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Dem am 23. Juli 2026 veröffentlichten 21. Sanktionspaket der Europäischen Union gegen Russland und Belarus sind Medienberichten zufolge wochenlange, zähe Verhandlungen vorausgegangen. Dabei konnten mehrere Mitgliedstaaten Abschwächungen oder Zugeständnisse zugunsten heimischer Unternehmen durchsetzen. Dennoch beinhaltet das neueste Sanktionspaket die umfangreichsten Sanktionierungen von Personen, Unternehmen und anderen Einrichtungen seit vier Jahren sowie eine Reihe von Verschärfungen der sektoralen Sanktionen. Schwerpunkte bilden Maßnahmen gegen den russischen Finanzsektor, ein neues Instrument zum vollständigen Verbot von Kryptowerte-Dienstleistungen aus Drittländern sowie die Aussetzung der automatischen Anpassung der Ölpreisobergrenze bis zum 15. Juli 2027. Daneben versucht das Paket erneut, die Rechtsposition europäischer Unternehmen gegenüber missbräuchlicher russischer Gerichtsbarkeit zu stärken.

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On 22 July 2026, a coalition of European companies and organizations published an open letter calling on the Commission to enforce the Digital Markets Act (DMA) in full and without delay. The letter responds to hesitant enforcement posture, as the signatories see it: under pressure, particularly from the U.S., they accuse the Commission of holding back or delaying action under the DMA. As if reacting on the spot, the Commission announced two non-compliance decisions against Google under the DMA, just the following day imposing total fines of EUR 890 million. However, as sizeable as the fine may seem, it accounts for less than 1% of Alphabet's annual turnover and sits at the lower end of the DMA's sanctioning scale. Thus, instead of proving the signatories right by showing that public enforcement is ongoing, the decisions actually are best proof that political pressure from abroad continues to weigh on the Commission’s decision-making.

We take the opportunity to revisit the DMA's second pillar: private enforcement. Building on our March 2024 briefing, we summarize some rulings that German courts have handed down and shows how private action complements and, in some respects, outpaces the Commission's work in Brussels.

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While digital ex ante regulation, such as the DMA, is all the rage lately, traditional cartel and abuse of dominance enforcement in the video games industry is more alive than ever with eye-watering fines for offenders, or remedies aiming to improve market conditions for studios and publishers. For developers, publishers, hardware manufacturers, platform operators, and any other business active in the video games industry, cartel and abuse of dominance prohibitions are not abstract legal theory. They directly shape how games are developed, published, distributed and monetised across the EU. Getting it wrong can mean serious trouble with competition authorities. This briefing zooms in on antitrust basics and their significance for gaming companies active in Europe.

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BLOMSTEIN is delighted to welcome two highly experienced senior lawyers: Juliana Wimmer and Uğur Can Hekim will further enhance our international trade and regulatory practice and our advisory strength in complex international regulatory matters.

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Across Europe competition authorities are increasingly targeting M&A transactions that fall below traditional turnover thresholds. The European Commission (EC) and several National Competition Authorities (NCAs) are expanding their toolkits through call-in powers, post-closing antitrust enforcement and expansive interpretations of existing frameworks to close the gap around below-threshold deals in fear of missing out on so-called killer or roll-up acquisitions. While killer acquisitions mean large established market players buying nascent competitors to eliminate future competition, roll-up acquisitions refer to a company systematically taking over small competitors to achieve consolidation of a fragmented market.

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Wir freuen uns, zum Jahresauftakt gleich drei wichtige Neuerungen bekanntzugeben: Dr. Elisa Theresa Hauch wird Kartellrechts-Partnerin, der ehemalige Bundestagsabgeordnete Konstantin Kuhle stößt als Rechtsanwalt zu BLOMSTEIN und Bruno Galvão steigt zum Counsel auf.

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On 23 October 2025, the European Commission adopted another set of sanctions against Russia and Belarus. The new package targets key sectors such as energy and finance, the military industrial base, special economic zones, as well as enablers and profiteers of Russia’s aggression against Ukraine. It is noticeable that the new measures increasingly target third country companies outside of Russia. The EU legislator is trying to further reduce the risk of circumvention of the restrictions by extending the scope of important restrictions.

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BLOMSTEIN wird (noch) internationaler: Zum 1. Oktober 2025 bauen wir unsere europäische Präsenz weiter aus und eröffnen in Brüssel. BLOMSTEIN ist europäisch und global bereits stark vernetzt und geht mit der Eröffnung in Brüssel den natürlichen nächsten Schritt. Mit dieser Standorterweiterung setzen wir unsere Internationalisierungsstrategie konsequent fort und stärken unsere Nähe zu den europäischen Institutionen. 

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Mit der NIS-2-Richtlinie (EU) 2022/2555 will die EU das IT-Sicherheitsniveau in Europa deutlich erhöhen. Die Richtlinie richtet sich neben Einrichtungen der Bundesverwaltung sowie an sogenannte wichtige und besonders wichtige Einrichtungen aus als besonders schützenswert erachteten Sektoren. Für die Bestimmung, ob ein Unternehmen reguliert wird, ist erstens zu klären, ob es zu einem der betroffenen Sektoren gehört. Zweitens muss ein gewisser Schwellenwert erreicht werden, um als wichtige oder besonders wichtige Einrichtung zu gelten. Für die betroffenen Stellen werden strengere Anforderungen an Netz- und Informationssysteme, erweiterte Meldepflichten und mehr Verantwortung für die Geschäftsführung eingeführt. Die Richtlinie betrifft künftig deutlich mehr Unternehmen und Sektoren als bisher. Neben einer Ausweitung des Anwendungsbereichs in den bereits NIS-1-Richtlinie abgedeckten Sektoren wie Energie, Verkehr und Gesundheitswesen erfasst die NIS-2-Richtlinie nunmehr auch zusätzliche Bereiche wie digitale Dienste, Post- und Kurierdienste, Abwasser- und Abfallbewirtschaftung und „Hersteller kritischer Produkte“.

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Zum 1. August 2025 treten für eine Vielzahl von elektronischen Geräten weitere Cybersicherheitsanforderungen gemäß der Richtlinie über die Bereitstellung von Funkanlagen auf dem Markt (RL 2014/53/EU; Radio Equipment Directive oder RED) in Kraft. Trotz des nahenden Stichtages sind noch viele Themen unklar, insbesondere der Anwendungsbereich der neuen Regelungen und die Auslegung des Begriffs der „mit dem Internet verbundenen Funkanlagen“.

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