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Die EU-Kommission (Kommission) hat im Sommer zwecks Evaluierung der Verordnung (EU) Nr. 2019/452 (EU-Screening-Verordnung) verschiedene Interessengruppen befragt und kürzlich die Ergebnisse veröffentlicht. Die Umfrage folgt auf die kürzlich erfolgte Veröffentlichung des dritten EU-Screening Jahresberichts, worüber wir schon in einem früheren Briefing berichteten. Da die Kommission voraussichtlich bis Ende 2023 formelle Änderungen zur EU-Screening-Verordnung vorschlagen wird, geben die Ergebnisse der Umfrage sowohl über die Ansichten der verschiedenen Interessengruppen zur aktuellen Fassung der Verordnung als auch über die zukünftige Überarbeitung Aufschluss. Unter den Ergebnissen waren die folgenden zentralen Punkte:

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In Summer 2023, the Act in Support of Ammunition Production (ASAP) was adopted. ASAP marks the final stage of a three-track plan for the delivery and joint procurement of ammunition for Ukraine. While the first two tracks concerned the intended supply of 1 million rounds of stock ammunition to the Ukraine (track 1) and the promotion of joint procurement by EU member states (track 2), ASAP aims to strengthen the supply-side by increasing the European defense industry’s production capacities of ammunition and missiles (track 3). In contrast to the first two tracks, which responded to an immediate need for military supply following the Russian invasion of Ukraine, ASAP focuses on longer-term objectives.

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The German Federal Ministry for Economic Affairs and Climate Action (BMWK) released its report on the evaluation of the current legal framework for the screening of foreign investments (“Evaluation of the First Act Amending the Foreign Trade and Payments Act as well as of the 15th - 17th Ordinance amending the Foreign Trade and Payments Ordinance”) in September this year. The European Commission (“Commission”) followed shortly thereafter and released its third “Annual Report on the screening of foreign investments into the Union” on 19 October 2023. Both underline that there is an ongoing need for an effective screening of foreign investments, especially during times of crisis, such as Russia’s war of aggression against Ukraine.

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On 12 October 2023, the notification and declaration obligations of the Foreign Subsidies Regulation (FSR) will finally start to apply. The new review procedures for M&A transactions and bids in public procurement procedures are aimed to address distortions caused by foreign subsidies and thus ensure a level playing field for all companies operating in the EU Single Market. While the European Commission has recently provided further clarity on some of the procedural aspects of the FSR (see our latest briefing), there is still significant uncertainty about the actual compliance requirements for companies. This briefing aims to alert businesses to the pitfalls to watch out for and to provide practical guidance on how to successfully navigate these new regulatory waters.

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Am 9. August 2023 unterzeichnete der Präsident der USA, Joe Biden, eine Executive Order on Addressing United States Investments In Certain National Security Technologies And Products In Countries Of Concern. Die Executive Order ist der erste Schritt zu einer so genannten Outbound-Investitionskontrolle, die die Ausfuhrkontrolle und die Inbound-Investitionskontrolle der USA ergänzen soll. Kann die Outbound-Investitionskontrolle der USA als Vorbild für die EU dienen?

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BLOMSTEIN Senior Associate Dr. Leonard von Rummel wurde im Rahmen der gestrigen Mitgliederversammlung des Forum Contracting e.V. in den Vorstand des Vereins gewählt.

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BLOMSTEIN hat Helsing, wie schon bei der vorherigen Series-A-Finanzierung 2021 (EUR 102,5 Mio.), zusammen mit dem Team von YPOG bei der kürzlichen erfolgten Series-B-Finanzierungsrunde mit einem Gesamtvolumen von EUR 209 Mio unterstützt. BLOMSTEIN hat Helsing zu den Fragen der Investitionskontrolle beraten. Ein großer Dank geht an Helsing sowie an das gesamte YPOG-Team für das in uns gesetzte Vertrauen!

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Mit dem letzten gegen Russland verhängten EU-Sanktionspaket wurde eine ab dem 30. September 2023 geltende Nachweispflicht für die Einfuhr von bestimmten Eisen- und Stahlerzeugnissen eingeführt. So soll sichergestellt werden, dass keine Erzeugnisse in die Union gelangen, die in Drittstaaten unter Verwendung russischer Vorprodukte erzeugt worden sind. Die Frage, wie diese Pflicht für Importeure umzusetzen ist, hat zuletzt für erhebliche Unsicherheiten gesorgt. Auch die „Frequently Asked Questions“ (FAQs) der EU-Kommission, die die Verwendung von sog. Mill Test Certificates (MTCs) vorschlagen, brachten dahingehend keine abschließende Klarheit, sondern weitere praktische Umsetzungsprobleme. Nunmehr hat die Generalzolldirektion sich allerdings zu der Frage positioniert und erklärt, dass auch alternative Nachweise anerkannt werden. Damit wird voraussichtlich die praktische Umsetzung für deutsche Einführer erheblich erleichtert. Wir erläutern in diesem Briefing die Hintergründe und Details.

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BLOMSTEIN hat den deutschen Mobilitätsspezialisten ZF Friedrichshafen AG erfolgreich beim Verkauf seiner Anteile an der ASAP Holding GmbH an eine Tochtergesellschaft des indischen Technologieunternehmen HCL Technologies, Inc zu investitions- und fusionskontrollrechtlichen Aspekten beraten. Die Transaktion wurde zwischenzeitlich von den zuständigen Behörden, insbesondere dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, genehmigt.

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CELIS Institute invited BLOMSTEIN partner Roland M. Stein to join the Institute as Deputy Director. This appointment marks yet another milestone in the yearlong collaboration between CELIS Institute and BLOMSTEIN, further strengthening their shared commitment to advancing strategic dialogue amongst various stakeholders on foreign direct investment policy and economic security.

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