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The increased political focus on climate and environmental protection has a particular impact on trade with chemicals. In an amendment to the REACH Regulation at the end of 2024, the European Commission banned the use of certain chemicals due to the risk of contamination. In this part of our ESG Briefing series, we provide an overview of the key provisions of the REACH Regulation and its latest amendments.

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In Anbetracht der akuter werdenden Bedrohungslage, getrieben insbesondere durch zunehmende Zweifel an der Bündnistreue der USA und der dadurch hervorgerufenen Einschränkung der von ihr auf die europäischen Staaten projizierten konventionellen wie atomaren Abschreckung, stellt sich die Frage: Wie gut ist Deutschland auf eine weitere Verschärfung der Konflikte, insbesondere dem mit Russland, vorbereitet? Sollte die asymmetrische Kriegsführung – unter anderem – gegen Deutschland noch weitreichendere Konsequenzen haben, welche rechtlichen Instrumente stehen dem Staat zur Verfügung, um in einem äußeren oder inneren Notstand handlungsfähig zu bleiben? Dieses Briefing beleuchtet die bislang eher stiefmütterlich behandelten Sicherstellungs- und Vorsorgegesetze, die für solche Situationen die notwendigen Instrumentarien zur Verfügung stellen (sollen).

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Already the first Trump administration has restricted international trade by imposing tariffs of up to 25% on imports of steel and aluminium from the European Union (EU), provoking countermeasures by the EU. In 2021, these measures ceased to apply after the EU and United States (US) reached a corresponding agreement. On 12 March 2025, the US revived the tariffs. Again, the action has prompted the EU to implement countermeasures.

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Trump is back and so are his tariffs (see our previous briefing on his return to office). As the EU has once again entered his crosshairs, the trading bloc is gearing up to defend its economy. For instance, President Trump has announced 25 % tariffs on steel and aluminium imports (set to kick in early March) as well as “reciprocal” tariffs, likely implying tariff hikes to match trading partners’ tariff rates for US goods. Meanwhile, domestic EU industries are already under considerable pressure, notably due to Chinese imports such as electric vehicles (EVs).

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Am dritten Jahrestag des russischen Angriffs auf das gesamte Territorium der Ukraine hat die EU erneut ihr Sanktionsregime gegen Russland und Belarus verschärft.

Die wichtigsten Änderungen betreffen die Verordnung (EU) No 833/2014 (Russland-Verordnung) und die Verordnung (EC) No 765/2006 (Belarus-Verordnung). Mit den jeweiligen Änderungsverordnungen Verordnung (EU) 2025/395 und Verordnung (EU) 2025/392 werden zusätzliche und weitgehend parallele Beschränkungen für Russland und Belarus eingeführt. Während über die Ausweitung der Sanktionen gegen die russische „Schattenflotte“ oder das Importverbot für russisches Aluminium bereits in der Presse berichtet wurde, enthält das Sanktionspaket weitere Maßnahmen, die genauere Beachtung verdienen. Im Folgenden gehen wir auf die wichtigsten Aspekte dieser Änderungen ein.

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Im Dickicht des Außenwirtschaftsrechts fliegt so manches Regelwerk „unter dem Radar“ – so auch die Verordnung (EU) 649/2012 (PIC-Verordnung) über die Aus- und Einfuhr gefährlicher Chemikalien. In dieser Ausgabe unserer ESG-Briefing-Reihe stellen wir die Anforderungen an den Ex- und Import gefährlicher Chemikalien im Überblick dar.

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Donald Trump ist erneut Präsident der USA. Die Reaktionen und Erwartungen reichen von Optimismus wegen der Aussicht auf weniger Regulierung bis hin zu Angst vor einem Handelskrieg mit China. In der Regel gilt: Unsicherheiten sind schlecht für das Geschäft. Gleichzeitig ist Trumps politische Unberechenbarkeit fast schon sein Markenzeichen. Trump hat während des Wahlkampfes und nun auch während seiner Rede zum Amtsantritt angekündigt, einen Schwerpunkt seiner Amtszeit auf den Schutz der US-Wirtschaft und die Bekämpfung des US-Handelsdefizits zu legen. Immer wieder bekräftigte Trump öffentlich, dass er nicht davor zurückschrecken wird, innen- wie außenpolitische Ziele mit handelspolitischen Maßnahmen durchzusetzen.

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Die Meldepflichten im Außenwirtschaftsrecht bedeuten für Unternehmen und Privatpersonen häufig einen hohen bürokratischen Aufwand. Umso erfreulicher sind die Neuerungen und Klarstellungen, die seit dem 1. Januar 2025 gelten: Zum Beispiel wurden die Meldeschwellen deutlich angehoben und Meldefristen vereinheitlicht. Außerdem stellt die Außenwirtschaftsverordnung (AWV) nun klar, dass auch die Übertragung von Kryptowerten bei Erreichen der Schwellenwerte eine meldepflichtigte Zahlung darstellt; zudem wurden neue Kennzahlen für Kryptowerte eingeführt. Wir fassen die relevanten Neuerungen zusammen.

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Der Europäische Gerichtshof hat am 21. November 2024 eine weitreichende Entscheidung zur zollrechtlichen Bewertung von Produktionsverlagerungen getroffen (Harley-Davidson Europe – C-297/23 P). Die Entscheidung ist auch im Lichte von global zunehmenden protektionistischen Tendenzen in der internationalen Außenhandelspolitik zu betrachten.

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BLOMSTEIN hat den Hersteller für textile Hochleistungsmaterialien Outlast Technologies GmbH bei seinem Verkauf an den chinesischen Textilhersteller Shanghai Sunwin Industry Group Co., Ltd. zu investitionskontrollrechtlichen Aspekten beraten. Die Transaktion wurde zwischenzeitlich von den zuständigen Behörden, insbesondere dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, genehmigt.

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