Kai Woeste ist auf das deutsche und europäische Wettbewerbs- und Kartellrecht spezialisiert. Seine Tätigkeit umfasst die Beratung in Verfahren vor dem Bundeskartellamt und der Europäischen Kommission sowie vor deutschen und europäischen Gerichten.
Kai Woeste ist als Rechtsanwalt in Deutschland zugelassen und Mitglied der Studienvereinigung Kartellrecht.
Sprachen: Deutsch, Englisch, Französisch
Referenzmandate
Vertretung von Vodafone vor dem BGH und dem OLG Düsseldorf in Rechtsbeschwerde- und Beschwerdeverfahren betreffend ein Joint Venture von Deutsche Telekom und EWE zum gemeinsamen Glasfaseraufbau
Kartellrechtliche Beratung und Vertretung von EDEKA im Hinblick auf mehrere laufende kartellrechtliche Follow-on-Schadensersatzklagen
Vita
Kai Woeste hat Rechtswissenschaft an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster mit dem Schwerpunkt „Markt und Wettbewerb“ studiert. Im Anschluss war er zunächst als wissenschaftlicher Mitarbeiter bei einer international ausgerichteten Großkanzlei im Bereich Kartellrecht beschäftigt. Danach forschte und lehrte er unter anderem an der Humboldt-Universität Berlin (Lehrstuhl von Prof. Dr. Heike Schweitzer).
Sein Referendariat absolvierte Kai Woeste am Kammergericht mit Stationen u.a. im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz sowie bei BLOMSTEIN.
Publikationen
Kommentierung der Artikel 20–27 DMA, in: Bunte (Kartellrecht-Kommentar), 14. Auflage (bevorstehend)
Der „Private Attorney General“: Ein Modell für die private Rechtsdurchsetzung des Marktordnungsrechts?, in: Grundmann/ Thiessen, Das Recht und seine Durchsetzung, S. 201 ff., 2026 (Preprint hier abrufbar) (mit Heike Schweitzer)
Nächster Etappensieg für Kartellgeschädigte: BGH erleichtert Schadensschätzung, Anmerkung zur „LKW-Kartell IV“ – Entscheidung des BGH, Wirtschaft und Wettbewerb (WuW) 2024, S. 591
Nachruf auf Heike Schweitzer (1968–2024), Jahrbuch für die Ordnung von Wirtschaft und Gesellschaft (ORDO) 2024, S. 1-24 (mit anderen ehemaligen Wissenschaftlichen Mitarbeitern von Heike Schweitzer)
Schmutzige Wäsche im Arbeitskreis – Reinigungshinweise des BGH an das OLG Frankfurt, D'Kart Antitrust Blog, 26.01.2023 (mit Marie-Luise Heuer)
Zum Umgang mit ökonomischer Unsicherheit bei der Schätzung von Kartellschäden: Eckpfeiler eines kartellschadensersatzspezifischen Beweisrechts, Zeitschrift für Wettbewerbsrecht (ZWeR) 2022, S. 46-79 (mit Heike Schweitzer)
Die Haftung von Konzerngesellschaften im europäischen Wettbewerbsrecht – Der wettbewerbsrechtliche Unternehmensbegriff und seine Legitimationsgrundlagen, in: Bergmann et al. (Hrsg.), Vom Konzern zum Einheitsunternehmen (ZGR Sonderheft 22), S. 141-172 (mit Heike Schweitzer)
Plausibilisierungsobliegenheiten im Falle einer Nullschadensbehauptung – Auf dem Weg zu einem kartellschadensersatzspezifischen Beweisrecht, Neue Zeitschrift für Kartellrecht (NZKart) 2021, S. 676-679 (mit Heike Schweitzer)
Bereicherungsrecht als Alternative zum Kartellschadensersatz: Passing-on defense im Bereicherungsausgleich?, Zeitschrift für Wettbewerbsrecht (ZWeR) 2018, S. 392-408
Vorträge
Der Umgang des Rechts mit ökonomischer Unsicherheit im Kartellschadensersatzrecht, Kartellsenat des Bundesgerichtshofs, Karlsruhe, 17.09.2021
Entgangener Gewinn durch Schadensabwälzung – „more economic approach“ im Kartellschadensersatzrecht?, Weizenbaum-Institut, Berlin, 04.03.2020