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BLOMSTEIN Senior Associate Dr. Leonard von Rummel wurde im Rahmen der gestrigen Mitgliederversammlung des Forum Contracting e.V. in den Vorstand des Vereins gewählt.

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BLOMSTEIN hat Helsing, wie schon bei der vorherigen Series-A-Finanzierung 2021 (EUR 102,5 Mio.), zusammen mit dem Team von YPOG bei der kürzlichen erfolgten Series-B-Finanzierungsrunde mit einem Gesamtvolumen von EUR 209 Mio unterstützt. BLOMSTEIN hat Helsing zu den Fragen der Investitionskontrolle beraten. Ein großer Dank geht an Helsing sowie an das gesamte YPOG-Team für das in uns gesetzte Vertrauen!

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Mit dem letzten gegen Russland verhängten EU-Sanktionspaket wurde eine ab dem 30. September 2023 geltende Nachweispflicht für die Einfuhr von bestimmten Eisen- und Stahlerzeugnissen eingeführt. So soll sichergestellt werden, dass keine Erzeugnisse in die Union gelangen, die in Drittstaaten unter Verwendung russischer Vorprodukte erzeugt worden sind. Die Frage, wie diese Pflicht für Importeure umzusetzen ist, hat zuletzt für erhebliche Unsicherheiten gesorgt. Auch die „Frequently Asked Questions“ (FAQs) der EU-Kommission, die die Verwendung von sog. Mill Test Certificates (MTCs) vorschlagen, brachten dahingehend keine abschließende Klarheit, sondern weitere praktische Umsetzungsprobleme. Nunmehr hat die Generalzolldirektion sich allerdings zu der Frage positioniert und erklärt, dass auch alternative Nachweise anerkannt werden. Damit wird voraussichtlich die praktische Umsetzung für deutsche Einführer erheblich erleichtert. Wir erläutern in diesem Briefing die Hintergründe und Details.

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BLOMSTEIN hat den deutschen Mobilitätsspezialisten ZF Friedrichshafen AG erfolgreich beim Verkauf seiner Anteile an der ASAP Holding GmbH an eine Tochtergesellschaft des indischen Technologieunternehmen HCL Technologies, Inc zu investitions- und fusionskontrollrechtlichen Aspekten beraten. Die Transaktion wurde zwischenzeitlich von den zuständigen Behörden, insbesondere dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, genehmigt.

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CELIS Institute invited BLOMSTEIN partner Roland M. Stein to join the Institute as Deputy Director. This appointment marks yet another milestone in the yearlong collaboration between CELIS Institute and BLOMSTEIN, further strengthening their shared commitment to advancing strategic dialogue amongst various stakeholders on foreign direct investment policy and economic security.

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Wir freuen uns bekanntzugeben, dass BLOMSTEIN drei neue Counsel ernennt:

  • Mit Dr. Elisa Theresa Hauch, die zum 1. September 2023 zu uns gestoßen ist, erweitern wir uns um eine versierte Kartellrechts-Expertin, die zuletzt bei Amazon Music als Inhouse Juristin tätig war und zuvor bei namhaften US-Kanzleien in Brüssel beraten hat.

Zwei weitere Counsel ernennen wir aus eigenen Reihen zum
1. Januar 2024:

  • Dr. Leonard Freiherr von Rummel ist Spezialist im Außenwirtschaftsrecht. Seit seinem Beginn bei BLOMSTEIN schon kurz nach unserer Gründung hat er sich zu einem führenden Namen in den Bereichen Investitionskontrolle, Zoll- und Verbrauchsteuerrecht sowie Exportkontrolle entwickelt und entscheidend zum Erfolg unserer außenwirtschaftsrechtlichen Praxis beigetragen.

  • Auch Dr. Christopher Wolters gehört bereits seit Gründungstagen zu unserem Team und hat als Spezialist im Vergabe- und Außenwirtschaftsrecht vor allem unsere Praxis für nationale Sicherheit (mit Schwerpunkt auf Rüstungsbeschaffung sowie Exportkontrolle) und Vergaberecht in den Sektoren Healthcare und IT maßgeblich mit auf- und ausgebaut.

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On 21 June, Brazil’s competition authority (CADE) issued an unprecedented decision relating to sustainability agreements when approving a joint venture (JV) between leading traders of agricultural commodities worldwide (Cargill, Louis Dreyfus, ADM). In the absence of specific guidelines pertaining to horizontal cooperations, CADE seized the moment presented by the transaction to establish more comprehensive guidance as to its view on sustainability agreements in the context of B2B sector-specific data management systems (see press release here).

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Wer beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zuletzt einen Antrag auf Erteilung von Ausfuhrgenehmigungen oder sonstige Anfragen zu sanktionsrechtlichen Themen gestellt hat, muss mit teils sehr langen Bearbeitungszeiten rechnen. Nun hat das BAFA, wie am 1. August 2023 angekündigt, fünf neue Allgemeingenehmigungen (AGGen) eingeführt und mehrere bestehende geändert. Damit werden Genehmigungsverfahren, bei denen es um die eine Ausfuhr von bestimmten Rüstungs- oder Dual-Use-Gütern an EU- und NATO-Partner sowie sonstige, enge Partnerländer der Bundesrepublik Deutschland geht, beschleunigt. Weitere Verfahrenserleichterungen betreffen u.a. Iran und die Verlängerung der Wirksamkeit von Nullbescheiden und Auskünften zur Güterliste. In diesem Briefing beleuchten wir die neuen Verfahrenserleichterungen im Detail. Zusammen geben die Maßnahmen Hoffnung dafür, dass sie zu zeitnahen Verkürzungen der Bearbeitungszeiten bei der Behörde führen.

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Am 10. Juli 2023 erlies die Europäische Kommission auf Basis eines mit den USA ausgehandelten Datenschutzrahmens einen neuen Angemessenheitsbeschluss für die Übermittlung personenbezogener Daten. In diesem Beschluss wird Unternehmen in den USA, die sich den Vorgaben des EU-US Datenschutzrahmens unterwerfen und dies vom US-Handelsministerium zertifiziert bekommen, ein mit dem Europäischen Wirtschaftsraum vergleichbares Datenschutzlevel bescheinigt. Es handelt sich dabei um den nunmehr dritten Angemessenheitsbeschluss für Datentransfers in die USA, nachdem der EuGH zwei vorangegangene Beschlüsse wegen einer Unvereinbarkeit mit den europäischen Datenschutzgrundrechten aufgehoben hatte (Urt. v. 06.10.2015, C-362/14 Schrems; Urt. v. 16.7.2020, C-311/18 Schrems II). In dem neuen Datenschutzrahmen wurden die Beanstandungen des EuGHs adressiert und unter anderem Beschränkungen behördlicher Zugriffsrechte sowie zusätzliche Rechtsschutzinstrumente geschaffen. Gleichwohl ist auch der neue Angemessenheitsbeschluss Kritik ausgesetzt und der Datenschutzaktivist Max Schrems hat bereits eine neue Beanstandung vor dem EuGH angekündigt.

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The German government considers green hydrogen to be a vital alternative to fossil fuels and thus a key element in the energy transition and climate protection. Consequently, it presented a National Hydrogen Strategy in 2020, which provided for a framework for the future production, transport, and usage of hydrogen and thus for corresponding innovations and investments. Last week, the Federal Government presented an updated strategy which is adapted to the latest developments and sets forth targets for 2030. The National Hydrogen Strategy 2.0. offers numerous additional opportunities for companies active in the hydrogen sector.

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