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In our series of briefings, we highlight some of the key issues of International Investment Law (IIL). In this fourth edition, we focus on the complex relationship between IIL and foreign direct investment (FDI) screening laws.

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On 14 November, the European Parliament voted in favor of a 12-month postponement for the implementation of the EU Deforestation Regulation (EUDR). The approval aims to move the regulation's original application deadline of 30 December 2024 to 30 December 2025, and for micro and small enterprises, to 30 June 2026. However, this postponement is not yet final, as it still requires further debate in the trilogue negotiations involving the Parliament, the Council and the Commission.

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Während der weltweite Wandel hin zu nachhaltigen Energielösungen an Dynamik gewinnt, bietet der europäische Wasserstoffmarkt noch nie da gewesene Möglichkeiten. Die jüngsten Entwicklungen in Deutschland und der Europäischen Union zeigen strategische Fortschritte sowohl in der Produktion als auch in der Infrastruktur.

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This briefing is the seventh and last in a series on the Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD), where BLOMSTEIN addresses the key aspects that (in)directly affect businesses both within and outside the EU, explores its interplay with the existing legislation in Germany (LkSG) and examines interactions with other recently adopted EU legislation (e.g., EUDR and CSRD) which partially set overlapping obligations.

In today’s briefing, we examine the key considerations with respect to the EU’s corporate sustainability package for companies operating outside the EU but that have business ties in the EU. Specifically, we will address the direct and indirect impacts for non-EU companies of the Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) and other related regulations mentioned along the series, including the EU Deforestation Regulation (EUDR), the Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), as well as the upcoming Forced Labour Regulation and Green Claims Directive .

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Ab dem 30. Dezember 2024 werden die Vorschriften der EU- Verordnung zur Bekämpfung der Entwaldung (EUDR) auf große und mittlere Unternehmen Anwendung finden. Ab dann dürfen die relevanten Rohstoffe und Erzeugnisse – dazu gehören Rinder, Kakao, Kaffee, Ölpalme, Kautschuk, Soja und Holz – nur noch in Verkehr gebracht, bereitgestellt oder exportiert werden, wenn sie entwaldungsfrei sind. Zudem müssen sie im Einklang mit den Rechtsvorschriften des Erzeugerlandes produziert worden sein und es muss eine entsprechende Sorgfaltserklärung vorliegen.

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Im Juli 2024 veröffentlichte die Bundesregierung ihre sogenannte „Wachstumsinitiative“ mit 49 wirtschaftspolitischen Maßnahmen zur Stärkung der deutschen Wirtschaft. Eine Maßnahme betrifft Vereinfachungen im Umgang mit Berichtspflichten nach dem Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten (LkSG).

Das LkSG ist seit dem 1. Januar 2023 in Kraft. Mit Beginn dieses Jahres wurde der Anwendungsbereich nochmals erweitert – erfasst sind nun alle Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten. Wie weit die einzelnen Anforderungen an die Sicherung von Menschen- und Umweltrechten in den Lieferketten reichen und wie diese effektiv und rechtssicher umgesetzt werden können, stellt betroffene Unternehmen in der Praxis regelmäßig vor Herausforderungen.  

In unserem letzten Briefing zum LkSG haben wir praktische Fragen rund um die für Unternehmen im Anwendungsbereich des LkSG verpflichtende Risikoanalyse dargestellt. In diesem Briefing geben wir ein Update zu den Berichtspflichten vor dem Hintergrund der von der Bundesregierung kürzlich angekündigten vorübergehenden Entschärfungen.  

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Wie im Januar angekündigt, veröffentlicht BLOMSTEIN eine Briefingreihe, die in europäische und deutsche Rechtsfragen für den Sicherheits- und Verteidigungssektor einführen. In unserem letzten Briefing haben wir einen Überblick über neue Finanzierungsmöglichkeiten gegeben, die von der Europäischen Investitionsbank für die Industrie bereitgestellt werden.

In dieser Ausgabe geht es um verschiedene neue ESG-Pflichten für die Verteidigungs- und Sicherheitsindustrie. Unternehmen aus der Branche treffen eine Vielzahl regulatorischer Pflichten. Seit geraumer Zeit gehören insbesondere auch ESG-Pflichten dazu. Die Schlagzahl der neuen Anforderungen für Unternehmen in diesem Bereich ist hoch. Bereits in der ersten Jahreshälfte kam es zu einigen Neuerungen (vgl. auch unsere entsprechenden ESG-Briefings). In diesem Briefing werden überblicksmäßig die neusten Entwicklungen in Deutschland und auf europäischer Ebene im ESG-Bereich sowie deren Auswirkungen auf die Verteidigungs- und Sicherheitsindustrie beleuchtet.

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This briefing is the sixth in a series on the Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD), where BLOMSTEIN addresses the key aspects that (in)directly affect businesses both within and outside the EU, explores its interplay with the existing legislation in Germany (LkSG) and examines interactions with other recently adopted EU legislation (e.g., EUDR, CSRD) which partially set overlapping obligations.

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This briefing is the fifth in a series on the Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD), where BLOMSTEIN addresses the key aspects that (in)directly affect businesses both within and outside the EU, explores its interplay with the existing legislation in Germany (LkSG) and examines interactions with other recently adopted EU legislation (e.g., EUDR and CSRD) which partially set overlapping obligations.

In today’s briefing we explore the main points of convergence and differences between the CSDDD and the upcoming Forced Labour Regulation. We will particularly focus on how these acts complement each other in the pursuit of ensuring corporate responsibility to eradicate forced labour within their value chains.

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The European Commission has consented to a German scheme worth around EUR 3 billion designed to foster the development of the Hydrogen Core Network (HCN).  This will play a significant role in realizing the goals of the EU Hydrogen Strategy and the ‘Fit for 55’ package by facilitating the establishment of a hydrogen transmission infrastructure. It is a milestone for promoting the utilization of renewable hydrogen in sectors with high energy consumption like industry and transport.

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