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Der sich abzeichnende Handelskrieg zwischen China und den USA wird auch Auswirkungen auf Unternehmen in der EU haben. Eine Folge könnte die Überschwemmung des europäischen Marktes mit stark subventionierten Produkten aus China sein – gerade im Bereich der Medizinprodukte ist dies nicht unwahrscheinlich. Einer solchen Entwicklung sind europäische Unternehmen jedoch nicht schutzlos ausgeliefert.

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Trump is back and so are his tariffs (see our previous briefing on his return to office). As the EU has once again entered his crosshairs, the trading bloc is gearing up to defend its economy. For instance, President Trump has announced 25 % tariffs on steel and aluminium imports (set to kick in early March) as well as “reciprocal” tariffs, likely implying tariff hikes to match trading partners’ tariff rates for US goods. Meanwhile, domestic EU industries are already under considerable pressure, notably due to Chinese imports such as electric vehicles (EVs).

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Am dritten Jahrestag des russischen Angriffs auf das gesamte Territorium der Ukraine hat die EU erneut ihr Sanktionsregime gegen Russland und Belarus verschärft.

Die wichtigsten Änderungen betreffen die Verordnung (EU) No 833/2014 (Russland-Verordnung) und die Verordnung (EC) No 765/2006 (Belarus-Verordnung). Mit den jeweiligen Änderungsverordnungen Verordnung (EU) 2025/395 und Verordnung (EU) 2025/392 werden zusätzliche und weitgehend parallele Beschränkungen für Russland und Belarus eingeführt. Während über die Ausweitung der Sanktionen gegen die russische „Schattenflotte“ oder das Importverbot für russisches Aluminium bereits in der Presse berichtet wurde, enthält das Sanktionspaket weitere Maßnahmen, die genauere Beachtung verdienen. Im Folgenden gehen wir auf die wichtigsten Aspekte dieser Änderungen ein.

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Seit letzter Woche ist es offiziell: Die deutsche Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2555 (sog. NIS-2-Richtlinie) zur Erhöhung der IT-Sicherheit in den EU-Mitgliedstaaten ist vorerst gescheitert. Dies führt dazu, dass viele zukünftig von NIS-2 betroffene Unternehmen weiterhin im Unklaren darüber sind, welche konkreten Maßnahmen sie in der Zukunft ergreifen müssen. Im Folgenden möchten wir etwas Orientierung dazu bieten:

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Die Meldepflichten im Außenwirtschaftsrecht bedeuten für Unternehmen und Privatpersonen häufig einen hohen bürokratischen Aufwand. Umso erfreulicher sind die Neuerungen und Klarstellungen, die seit dem 1. Januar 2025 gelten: Zum Beispiel wurden die Meldeschwellen deutlich angehoben und Meldefristen vereinheitlicht. Außerdem stellt die Außenwirtschaftsverordnung (AWV) nun klar, dass auch die Übertragung von Kryptowerten bei Erreichen der Schwellenwerte eine meldepflichtigte Zahlung darstellt; zudem wurden neue Kennzahlen für Kryptowerte eingeführt. Wir fassen die relevanten Neuerungen zusammen.

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Im Rahmen ihrer Sanktionspolitik verhängt die EU seit mittlerweile zehn Jahren Sanktionen gegen Russland (Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates vom 31. Juli 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, Russland-VO). Gegenstand dieser sind zahlreiche nicht personenbezogene Maßnahmen, die dazu dienen, wirtschaftlichen und politischen Druck auf das Land auszuüben. Maßnahmen mit Bezug zum Gesundheitssektor – etwa Verbote über die Ausfuhr von Arzneimitteln und Medizinprodukten – sind zwar nicht unmittelbarer Gegenstand der Verordnung, gleichwohl besteht angesichts ihres breiten Anwendungsbereichs (Art. 13 Russland-VO) und ihrer weitreichenden Verbote und Einschränkungen (Art. 2 ff. Russland-VO) stets die Gefahr, dass auch der Gesundheitssektor von den Sanktionsbestimmungen berührt wird.

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Mit dem am 29. Oktober 2020 in Kraft getretenen Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) soll die Digitalisierung von Krankenhäusern vorangetrieben werden. Bis zu 4,3 Mrd. Euro stellen der Bund und die Länder seit dem 1. Januar 2021 dafür zur Verfügung. Gefördert werden unter anderem Investitionen in die digitale Infrastruktur, Maßnahmen zur IT-Sicherheit sowie dafür erforderliche personelle Maßnahmen. Aus der KHZG-Förderrichtlinie geht hervor, dass das Bundesamt für Soziale Sicherung einen Krankenhauszukunftsfonds einrichtet. Die Krankenhausträger können ihren Förderbedarf bei den Ländern anmelden, welche ihrerseits Förderanträge an das Bundesamt für Soziale Sicherung stellen. Sobald die Länder das Geld erhalten haben, erlassen sie einen Fördermittelbescheid gegenüber dem Krankenhausträger und leiten die Fördermittel weiter. Neben dem Bundesgesundheitsministerium hat inzwischen auch das Land Niedersachsen zu wesentlichen Fragen im Zusammenhang mit dem KHZG Stellung genommen. Durch die Förderung können auch private Krankenhausträger an vergaberechtliche Vorgaben gebunden werden.

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Mit der 15. Änderung der AWV wird das BMWi seine Kontrolle beim Erwerb deutscher Unternehmen durch EU-ausländische Unternehmen in Kürze erweitern. Die Änderung ist eine unmittelbare Reaktion der Bundesregierung auf die Corona-Krise, da sie insbesondere den Schutz weiter Teile des Gesundheitssektors betrifft. Dieser Entwicklung dürfte auch der Fall des Tübinger Unternehmens CureVac Vorschub geleistet haben, bei dem ein Kauf aus den USA im Raum stand und sich die Frage einer Untersagungsbefugnis stellte. Eine umfassende Erweiterung und Anpassung der Investitionskontrolle im Außenwirtschaftsrecht ist demnächst mit der 16. Änderungsverordnung der AWV zu erwarten. Diese dient vorwiegend der einheitlichen Umsetzung der im April 2019 in Kraft getretenen Verordnung (EU) 2019/452 (EU-Screening-Verordnung) und der Anpassung an die bereits am 8. April 2020 vom Bundeskabinett verabschiedeten AWG-Novelle. Da letztere derzeit noch in den Ausschüssen im Bundestag diskutiert wird, hat das BMWi die aus seiner Sicht besonders dringlichen Anpassungen vorgezogen.

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Die derzeitige Covid 19-Pandemie hat sich längst auch zu einer Wirtschaftskrise entwickelt, deren volle Auswirkungen noch nicht absehbar sind. Die Krise erfasst auch solche Unternehmen, die in sogenannten systemrelevanten Bereichen tätig sind und auf deren Einsatz es zum Schutz der öffentlichen Gesundheit besonders ankommt. Nach Ansicht der EU Kommission ist daher gegenwärtig besonders wichtig, einen „Ausverkauf“ von kritischen Unternehmen und Schlüsseltechnologien und eine hierdurch drohende Beeinträchtigung des Gesundheitssektors zu verhindern.

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