Unser Düsseldorfer Standort gewinnt zum dritten Quartal 2026 Zuwachs um ein erfahrenes Team: Dr. Katharina Weiner wechselt als Partnerin gemeinsam mit ihrer Associate Stefanie Zenzen von einer internationalen Wirtschaftskanzlei zu uns. Beide verfügen über umfassende Erfahrung in der Beratung nationaler und internationaler Unternehmen sowie der öffentlichen Hand. Das Team stärkt besonders unsere vergaberechtliche Beratung in den Bereichen Healthcare, Defence und regulierte Industrien.
weiter lesenZum fünften Mal in zehn Jahren steht das deutsche Kartellrecht vor einer umfassenden Reform. Am 4. Juni 2026 veröffentlichte das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie seinen Referentenentwurf zur 12. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Ziel ist es, das Kartellrecht effizienter zu gestalten – mit schnelleren Verfahren und stärkeren Durchsetzungsbefugnissen des Bundeskartellamts (BKartA). Unproblematische Zusammenschlüsse sollen aus der Anmeldepflicht herausgenommen werden und die freiwerdenden Kapazitäten für Fälle mit echter Wettbewerbsrelevanz genutzt werden. Ergänzt wird die Neuausrichtung durch Instrumente, die dem BKartA bislang nicht zur Verfügung standen, etwa die systematische Auswertung von Vergabedaten. Was sind also die zentralen Elemente der vorgeschlagenen Reform?
weiter lesenMit der NIS-2-Richtlinie (EU) 2022/2555 will die EU das IT-Sicherheitsniveau in Europa deutlich erhöhen. Die Richtlinie richtet sich neben Einrichtungen der Bundesverwaltung sowie an sogenannte wichtige und besonders wichtige Einrichtungen aus als besonders schützenswert erachteten Sektoren. Für die Bestimmung, ob ein Unternehmen reguliert wird, ist erstens zu klären, ob es zu einem der betroffenen Sektoren gehört. Zweitens muss ein gewisser Schwellenwert erreicht werden, um als wichtige oder besonders wichtige Einrichtung zu gelten. Für die betroffenen Stellen werden strengere Anforderungen an Netz- und Informationssysteme, erweiterte Meldepflichten und mehr Verantwortung für die Geschäftsführung eingeführt. Die Richtlinie betrifft künftig deutlich mehr Unternehmen und Sektoren als bisher. Neben einer Ausweitung des Anwendungsbereichs in den bereits NIS-1-Richtlinie abgedeckten Sektoren wie Energie, Verkehr und Gesundheitswesen erfasst die NIS-2-Richtlinie nunmehr auch zusätzliche Bereiche wie digitale Dienste, Post- und Kurierdienste, Abwasser- und Abfallbewirtschaftung und „Hersteller kritischer Produkte“.
weiter lesenDer sich abzeichnende Handelskrieg zwischen China und den USA wird auch Auswirkungen auf Unternehmen in der EU haben. Eine Folge könnte die Überschwemmung des europäischen Marktes mit stark subventionierten Produkten aus China sein – gerade im Bereich der Medizinprodukte ist dies nicht unwahrscheinlich. Einer solchen Entwicklung sind europäische Unternehmen jedoch nicht schutzlos ausgeliefert.
weiter lesenTrump is back and so are his tariffs (see our previous briefing on his return to office). As the EU has once again entered his crosshairs, the trading bloc is gearing up to defend its economy. For instance, President Trump has announced 25 % tariffs on steel and aluminium imports (set to kick in early March) as well as “reciprocal” tariffs, likely implying tariff hikes to match trading partners’ tariff rates for US goods. Meanwhile, domestic EU industries are already under considerable pressure, notably due to Chinese imports such as electric vehicles (EVs).
weiter lesenAm dritten Jahrestag des russischen Angriffs auf das gesamte Territorium der Ukraine hat die EU erneut ihr Sanktionsregime gegen Russland und Belarus verschärft.
