Ab dem 30. Dezember 2024 werden die Vorschriften der EU- Verordnung zur Bekämpfung der Entwaldung (EUDR) auf große und mittlere Unternehmen Anwendung finden. Ab dann dürfen die relevanten Rohstoffe und Erzeugnisse – dazu gehören Rinder, Kakao, Kaffee, Ölpalme, Kautschuk, Soja und Holz – nur noch in Verkehr gebracht, bereitgestellt oder exportiert werden, wenn sie entwaldungsfrei sind. Zudem müssen sie im Einklang mit den Rechtsvorschriften des Erzeugerlandes produziert worden sein und es muss eine entsprechende Sorgfaltserklärung vorliegen.
weiter lesenIm Juli 2024 veröffentlichte die Bundesregierung ihre sogenannte „Wachstumsinitiative“ mit 49 wirtschaftspolitischen Maßnahmen zur Stärkung der deutschen Wirtschaft. Eine Maßnahme betrifft Vereinfachungen im Umgang mit Berichtspflichten nach dem Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten (LkSG).
Das LkSG ist seit dem 1. Januar 2023 in Kraft. Mit Beginn dieses Jahres wurde der Anwendungsbereich nochmals erweitert – erfasst sind nun alle Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten. Wie weit die einzelnen Anforderungen an die Sicherung von Menschen- und Umweltrechten in den Lieferketten reichen und wie diese effektiv und rechtssicher umgesetzt werden können, stellt betroffene Unternehmen in der Praxis regelmäßig vor Herausforderungen.
In unserem letzten Briefing zum LkSG haben wir praktische Fragen rund um die für Unternehmen im Anwendungsbereich des LkSG verpflichtende Risikoanalyse dargestellt. In diesem Briefing geben wir ein Update zu den Berichtspflichten vor dem Hintergrund der von der Bundesregierung kürzlich angekündigten vorübergehenden Entschärfungen.
weiter lesenWie im Januar angekündigt, veröffentlicht BLOMSTEIN eine Briefingreihe, die in europäische und deutsche Rechtsfragen für den Sicherheits- und Verteidigungssektor einführen. In unserem letzten Briefing haben wir einen Überblick über neue Finanzierungsmöglichkeiten gegeben, die von der Europäischen Investitionsbank für die Industrie bereitgestellt werden.
In dieser Ausgabe geht es um verschiedene neue ESG-Pflichten für die Verteidigungs- und Sicherheitsindustrie. Unternehmen aus der Branche treffen eine Vielzahl regulatorischer Pflichten. Seit geraumer Zeit gehören insbesondere auch ESG-Pflichten dazu. Die Schlagzahl der neuen Anforderungen für Unternehmen in diesem Bereich ist hoch. Bereits in der ersten Jahreshälfte kam es zu einigen Neuerungen (vgl. auch unsere entsprechenden ESG-Briefings). In diesem Briefing werden überblicksmäßig die neusten Entwicklungen in Deutschland und auf europäischer Ebene im ESG-Bereich sowie deren Auswirkungen auf die Verteidigungs- und Sicherheitsindustrie beleuchtet.
weiter lesenThis briefing is the sixth in a series on the Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD), where BLOMSTEIN addresses the key aspects that (in)directly affect businesses both within and outside the EU, explores its interplay with the existing legislation in Germany (LkSG) and examines interactions with other recently adopted EU legislation (e.g., EUDR, CSRD) which partially set overlapping obligations.
weiter lesenThis briefing is the fifth in a series on the Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD), where BLOMSTEIN addresses the key aspects that (in)directly affect businesses both within and outside the EU, explores its interplay with the existing legislation in Germany (LkSG) and examines interactions with other recently adopted EU legislation (e.g., EUDR and CSRD) which partially set overlapping obligations.
In today’s briefing we explore the main points of convergence and differences between the CSDDD and the upcoming Forced Labour Regulation. We will particularly focus on how these acts complement each other in the pursuit of ensuring corporate responsibility to eradicate forced labour within their value chains.
weiter lesenThe European Commission has consented to a German scheme worth around EUR 3 billion designed to foster the development of the Hydrogen Core Network (HCN). This will play a significant role in realizing the goals of the EU Hydrogen Strategy and the ‘Fit for 55’ package by facilitating the establishment of a hydrogen transmission infrastructure. It is a milestone for promoting the utilization of renewable hydrogen in sectors with high energy consumption like industry and transport.
weiter lesenDie EU ist in hohem Maße von der Einfuhr kritischer Rohstoffe aus Drittländern abhängig. Mit dem Fortschreiten der digitalen Wirtschaft und der wachsenden Bedeutung von Umweltbelangen führen Abhängigkeit zu einer Verwundbarkeit der Lieferketten und machen deshalb bessere und effizientere Regulierung notwendig.
Seit unserem letzten Briefing hierzu hier, können wir nun konkrete Termine und Daten mitteilen. Die Verordnung über kritische Rohstoffe (CRMA) ist am 23. Mai 2024 in Kraft getreten und schafft einen Rahmen zur Gewährleistung einer sicheren und nachhaltigen Versorgung der EU-Industrie mit kritischen Rohstoffen.
weiter lesenMehr Pflichtangaben und strengere Fristen
weiter lesenThis briefing is the fourth in a series on the Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD), where BLOMSTEIN addresses the key aspects that (in)directly affect businesses both within and outside the EU, explores its interplay with the existing legislation in Germany (LkSG) and examines interactions with other recently adopted EU legislation (e.g., EUDR and CSRD) which partially set overlapping obligations.
In today’s briefing we explore the main differences and points of convergence of the CSDDD and the Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), particularly which companies might be affected by both and how to reconcile them.
weiter lesenIm Zeitalter der globalisierten Wirtschaft beziehen zahlreiche deutsche Unternehmen Waren oder Produktkomponenten von Zulieferern aus aller Welt. Doch grenzüberschreitende Lieferketten bergen oft ein Dilemma: Einige Zulieferer operieren in Ländern, in denen Arbeitsbedingungen und Umweltschutzmaßnahmen nicht internationalen Standards entsprechen.
Das Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten (LkSG) markiert hier einen Wendepunkt im deutschen Wirtschaftsrecht und nimmt Unternehmen in die Pflicht. Es verpflichtet sie, ihre Lieferketten im Vorfeld auf mögliche Risiken für Menschenrechte und Umwelt zu überprüfen und gegebenenfalls ihre Geschäftspraktiken anzupassen, um negative Auswirkungen zu minimieren. Die Geschäftstätigkeit wird so zu einer ethischen Gratwanderung, die nicht nur die Rentabilität, sondern auch die soziale Verantwortung im Blick hat.
In diesem Briefing werden die gesetzlichen Anforderungen an die Risikoanalyse im Rahmen des LkSG erörtert, praktische Umsetzungsfragen diskutiert und strategische Empfehlungen gegeben, um die Einhaltung der Sorgfaltspflichten sicherzustellen und rechtliche Risiken zu minimieren.
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