In drei aktuellen Grundsatzentscheidungen betont der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Bedeutung der europarechtlichen Grundsätze – insbesondere des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit – für die Auslegung der Verbrauchsteuerrichtlinien. Die lebensnahe und flexible Auslegung der Richtlinien ist begrüßenswert und sollte zu einer Beschränkung der oft übermäßig formalen Auslegung des Verbrauchsteuerrechts auf nationaler Ebene und damit zu einer sachgerechteren Einzelfallbetrachtung führen.
weiter lesenDer Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit Urteil vom 7. April 2016 (Rs. C-294/14) die Rechtsauffassung unserer Mandantin ADM in einem Rechtstreit mit der deutschen Finanzverwaltung bestätigt. ADM hatte vor dem Finanzgericht Hamburg gegen einen Einfuhrabgabenbescheid des Hauptzollamts Hamburg Stadt geklagt, das dem EuGH die Sache zur Vorabentscheidung vorlegte. Der EuGH folgte nun der Rechtsauffassung der ADM zur Auslegung des europäischen Zollrechts. Demnach verlieren Öle aus verschiedenen Präferenzgebieten ihren Präferenzstatus nicht dadurch, dass sie bei ihrer Beförderung in die EU im Tank eines Frachtschiffs vermischt werden.
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