06.12.2017
Dürfen Hersteller Händlern verbieten, ihre Waren auf Internet-Drittplattformen wie Amazon oder eBay anzubieten? Mit dieser bislang hochumstrittenen Frage beschäftigte sich der EuGH in seinem am 6.12.2017 ergangenen Urteil (Rs. C-230/16 – Coty). Mit Spannung hatten sowohl Hersteller als auch Händler nach Luxemburg geblickt. Nun steht fest: Plattformverbote können zulässig sein. Der EuGH zeigt sich damit herstellerfreundlich. Was sollten Hersteller und Händler für die Zukunft wissen?
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