Im Rahmen ihrer Sanktionspolitik verhängt die EU seit mittlerweile zehn Jahren Sanktionen gegen Russland (Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates vom 31. Juli 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, Russland-VO). Gegenstand dieser sind zahlreiche nicht personenbezogene Maßnahmen, die dazu dienen, wirtschaftlichen und politischen Druck auf das Land auszuüben. Maßnahmen mit Bezug zum Gesundheitssektor – etwa Verbote über die Ausfuhr von Arzneimitteln und Medizinprodukten – sind zwar nicht unmittelbarer Gegenstand der Verordnung, gleichwohl besteht angesichts ihres breiten Anwendungsbereichs (Art. 13 Russland-VO) und ihrer weitreichenden Verbote und Einschränkungen (Art. 2 ff. Russland-VO) stets die Gefahr, dass auch der Gesundheitssektor von den Sanktionsbestimmungen berührt wird.
weiter lesenMit der 15. Änderung der AWV wird das BMWi seine Kontrolle beim Erwerb deutscher Unternehmen durch EU-ausländische Unternehmen in Kürze erweitern. Die Änderung ist eine unmittelbare Reaktion der Bundesregierung auf die Corona-Krise, da sie insbesondere den Schutz weiter Teile des Gesundheitssektors betrifft. Dieser Entwicklung dürfte auch der Fall des Tübinger Unternehmens CureVac Vorschub geleistet haben, bei dem ein Kauf aus den USA im Raum stand und sich die Frage einer Untersagungsbefugnis stellte. Eine umfassende Erweiterung und Anpassung der Investitionskontrolle im Außenwirtschaftsrecht ist demnächst mit der 16. Änderungsverordnung der AWV zu erwarten. Diese dient vorwiegend der einheitlichen Umsetzung der im April 2019 in Kraft getretenen Verordnung (EU) 2019/452 (EU-Screening-Verordnung) und der Anpassung an die bereits am 8. April 2020 vom Bundeskabinett verabschiedeten AWG-Novelle. Da letztere derzeit noch in den Ausschüssen im Bundestag diskutiert wird, hat das BMWi die aus seiner Sicht besonders dringlichen Anpassungen vorgezogen.
weiter lesenDie derzeitige Covid 19-Pandemie hat sich längst auch zu einer Wirtschaftskrise entwickelt, deren volle Auswirkungen noch nicht absehbar sind. Die Krise erfasst auch solche Unternehmen, die in sogenannten systemrelevanten Bereichen tätig sind und auf deren Einsatz es zum Schutz der öffentlichen Gesundheit besonders ankommt. Nach Ansicht der EU Kommission ist daher gegenwärtig besonders wichtig, einen „Ausverkauf“ von kritischen Unternehmen und Schlüsseltechnologien und eine hierdurch drohende Beeinträchtigung des Gesundheitssektors zu verhindern.
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