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Since 12 October 2023, the notification obligations under the EU’s new Foreign Subsidies Regulation (FSR) have been in force. Meanwhile, a number of cases were notified to the European Commission (Commission) and practical experience gathered. The Commission has recently announced its first in-depth investigation concerning a Chinese railway company. This case shows that the Commission is determined to use its new powers under the FSR. This briefing summarizes once again companies' obligations pursuant to the FSR and provides some practical guidance from the first months of application.

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Die Europäische Kommission hat wichtige Änderungen der De-minimis-Beihilfenregelungen vorgenommen, die seit Januar 2024 in Kraft sind. Mit den Änderungen ist insbesondere eine Anhebung der Schwellenwerte verbunden, unterhalb derer staatliche Beihilfe nicht der Genehmigung der Kommission bedürfen.

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Das neue Jahr hat einige Neuerungen im Energie- und Stromsteuerrecht gebracht. Das besonders stromintensive produzierende Gewerbe kann angesichts der gestiegenen Strompreise nun von einer deutlichen Steuerentlastung (in Form einer erhöhten Entlastung) profitieren. Im Gegenzug wurde der Spitzenausgleich im Energie- und Stromsteuerrecht abgeschafft, der aber ohnehin nur große Industriekonzerne begünstigte. Die neu eingeführte Stromsteuerentlastung betrifft dagegen gerade auch den Mittelstand. Außerdem sind die Steuerentlastungen für die Kraft-Wärme-Kopplung und die Steuerbegünstigungen für Strom aus bestimmten Biomassen sowie aus Klär- und Deponiegas weggefallen. Schließlich wurde die Meldeschwelle für Unternehmen, die Beihilfen in Form von Vergünstigungen bei der Energie- und Stromsteuer erhalten, gesenkt. Diese Neuerungen werden im Folgenden erläutert.

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On July 12, the first of three instruments of the Foreign Subsidies Regulation (FSR) entered into force. As of this date, the Commission is entitled to initiate investigations into third country subsidies that distort the internal market either on its own initiative or based on a complaint by a third-party (so-called ex officio tool). Later this year, the notification-based instruments for mergers and bids in procurement procedures will enter into force on October 12. Then, companies exceeding the thresholds set by the FSR in the relevant market situations will be required to notify financial contributions granted by third countries to the Commission. Just in time for the entry into force of the ex officio tool, the Commission adopted the Implementing Regulation on July 10, which provides procedural information but also has a direct impact on the scope and interpretation of the FSR. The Commission also responded to the significant criticism raised by companies and associations, particularly with regard to the high administra-tive burden triggered by the FSR.

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Am 6. Juni 2023 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) das vorbereitende Verfahren für das milliardenschwere Förderprogramm „Klimaschutzverträge“ eingeleitet (Bekanntmachung im BAnz AT 06.06.2023 B1). Diese sog. Klimaschutzverträge – und die daraus resultierende Förderung – haben das Ziel, Unternehmen bei der Umstellung auf eine klimafreundlichere Produktion zu unterstützen und diese somit attraktiver zu machen. Das Programm ist ein wesentlicher Baustein auf dem Weg in Richtung der angestrebten Klimaneutralität Deutschlands. Eine Teilnahme am vorbereitenden Verfahren ist zwingende Grundvoraussetzung für eine Teilnahme am anschließenden Gebotsverfahren sowie eine Bewerbung für die staatliche Förderung. Die Frist für die Teilnahme am vorbereitenden Verfahren endet am 7. August 2023.

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At the beginning of February, the European Commission (Commission) presented its Green Deal Industrial Plan, a package of measures designed to help the EU industry to make progress in the transition to climate neutrality and strengthen its position in global competition.

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On 6 February, the European Commission (Commission) published a draft Implementing Regulation on detailed arrangements for the conduct of proceedings pursuant to the Foreign Subsidies Regulation (FSR) including relevant notification forms. Interested parties have the possibility to provide the Commission with feedback on the draft regulation until 6 March 2023 via an online portal.

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Am 28. November 2022 hat der Rat die Verordnung über den Binnenmarkt verzerrende drittstaatliche Subventionen (die sog. Foreign Subsidies RegulationFSR) angenommen. Die verabschiedete Fassung entspricht weitgehend der vorläufigen Einigung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Juli 2022. Die FSR wird voraussichtlich noch dieses Jahr, nämlich 20 Tage nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU, in Kraft treten. Während ein Großteil der materiellen Vorschriften bereits sechs Monate nach Inkrafttreten unmittelbar anwendbar sein wird, werden die neuen Anmeldepflichten für Zusammenschlüsse sowie die Meldepflichten bei der Beteiligung an öffentlichen Ausschreibungen erst neun Monate nach Inkrafttreten gelten, d.h. voraussichtlich zu Beginn des vierten Quartals 2023.

Die FSR verleiht der EU-Kommission neue Befugnisse, um gegen wettbewerbsverzerrende Subventionen von Drittstaaten vorzugehen, die den Wettbewerb bei die Unternehmenskäufe in der EU oder öffentlichen Vergabeverfahren in der EU beeinträchtigen können. Damit wird eine weitere Ebene der behördlichen Kontrolle eingeführt, die sämtliche in der EU tätige Unternehmen von nun an beachten müssen.

BLOMSTEIN hat die Entstehung der FSR vom Weißbuch der Kommission bis zum finalen Verordnungstext verfolgt (siehe BLOMSTEIN Briefing aus September 2020, Briefing aus Mai 2021 und Briefing aus Juli 2022). Dieses Briefing fasst die wichtigsten Bestimmungen der FSR zusammen.

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