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Die Meldepflichten im Außenwirtschaftsrecht bedeuten für Unternehmen und Privatpersonen häufig einen hohen bürokratischen Aufwand. Umso erfreulicher sind die Neuerungen und Klarstellungen, die seit dem 1. Januar 2025 gelten: Zum Beispiel wurden die Meldeschwellen deutlich angehoben und Meldefristen vereinheitlicht. Außerdem stellt die Außenwirtschaftsverordnung (AWV) nun klar, dass auch die Übertragung von Kryptowerten bei Erreichen der Schwellenwerte eine meldepflichtigte Zahlung darstellt; zudem wurden neue Kennzahlen für Kryptowerte eingeführt. Wir fassen die relevanten Neuerungen zusammen.

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Der Europäische Gerichtshof hat am 21. November 2024 eine weitreichende Entscheidung zur zollrechtlichen Bewertung von Produktionsverlagerungen getroffen (Harley-Davidson Europe – C-297/23 P). Die Entscheidung ist auch im Lichte von global zunehmenden protektionistischen Tendenzen in der internationalen Außenhandelspolitik zu betrachten.

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BLOMSTEIN hat den Hersteller für textile Hochleistungsmaterialien Outlast Technologies GmbH bei seinem Verkauf an den chinesischen Textilhersteller Shanghai Sunwin Industry Group Co., Ltd. zu investitionskontrollrechtlichen Aspekten beraten. Die Transaktion wurde zwischenzeitlich von den zuständigen Behörden, insbesondere dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, genehmigt.

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This briefing is the seventh and last in a series on the Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD), where BLOMSTEIN addresses the key aspects that (in)directly affect businesses both within and outside the EU, explores its interplay with the existing legislation in Germany (LkSG) and examines interactions with other recently adopted EU legislation (e.g., EUDR and CSRD) which partially set overlapping obligations.

In today’s briefing, we examine the key considerations with respect to the EU’s corporate sustainability package for companies operating outside the EU but that have business ties in the EU. Specifically, we will address the direct and indirect impacts for non-EU companies of the Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) and other related regulations mentioned along the series, including the EU Deforestation Regulation (EUDR), the Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), as well as the upcoming Forced Labour Regulation and Green Claims Directive .

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The European Commission has consented to a German scheme worth around EUR 3 billion designed to foster the development of the Hydrogen Core Network (HCN).  This will play a significant role in realizing the goals of the EU Hydrogen Strategy and the ‘Fit for 55’ package by facilitating the establishment of a hydrogen transmission infrastructure. It is a milestone for promoting the utilization of renewable hydrogen in sectors with high energy consumption like industry and transport.

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Das neue Jahr hat einige Neuerungen im Energie- und Stromsteuerrecht gebracht. Das besonders stromintensive produzierende Gewerbe kann angesichts der gestiegenen Strompreise nun von einer deutlichen Steuerentlastung (in Form einer erhöhten Entlastung) profitieren. Im Gegenzug wurde der Spitzenausgleich im Energie- und Stromsteuerrecht abgeschafft, der aber ohnehin nur große Industriekonzerne begünstigte. Die neu eingeführte Stromsteuerentlastung betrifft dagegen gerade auch den Mittelstand. Außerdem sind die Steuerentlastungen für die Kraft-Wärme-Kopplung und die Steuerbegünstigungen für Strom aus bestimmten Biomassen sowie aus Klär- und Deponiegas weggefallen. Schließlich wurde die Meldeschwelle für Unternehmen, die Beihilfen in Form von Vergünstigungen bei der Energie- und Stromsteuer erhalten, gesenkt. Diese Neuerungen werden im Folgenden erläutert.

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Mit dem letzten gegen Russland verhängten EU-Sanktionspaket wurde eine ab dem 30. September 2023 geltende Nachweispflicht für die Einfuhr von bestimmten Eisen- und Stahlerzeugnissen eingeführt. So soll sichergestellt werden, dass keine Erzeugnisse in die Union gelangen, die in Drittstaaten unter Verwendung russischer Vorprodukte erzeugt worden sind. Die Frage, wie diese Pflicht für Importeure umzusetzen ist, hat zuletzt für erhebliche Unsicherheiten gesorgt. Auch die „Frequently Asked Questions“ (FAQs) der EU-Kommission, die die Verwendung von sog. Mill Test Certificates (MTCs) vorschlagen, brachten dahingehend keine abschließende Klarheit, sondern weitere praktische Umsetzungsprobleme. Nunmehr hat die Generalzolldirektion sich allerdings zu der Frage positioniert und erklärt, dass auch alternative Nachweise anerkannt werden. Damit wird voraussichtlich die praktische Umsetzung für deutsche Einführer erheblich erleichtert. Wir erläutern in diesem Briefing die Hintergründe und Details.

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BLOMSTEIN hat den deutschen Mobilitätsspezialisten ZF Friedrichshafen AG erfolgreich beim Verkauf seiner Anteile an der ASAP Holding GmbH an eine Tochtergesellschaft des indischen Technologieunternehmen HCL Technologies, Inc zu investitions- und fusionskontrollrechtlichen Aspekten beraten. Die Transaktion wurde zwischenzeitlich von den zuständigen Behörden, insbesondere dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, genehmigt.

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On 25 February 2022, the European Union (EU) has agreed upon further sanctions against Russia as a reaction to, as the European Council put it, “the Russian Federation’s unprovoked and unjustified military aggression against Ukraine.”:

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While generally, sustainability initiatives and Environmental Social Governance (ESG) become increasingly important for both consumers and investors, the line between strengthening cooperation to achieve sustainability goals and compliance with competition law remains a fine one (see also our briefing of 7 February 2021). The German Federal Cartel Office (FCO) has recently examined three sector initiatives aimed at sustainability gains. While the agency did not publish detailed decisions or case reports, some guidance can still be concluded from its findings.

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