Am 23. Februar 2022 hat die Europäische Kommission ihren Entwurf für eine Richtlinie über die Nachhaltigkeitspflichten von Unternehmen vorgestellt. Der Entwurf reiht sich in eine Entwicklung ein, in der die Menschenrechts- und Umwelt-Compliance in den Lieferketten von Unternehmen eine stetig bedeutendere Rolle einnimmt. Auf nationaler Ebene ist dessen Ergebnis das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, das am 1. Januar 2023 in Kraft treten wird. In anderen Mitgliedsstaaten sind solche Gesetze wirksam, wie etwa in Frankreich oder in den Niederlanden seit 2019.
weiter lesenDas Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz konnte den Versuch des taiwanischen Chip-Zulieferers GlobalWafers abwehren, per Eilantrag den Eintritt der außenwirtschaftsrechtlichen Bedingung für die Siltronic-Übernahme feststellen zu lassen. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat die Beschwerde gegen den kurz zuvor ergangenen Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin abgewiesen (Az. 1 S 10/22).
weiter lesenBLOMSTEIN vertritt den chinesischen Terminalbetreiber COSCO Shipping Ports Limited (COSCO) im Hinblick auf investitionskontrollrechtliche Aspekte bei ihrem Einstieg in den Container Terminal Tollerort (CTT) der Hamburger Hafen und Logistik AG (HHLA). Mit einer Minderheitsbeteiligung von 35 % soll sich COSCO künftig am CTT beteiligen. Derzeit stehen die wettbewerbs- und außenwirtschaftsrechtlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörden hierzu noch aus.
weiter lesenHeute, am 17. Dezember 2021 läuft die Frist zur Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie aus. Bisher haben nur Schweden und Dänemark das Regelwerk in nationale Bestimmungen umgesetzt; Portugal gelingt zwar noch eine rechtzeitige Abstimmung im Parlament, das portugiesische Umsetzungsgesetz tritt jedoch erst Mitte 2022 in Kraft. Deutschland dagegen droht ein Vertragsverletzungsverfahren, weil sich die Koalitionspartner der letzten Legislatur auf einen ersten Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums in Gestalt des sog. Hinweisgeberschutz-Gesetz (HinSchG) nicht verständigen konnten. Allerdings greift der jüngst veröffentlichte Koalitionsvertrag das Thema wieder auf, so dass nun wieder etwas Bewegung in die Sache zu kommen scheint. Die Richtlinie, die unionsweit einen einheitlichen Rechtsrahmen zum Schutz von Whistleblowern schafft, soll demnach „rechtssicher und praktikabel“ umgesetzt werden. Whistleblower werden „nicht nur bei der Meldung von Verstößen gegen EU-Recht vor rechtlichen Nachteilen geschützt sein, sondern auch bei Meldung von erheblichen Verstößen gegen Vorschriften oder sonstigem erheblichen Fehlverhalten, dessen Aufdeckung im besonderen öffentlichen Interesse liegt.“
weiter lesenAm 9. September 2021 trat die neue Dual-Use-Verordnung (VO 2021/821/EU) in Kraft. Sie setzt ein neues Rechtsregime ein für die Kontrolle der Ausfuhr, der Vermittlung, der technischen Unterstützung, der Durchfuhr und der Verbringung betreffend Güter mit doppeltem Verwendungszweck. Damit im Zusammenhang veröffentlichte die Europäische Kommission am 23. November 2021 ihren jährlichen Bericht im Bereich der Dual-Use-Güter. Schwerpunkt dieses Berichts ist die Umsetzung der neuen Dual-Use-Verordnung.
weiter lesenIm März 2019 hat die Europäische Union die sog. Screening-Verordnung (VO 2019/452/EU) erlassen. Diese soll Mitgliedstaaten animieren, ausländische Direktinvestitionen aus Drittstaaten aus Gründen der Sicherheit und öffentlichen Ordnung zu überprüfen. Auch schuf die Screening-Verordnung ein Kooperationsmechanismus zwischen den Mitgliedstaaten untereinander und mit der Europäischen Kommission. In diesem Zusammenhang hat die Kommission am 23. November 2021 zum ersten Mal einen nunmehr jährlichen Report zur Investitionskontrolle herausgegeben.
weiter lesenBLOMSTEIN hat Teva Pharmaceutical Industries Limited (Teva) erfolgreich bei der investitionskontrollrechtlichen Anmeldung ihrer strategischen Lizenzierungskooperation mit der MODAG GmbH (MODAG) beraten.
weiter lesenDie harmonisierten Ursprungsregeln des Pan-Europa-Mittelmeer-Übereinkommens (PEM-Übereinkommen) sind ein zentrales Instrument des präferenziellen Warenverkehrs innerhalb der PEM-Freihandelszone. Das PEM-Übereinkommen schafft gemeinsame Ursprungsregeln zwischen der EU und den anderen 24 Vertragsparteien (EFTA-Staaten, die Färöer-Inseln, Türkei und die Mittelmeeranrainerstaaten des Westbalkans, Nordafrika und des Nahen Ostens einschließlich einiger ihrer Nachbarländer). Um die geltenden Ursprungs- und Verfahrensregeln zu modernisieren und zu vereinfachen, verhandeln die Vertragsparteien seit 2012 an einer Revision der Konvention.
weiter lesenDas JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien 2021/2022 ist erschienen und BLOMSTEIN freut sich über die Auszeichnung der JUVE Redaktion in der Kategorie „Kanzlei des Jahres für Außenwirtschaftsrecht“.
weiter lesenDie meisten Unternehmen leisten regelmäßig Zahlungen ins oder sind Empfänger von Zahlungen aus dem Ausland. Genauso halten eine Vielzahl von inländischen Unternehmen Anteile an ausländischen Unternehmen oder werden selbst (zum Teil) von ausländischen Unternehmen gehalten. Daraus ergibt sich eine ganze Reihe von Themen, unter anderem Meldepflichten bei der Bundesbank. Trotz empfindlicher Sanktionierung (bis zu 30.000 Euro Bußgeld je Verstoß), strikter Meldefristen und nur eingeschränkter Korrekturmöglichkeiten werden die Meldepflichten nach §§ 62–70 AWV vielfach stiefmütterlich behandelt oder gar ganz übersehen. Betroffen sind neben Unternehmen gleichermaßen Privatpersonen und Freiberufler, denn die Meldepflicht gilt grundsätzlich für grenzüberschreitende Zahlungen (über 12.500 Euro ohne gegenüberstehenden Import oder Export) und Unternehmensbeteiligungen mit Auslandsbezug. Da abgegebene falsche oder unvollständige Meldungen zumindest eine bußgeldbewehrte Ordnungswidrigkeit darstellen, sollten solche Meldeverstöße durch eine vorbeugende Compliance-Strategie möglichst vermieden werden.
weiter lesen