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Am 17. Januar 2017 präsentierte die britische Premierministerin Theresa May in einer Rede im Lancaster-Herrenhaus in London ihren Plan für den Ausstieg Großbritanniens aus der EU (im Folgenden „Brexit-Plan“). May verdeutlichte, dass Großbritannien ein Freihandelsabkommen (FTA) mit der EU als zukünftige, flexible Kooperationsform bevorzugt. BLOMSTEIN hat in einem vorherigen Beitrag bereits die verschiedenen möglichen Kooperationsformen zwischen Großbritannien und der EU beleuchtet. Was bedeutet der Brexit-Plan für das Außenwirtschaftsrecht?

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Seit dem Brexit-Votum am 23. Juni 2016 ist fast ein halbes Jahr vergangen. Das britische Unterhaus hat am 7. Dezember 2016 den von Theresa May vorgeschlagenen Brexit-Zeitplan gebilligt. Dieser sieht vor, dass der EU-Austrittsprozess Großbritanniens, der gemäß Artikel 50 EUV auf eine Dauer von zwei Jahren ausgelegt ist, spätestens Ende März 2017 beginnen wird. In den Medien – sowohl in UK als auch jenseits des Ärmelkanals – wurden die verschiedenen Optionen, die in Bezug auf die Gestaltung der Wirtschafts- und Handelsbeziehungen zwischen UK und EU möglicherweise offenstehen, in den vergangen Monaten bereits rege diskutiert.

Wir beschäftigen uns im Folgenden mit diesen potentiellen Kooperationsformen. BLOMSTEIN wird in den nächsten Wochen weitere Texte veröffentlichen, die sich mit den rechtlichen Implikationen für die Gebiete Vergabe-, Außenwirtschafts- und Kartellrecht befassen.

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Over the last two weeks a number of important events for the antitrust community took place. Competition officials from across Europe shared some interesting insights and outlooks on 2017 which we would like to pass on to you in order to alert you to some developments to expect.

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Am 8./9. Dezember 2016 fand der 7. Deutsche Energiesteuertag statt, den der BDI gemeinsam u.a. mit BLOMSTEIN veranstaltete. Die Veranstaltung fand – wie auch in den vergangenen Jahren – in Berlin statt und bot den relevanten Stakeholdern aus dem Bereich der Energie- und Stromsteuer eine hervorragende Gelegenheit zum Informationsaustausch.

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Die US-Präsidentschaftswahl könnte – geht man nach den Wahlkampf-Aussagen des zukünftigen Präsidenten Donald Trumps – weitreichende Auswirkungen auch für europäische Unternehmen haben. Denn zu den politischen Schwerpunkten des neuen Präsidenten soll danach zum einen die Rücknahme des von ihm als „katastrophal“ bezeichneten Atomabkommens mit dem Iran (JCPOA), zum anderen die Einführung von Zöllen auf ausländische Produkte zur Förderung der amerikanischen Wirtschaft zählen.

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Auf der Fachtagung “Vergabe von Rettungsdienstleistungen” diskutierte Dr. Hans-Joachim Prieß gemeinsam mit Experten aus Verwaltung, Wissenschaft und Anwaltschaft darüber, welche Auswirkungen die Vergaberechtsreform auf die Praxis der Vergabe von Rettungsdienstleistungen haben wird.

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Vom 8. bis 10. November 2016 fand in Düsseldorf die 20. EUROFORUM-Jahrestagung Brennpunkt Vergaberecht! statt. Im Mittelpunkt der Jahrestagung 2016 stand die Vergaberechtsreform und ihre Auswirkung auf die Vergabepraxis. Als Referenten haben anerkannte Fachleute aus Industrie, Verwaltung, Rechtsprechung und Anwaltschaft die größte Vergaberechtsreform der letzten Jahre aus unterschiedlichen Blickwinkeln beleuchtet.

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Die Wirtschaftspresse berichtete letzte Woche über Schwierigkeiten bei dem geplanten Erwerb deutscher Unternehmen durch chinesische Investoren. So soll das Bundeswirtschaftsministerium die zunächst für den Erwerb von Aixtron erteilte Unbedenklichkeitsbescheinigung nachträglich widerrufen haben. Auch soll es bei dem Erwerb der Osram -Lampensparte Ledvance die Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung abgelehnt haben. Diese Entscheidungen werfen eine ganze Reihe interessanter und äußerst praxisrelevanter Fragestellungen auf.

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Dr. Roland M. Stein und Dr. Anna Blume Huttenlauch referierten auf der Veranstaltung “Kartellrecht, Vergaberecht und Compliance” über das Thema “Vergabe- und kartellrechtliche Compliance: Praktische Fallstricke”. Die Tagung wurde vom forum vergabe e.V. organisiert und fand am 12. Oktober 2016 in Berlin statt.

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Dr. Roland Stein, Dr. Pascal Friton und Dr. Hans-Joachim Prieß sind von Who’s Who Legal 2016 in die internationale Liste der besten Rechtsanwälte Deutschlands im Bereich „Government Contracts“ aufgenommen worden.

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