Die wichtigsten Änderungen betreffen die Verordnung (EU) No 833/2014 (Russland-Verordnung) und die Verordnung (EC) No 765/2006 (Belarus-Verordnung). Mit den jeweiligen Änderungsverordnungen Verordnung (EU) 2025/395 und Verordnung (EU) 2025/392 werden zusätzliche und weitgehend parallele Beschränkungen für Russland und Belarus eingeführt. Während über die Ausweitung der Sanktionen gegen die russische „Schattenflotte“ oder das Importverbot für russisches Aluminium bereits in der Presse berichtet wurde, enthält das Sanktionspaket weitere Maßnahmen, die genauere Beachtung verdienen. Im Folgenden gehen wir auf die wichtigsten Aspekte dieser Änderungen ein.
weiter lesenSeit letzter Woche ist es offiziell: Die deutsche Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2555 (sog. NIS-2-Richtlinie) zur Erhöhung der IT-Sicherheit in den EU-Mitgliedstaaten ist vorerst gescheitert. Dies führt dazu, dass viele zukünftig von NIS-2 betroffene Unternehmen weiterhin im Unklaren darüber sind, welche konkreten Maßnahmen sie in der Zukunft ergreifen müssen. Im Folgenden möchten wir etwas Orientierung dazu bieten:
weiter lesenDie Meldepflichten im Außenwirtschaftsrecht bedeuten für Unternehmen und Privatpersonen häufig einen hohen bürokratischen Aufwand. Umso erfreulicher sind die Neuerungen und Klarstellungen, die seit dem 1. Januar 2025 gelten: Zum Beispiel wurden die Meldeschwellen deutlich angehoben und Meldefristen vereinheitlicht. Außerdem stellt die Außenwirtschaftsverordnung (AWV) nun klar, dass auch die Übertragung von Kryptowerten bei Erreichen der Schwellenwerte eine meldepflichtigte Zahlung darstellt; zudem wurden neue Kennzahlen für Kryptowerte eingeführt. Wir fassen die relevanten Neuerungen zusammen.
weiter lesenIm Rahmen ihrer Sanktionspolitik verhängt die EU seit mittlerweile zehn Jahren Sanktionen gegen Russland (Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates vom 31. Juli 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, Russland-VO). Gegenstand dieser sind zahlreiche nicht personenbezogene Maßnahmen, die dazu dienen, wirtschaftlichen und politischen Druck auf das Land auszuüben. Maßnahmen mit Bezug zum Gesundheitssektor – etwa Verbote über die Ausfuhr von Arzneimitteln und Medizinprodukten – sind zwar nicht unmittelbarer Gegenstand der Verordnung, gleichwohl besteht angesichts ihres breiten Anwendungsbereichs (Art. 13 Russland-VO) und ihrer weitreichenden Verbote und Einschränkungen (Art. 2 ff. Russland-VO) stets die Gefahr, dass auch der Gesundheitssektor von den Sanktionsbestimmungen berührt wird.
weiter lesenMit dem am 29. Oktober 2020 in Kraft getretenen Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) soll die Digitalisierung von Krankenhäusern vorangetrieben werden. Bis zu 4,3 Mrd. Euro stellen der Bund und die Länder seit dem 1. Januar 2021 dafür zur Verfügung. Gefördert werden unter anderem Investitionen in die digitale Infrastruktur, Maßnahmen zur IT-Sicherheit sowie dafür erforderliche personelle Maßnahmen. Aus der KHZG-Förderrichtlinie geht hervor, dass das Bundesamt für Soziale Sicherung einen Krankenhauszukunftsfonds einrichtet. Die Krankenhausträger können ihren Förderbedarf bei den Ländern anmelden, welche ihrerseits Förderanträge an das Bundesamt für Soziale Sicherung stellen. Sobald die Länder das Geld erhalten haben, erlassen sie einen Fördermittelbescheid gegenüber dem Krankenhausträger und leiten die Fördermittel weiter. Neben dem Bundesgesundheitsministerium hat inzwischen auch das Land Niedersachsen zu wesentlichen Fragen im Zusammenhang mit dem KHZG Stellung genommen. Durch die Förderung können auch private Krankenhausträger an vergaberechtliche Vorgaben gebunden werden.
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