidigungsindustrie in komplexen außenwirtschaftsrechtlichen Angelegenheiten.

Neben ihrer fachlichen Expertise hat Laura die Weiterentwicklung der außenwirtschaftsrechtlichen Praxis der Kanzlei maßgeblich vorangetrieben und den Ausbau der Compliance-Beratung aktiv mitgestaltet. Sie war an mehreren internen und externen Untersuchungen beteiligt und hat wichtige Mandanten in sensiblen Compliance-Fragen begleitet.

Laura zählt zu den „Rising Stars“ im Außenwirtschaftsrecht (The Legal 500) und wird als Expertin für Exportkontrolle, Sanktionen und Compliance im Beraterverzeichnis von WorldECR geführt.

Philipp Trube ist Spezialist für deutsches und europäisches Wettbewerbs- und Kartellrecht. Neben der Beratung zur nationalen und internationalen Fusionskontrolle greift er auf einen breiten Erfahrungsschatz in gerichtlichen Verfahren sowie in Ermittlungsverfahren durch das Bundeskartellamt und die Europäische Kommission zurück. Zudem treibt Philipp interne Digital-Themen und die Kanzleistrategie in Bezug auf den Einsatz Künstlicher Intelligenz voran.

Philipp hat zahlreiche hochkarätige Mandate im Kartell- und Fusionskontrollrecht betreut. So vertrat er Vodafone im Beschwerdeverfahren vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf und dem Bundesgerichtshof gegen die Freigabeentscheidung des Bundeskartellamts zu einem Joint Venture von Deutsche Telekom und EWE zum gemeinsamen Glasfaserausbau – mit Erfolg: Die Entscheidung der Behörde wurde zunächst aufgehoben, das Verfahren liegt nun nach Zurückverweisung durch den Bundesgerichtshof erneut beim Oberlandesgericht. Darüber hinaus vertrat er den chinesischen Lokomotivhersteller CRRC als Drittbetroffenen im Fusionskontrollverfahren zur Übernahme von Bombardier durch Alstom und begleitete das Unternehmen bei der Übernahme von Vossloh Locomotives in einem komplexen Phase-II-Verfahren vor dem Bundeskartellamt. Er beriet Fastned zu kartellrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit der Einführung von E-Ladeinfrastruktur in Deutschland und war an mehreren Untersuchungen durch Kartell- und andere Behörden beteiligt; durch seine Digitalkompetenz ist er besonders versiert im Umgang mit forensischen Ermittlungsmethoden.

Vom Handelsblatt wird Philipp in der Liste Deutschlands bester Anwälte (2021-2024) für den Bereich Kartell- und Wettbewerbsrecht geführt.