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Pünktlich zur von Schleckereien geprägten Vorweihnachtszeit hat der Bundesgerichtshof (BGH) am 29. November 2022 sein mit Spannung erwartetes Urteil zu der Follow-on-Klage im Nachgang zum „Drogerie-Kartell“ verkündet. (Az. KZR 42/20). Das Urteil ist seit heute auch im Volltext veröffentlicht. Der BGH stellt darin ausdrücklich klar, dass bei einem kartellrechtswidrigen Informationsaustausch eine tatsächliche Vermutung für einen Schaden spricht.

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Am 23. Februar 2022 hat die Europäische Kommission ihren Entwurf für eine Richtlinie über die Nachhaltigkeitspflichten von Unternehmen vorgestellt. Der Entwurf reiht sich in eine Entwicklung ein, in der die Menschenrechts- und Umwelt-Compliance in den Lieferketten von Unternehmen eine stetig bedeutendere Rolle einnimmt. Auf nationaler Ebene ist dessen Ergebnis das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, das am 1. Januar 2023 in Kraft treten wird. In anderen Mitgliedsstaaten sind solche Gesetze wirksam, wie etwa in Frankreich oder in den Niederlanden seit 2019.

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While generally, sustainability initiatives and Environmental Social Governance (ESG) become increasingly important for both consumers and investors, the line between strengthening cooperation to achieve sustainability goals and compliance with competition law remains a fine one (see also our briefing of 7 February 2021). The German Federal Cartel Office (FCO) has recently examined three sector initiatives aimed at sustainability gains. While the agency did not publish detailed decisions or case reports, some guidance can still be concluded from its findings.

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Ab 2023 gilt in Deutschland das neue Lieferkettengesetz. Im Interview schildert Rechtsanwältin Anna Huttenlauch, warum sich Unternehmen schon jetzt vorbereiten sollten.

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Deutsche Unternehmen und insbesondere ihre Rechts- und Einkaufsabteilungen sollten sich bereits jetzt auf die Auswirkungen des neuen Sorgfaltspflichtengesetzes einstellen. Erstmals werden Sorgfaltspflichten auf Zuliefererbetriebe in Drittländern ausgedehnt, zudem wird die gerichtliche Durchsetzbarkeit der zivilrechtlichen Haftung erleichtert. Wir geben einen Überblick, welche Pflichten deutsche Unternehmen zukünftig treffen und was bei innerbetrieblichen Compliance-Prozessen beachtet werden sollte.

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Ever wondered why consumers pay different prices for the same goods in different EU member states? The European Commission (EC) thinks territorial supply constraints (TSCs) bear much of the blame. Although they have long been a regular topic of antitrust debate, investigations into TSCs have been rare. This is unlikely to stay the case: a recent study into TSCs commissioned by the EC, recent enforcement action, and the pending revision of the regulatory framework show that TSCs have become a policy focus of the EC, and national competition authorities may follow. A just-announced EC investigation into Mondelēz International, one of the world’s largest snacks companies, for alleged breaches of the competition rules through TSCs may be a sign of things to come. We outline why TSCs are in the antitrust spotlight and what companies should expect from competition enforcers in the future.

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Reducing harmful effects on global climate and the environment, protecting human rights in global supply chains and ensuring good working conditions have taken the political scene as overarching goals in the third millennium. Consumer and investor choices are increasingly based not only on cost but also on sustainability considerations. But are “green business models” reconcilable with competition law?

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Vier Jahre nach dem Brexit-Referendum haben sich die EU und das Vereinigte Königreich auf das EU-UK Trade and Cooperation Agreement (TCA), das das Brexit Withdrawal Agreement ergänzt, geeinigt. BLOMSTEIN präsentiert in einer mehrteiligen Serie die wichtigsten Inhalte des neuen Handelsabkommens. In Teil 1 haben wir die Implementierung und substantielle Änderungen im Verhältnis EU-UK betrachtet. Teil 2 fokussiert sich auf den in der Praxis so relevanten Güter- und Warenverkehr.

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Unser Beitrag zum neuen GCR-Tool zu Vertikalen Wettbewerbsbeschränkungen ist nun online und steht auf der GCR-Website kostenlos zur Verfügung.

Wir haben den Länderbeitrag für Deutschland verfasst und dort die einschlägigen Regelungen sowie relevante Fallpraxis zusammengestellt, gegliedert nach den Themenkomplexen Preisbindung der zweiten Hand (RPM), Meistbegünstigungsklauseln (MFN), Wettbewerbsverbote, Gebietsbeschränkungen sowie selektive Vertriebssysteme. Das Tool enthält entsprechende Beiträge für viele andere Jurisdiktionen weltweit, die jeweils von ausgewählten Kartellrechtskanzleien verfasst wurden.

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Einkaufskooperationen wie Coopernic (u.a. mit Ahold Delhaize), AgeCore (mit Colruyt, Intermarché und Edeka) oder Eurelec (E. Leclerc und die Rewe Group) prägen schon lange die Handelslandschaft im Lebensmittelsektor. Aufgrund offen ausgetragener Konflikte zogen sie im letzten Jahrzehnt zunehmend mediale Aufmerksamkeit auf sich. Zu den Bedenken, die immer wieder vorgebracht wurden, zählen mögliche Wettbewerbsbeschränkungen und höhere Preise für Verbraucher. Zugleich wird den Einkaufsallianzen auch die Verantwortung für allgemeinere Missstände zugeschoben, wie etwa ein gestörtes Mächtegleichgewicht im Handel, unangemessen niedrige Abnahmepreise gegenüber den Landwirten und ein hoher Preisdruck auf (Marken-)Hersteller. Die Europäische Kommission hat kürzlich einen vom Europäischen Parlament angefragten Bericht zu den Auswirkungen von Einkaufsallianzen und anderen Kooperationen auf Wertschöpfungsketten in Europa vorgelegt. Darin werden auch kartellrechtliche Aspekte prominent erörtert.

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