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Das JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien 2021/2022 ist erschienen und BLOMSTEIN freut sich über die Auszeichnung der JUVE Redaktion in der Kategorie „Kanzlei des Jahres für Außenwirtschaftsrecht“.

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Die meisten Unternehmen leisten regelmäßig Zahlungen ins oder sind Empfänger von Zahlungen aus dem Ausland. Genauso halten eine Vielzahl von inländischen Unternehmen Anteile an ausländischen Unternehmen oder werden selbst (zum Teil) von ausländischen Unternehmen gehalten. Daraus ergibt sich eine ganze Reihe von Themen, unter anderem Meldepflichten bei der Bundesbank. Trotz empfindlicher Sanktionierung (bis zu 30.000 Euro Bußgeld je Verstoß), strikter Meldefristen und nur eingeschränkter Korrekturmöglichkeiten werden die Meldepflichten nach §§ 62–70 AWV vielfach stiefmütterlich behandelt oder gar ganz übersehen. Betroffen sind neben Unternehmen gleichermaßen Privatpersonen und Freiberufler, denn die Meldepflicht gilt grundsätzlich für grenzüberschreitende Zahlungen (über 12.500 Euro ohne gegenüberstehenden Import oder Export) und Unternehmensbeteiligungen mit Auslandsbezug. Da abgegebene falsche oder unvollständige Meldungen zumindest eine bußgeldbewehrte Ordnungswidrigkeit darstellen, sollten solche Meldeverstöße durch eine vorbeugende Compliance-Strategie möglichst vermieden werden.

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BLOMSTEIN ernennt zum 1. Juli 2021 mit Dr. Florian Wolf seinen ersten Counsel.

Florian Wolf (36 Jahre) ist bereits seit Gründung der Kanzlei im Frühjahr 2016 Teil des Teams. Er berät internationale Mandanten zu allen vergabe- und außenwirtschaftlichen Fragen. Zu den Highlights seiner bisherigen vergaberechtlichen Praxis gehören die Beratung des erfolgreichen Bieterkonsortiums Kapsch TrafficCom und CTS EVENTIM im Vergabeverfahren des Bundesverkehrsministeriums zur Erhebung der PKW-Maut, die Vertretung der German Naval Yards Kiel sowie der FSG in verschiedenen maritimen Vergabenachprüfungsverfahren und die Vertretung eines der größten europäischen Bauunternehmen vor verschiedenen Oberlandesgerichten. Seine außenwirtschaftsrechtliche Praxis prägt die sanktions- und exportkontrollrechtliche Beratung verschiedener IT-, Hightech- und Industrieunternehmen hinsichtlich der Ein- und Ausfuhr von Waren und Technologie sowie der Erbringung von Dienstleistungen im Ausland.

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Am 1. Juli 2021 ist das Gesetz über die Bereitstellung flächendeckender Schnellladeinfrastruktur für reine Batterieelektrofahrzeuge (Schnellladegesetz – SchnellLG) vom 25.06.2021 (BGBl. 2021 I, 2141) in Kraft getreten. Das SchnellLG ist ein wesentlicher Baustein für den Ausbau der Elektromobilität in Deutschland: Es bildet insbesondere die gesetzliche Grundlage für ein Vergabeverfahren über Bau und Betrieb von 1.000 Schnellladestandorten im gesamten Bundesgebiet. Die Ladeleistung einer Schnellladesäule an einem solchen Standort beträgt mindestens 150 Kilowatt. Dies ermöglicht nach 30-minütigem Laden eine Reichweite von ca. 150 bis 300 Kilometer.

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Ab 2023 gilt in Deutschland das neue Lieferkettengesetz. Im Interview schildert Rechtsanwältin Anna Huttenlauch, warum sich Unternehmen schon jetzt vorbereiten sollten.

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BLOMSTEIN hat die OMR hinsichtlich vergaberechtlicher Aspekte bei der Einrichtung und dem Betrieb von Deutschlands größtem Impfzentrum in Hamburg beraten.

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Am 4. und 5. März 2021 fand die diesjährige Forum Contracting Jahrestagung 2021 erstmals digital statt. BLOMSTEIN-Partner Dr. Roland M. Stein referierte in diesem Rahmen über Außenprüfungen im Bereich der Energie- und Stromsteuer. Ein Mitschnitt des Vortrages ist jetzt online verfügbar.

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BLOMSTEIN hat die Stiftung Allianz für Entwicklung und Klima bei der Durchführung eines vergaberechtlichen Auswahlverfahrens für die Suche nach einem Vermögensverwalter beraten. Die Stiftung hat ein wettbewerbliches Auswahlverfahren durchgeführt. Dabei hat sie ihrer Stiftungsphilosophie entsprechend einen besonderen Fokus auf nachhaltige Anlagestrategien und die Einbindung von ESG (Environment, Social, Governance)-Anlagekriterien gesetzt.

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Mit dem Entwurf eines Verbandssanktionengesetzes (VerSanG) hat die Bundesregierung ihren lang gehegten Plan zur Einführung von Unternehmenssanktionen in die Tat umgesetzt. Hintergrund der Gesetzesnovelle ist, dass Verbände für ihr Fehlverhalten aktuell nur nach dem Ordnungswidrigkeitenrecht belangt werden können. Das bedeutet unter anderem, dass die Behörde nach eigenem Ermessen entscheiden kann, ob sie dieses Fehlverhalten verfolgt. Zudem sind die Bußgelder, die nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz verhängt werden können, bei 10 Mio. EUR gedeckelt, egal wie groß das Unternehmen ist.

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BLOMSTEIN hat zwei miteinander zusammenhängende investitionskontrollrechtliche Anmeldungen für GTCR, einem US-amerikanischen Private Equity Fonds, übernommen. GTCR erwarb zum einem die Assets des Produkts TachoSil, einem Schwamm zur Blutstillung und Wundversiegelung, zum anderen das Unternehmen Surgical Specialties Corporation (SSC), das sich auf hochleistungsfähiges chirurgisches Nahtmaterial und ophthalmische Messer fokussiert. In der Folge hat der Investor das Unternehmen Corza Medical gegründet, das SSC und Tachosil zu einem führenden Anbieter von chirurgischen Medizinprodukten vereint.

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