BLOMSTEIN hat für Fastned einen richtungsweisenden Erfolg im Streit um die Errichtung von elektrischer Schnellladeinfrastruktur an bewirtschafteten Autobahnraststätten in Deutschland erzielt. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat heute entschieden, dass die im Jahr 2022 erfolgte milliardenschwere Erweiterung bestehender Konzessionen zur Errichtung von Schnellladeinfrastruktur zugunsten des Unternehmens Tank & Rast vergaberechtswidrig war.
weiter lesenDie Verordnung (EU) 2024/573 (F-Gas-Verordnung) regelt den Einsatz fluorierter Treibhausgase in der Union. Erfasst sind neben den fluorierten Kohlenwasserstoffen auch teilfluorierte Kohlenwasserstoffe (HFKW). Die in 2024 novellierte Verordnung verschärft die administrativen Hürden für Unternehmen. Dieses Briefing ist der zweite Teil unserer Reihe zur F-Gas Verordnung, in welcher wir Sie über aktuelle Entwicklungen informieren (zum ersten Teil geht es hier). In diesem Briefing stehen die praktischen Anforderungen, insbesondere bei der Nutzung des F-Gas Portals, im Fokus.
weiter lesenDie Verordnung (EU) 2024/573 (F-Gas-Verordnung) regelt den Einsatz fluorierter Treibhausgase in der Union. Die Anforderungen erfassen Hersteller sowie industrielle Anwender in verschiedenen Sektoren. Die Vorgängerverordnung (Verordnung (EU) Nr. 517/2014) führte bereits ein Quotensystem ein, das die neue F-Gas-Verordnung fortführt. Darüber hinaus sind Berichtspflichten und Verbote für bestimmte Anwendungsfälle von F-Gas vorgesehen. In unserer zweiteiligen Briefing-Reihe informieren wir über aktuelle Entwicklungen. In diesem ersten Briefing verschaffen wir einen Überblick über die relevanten Mechanismen, die erfassten Stoffe und die möglichen Pflichten. Im zweiten Teil soll der Fokus dann auf die Herausforderungen aus Sicht der praktisch betroffenen Unternehmen gelegt werden.
weiter lesenMit der NIS-2-Richtlinie (EU) 2022/2555 will die EU das IT-Sicherheitsniveau in Europa deutlich erhöhen. Die Richtlinie richtet sich neben Einrichtungen der Bundesverwaltung sowie an sogenannte wichtige und besonders wichtige Einrichtungen aus als besonders schützenswert erachteten Sektoren. Für die Bestimmung, ob ein Unternehmen reguliert wird, ist erstens zu klären, ob es zu einem der betroffenen Sektoren gehört. Zweitens muss ein gewisser Schwellenwert erreicht werden, um als wichtige oder besonders wichtige Einrichtung zu gelten. Für die betroffenen Stellen werden strengere Anforderungen an Netz- und Informationssysteme, erweiterte Meldepflichten und mehr Verantwortung für die Geschäftsführung eingeführt. Die Richtlinie betrifft künftig deutlich mehr Unternehmen und Sektoren als bisher. Neben einer Ausweitung des Anwendungsbereichs in den bereits NIS-1-Richtlinie abgedeckten Sektoren wie Energie, Verkehr und Gesundheitswesen erfasst die NIS-2-Richtlinie nunmehr auch zusätzliche Bereiche wie digitale Dienste, Post- und Kurierdienste, Abwasser- und Abfallbewirtschaftung und „Hersteller kritischer Produkte“.
weiter lesenThis is the fifth and final briefing in a series on the EU-Mercosur agreement, where BLOMSTEIN addresses key provisions with respect to Trade in Goods, Trade in Services, Public Procurement, Competition and Sustainability, and outlines implications and opportunities for businesses.
This edition highlights the Trade and Sustainable Development (TSD) chapter of the Agreement, which aims to integrate sustainable development into the Parties’ trade and investment relationship.
weiter lesenKaum ein Thema weist in so handgreiflicher Weise einen grenzüberschreitenden Bezug auf wie die Raumfahrt – und kaum ein Thema ist rechtlich bislang so fragmentarisch reguliert. Das soll sich durch den geplanten EU Space Act ändern, zu dem die Europäische Kommission am 25. Juni 2025 einen Entwurf vorgelegt hat. Der Gesetzgebungsprozess folgt dem ordentlichen Verfahren, es beginnt nun also die Diskussion im Europäischen Parlament und im Rat der Europäischen Union.
weiter lesenAs part of the Omnibus package (see our briefing here), the EU Commission suggested simplifications and improvements to the CBAM Regulation. The proposal aims to simplify and enhance the cost-efficiency of the CBAM Regulation while ensuring that its environmental objectives and core design principles remain intact. Key measures focus on easing compliance for importers by streamlining reporting requirements, particularly those involving complex calculations and extensive data collection.
Before the EU proposals become legally binding, they must go through the ordinary legislative procedure at the European level. Until this is achieved, every importer of CBAM goods should register as an authorized CBAM declarant in the CBAM registry, which is possible since 31 March 2025. We outline the details.
weiter lesenIn Anbetracht der akuter werdenden Bedrohungslage, getrieben insbesondere durch zunehmende Zweifel an der Bündnistreue der USA und der dadurch hervorgerufenen Einschränkung der von ihr auf die europäischen Staaten projizierten konventionellen wie atomaren Abschreckung, stellt sich die Frage: Wie gut ist Deutschland auf eine weitere Verschärfung der Konflikte, insbesondere dem mit Russland, vorbereitet? Sollte die asymmetrische Kriegsführung – unter anderem – gegen Deutschland noch weitreichendere Konsequenzen haben, welche rechtlichen Instrumente stehen dem Staat zur Verfügung, um in einem äußeren oder inneren Notstand handlungsfähig zu bleiben? Dieses Briefing beleuchtet die bislang eher stiefmütterlich behandelten Sicherstellungs- und Vorsorgegesetze, die für solche Situationen die notwendigen Instrumentarien zur Verfügung stellen (sollen).
weiter lesenThe second H2Global auction has officially entered its initial phase.
The draft contract documents have been released, including the auction framework, the Hydrogen Purchase Agreement (HPA), and the Price and Quantity Sheet (see here), inviting bidders to review and provide feedback.
weiter lesenSeit letzter Woche ist es offiziell: Die deutsche Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2555 (sog. NIS-2-Richtlinie) zur Erhöhung der IT-Sicherheit in den EU-Mitgliedstaaten ist vorerst gescheitert. Dies führt dazu, dass viele zukünftig von NIS-2 betroffene Unternehmen weiterhin im Unklaren darüber sind, welche konkreten Maßnahmen sie in der Zukunft ergreifen müssen. Im Folgenden möchten wir etwas Orientierung dazu bieten:
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