Verwendete Dienste und Cookies

Unsere Website nutzt Cookies, um Ihre Nutzungserfahrung zu verbessern. Einige Cookies sind essentiell für das Funktionieren und Managen der Seite, während andere für anonyme Statistiken oder personalisierte Inhalte verwendet werden. Bitte beachten Sie, dass bei eingeschränkter Cookie-Nutzung bestimmte Webseitenfunktionen beeinträchtigt sein können.

Weitere Informationen: Impressum, Datenschutz

Notwendige Cookies helfen dabei, eine Webseite nutzbar zu machen, indem sie Grundfunktionen wie Seitennavigation und Zugriff auf sichere Bereiche der Webseite ermöglichen oder z.B. Ihre Cookie-Einstellungen speichern. Die Webseite kann ohne diese Cookies nicht richtig funktionieren. Diese Kategorie kann nicht deaktiviert werden.
  • Name:
    ukie_a_cookie_consent_manager
  • Domain:
    blomstein.com
  • Zweck:
    Speichert die Cookie-Einstellungen der Website-Besucher.
  • Name:
    blomstein_session
  • Domain:
    blomstein.com
  • Zweck:
    Der Session-Cookie ist für das grundlegende Funktionieren der Website unerlässlich. Er ermöglicht es den Nutzern, durch die Website zu navigieren und ihre grundlegenden Funktionen zu nutzen.
  • Name:
    XSRF-TOKEN
  • Domain:
    blomstein.com
  • Zweck:
    Dieser Cookie dient der Sicherheit und hilft, Cross-Site Request Forgery (CSRF)-Angriffe zu verhindern. Er ist technisch notwendig.
Diese Cookies sammeln Informationen darüber, wie Sie eine Website nutzen, z. B. welche Seiten Sie besucht und auf welche Links Sie geklickt haben.
  • Name:
    _ga
  • Domain:
    blomstein.com
  • Zweck:
    Das Google Analytics Cookie _ga wird verwendet, um Benutzer zu unterscheiden, indem es eine eindeutige Identifikationsnummer für jeden Besucher vergibt. Diese Nummer wird bei jedem Seitenaufruf an Google Analytics gesendet, um Nutzer-, Sitzungs- und Kampagnendaten zu sammeln und die Nutzung der Website statistisch auszuwerten. Das Cookie hilft Website-Betreibern zu verstehen, wie Besucher mit der Website interagieren, indem es Informationen anonym sammelt und Berichte generiert.
  • Name:
    _ga_*
  • Domain:
    blomstein.com
  • Zweck:
    Das Cookie _ga_[container_id], spezifisch für Google Analytics 4 (GA4), dient der Unterscheidung von Website-Besuchern durch Zuweisung einer einzigartigen ID für jede Sitzung und jeden Nutzer. Es ermöglicht die Sammlung und Analyse von Daten über das Nutzerverhalten auf der Website in anonymisierter Form. Dies umfasst das Tracking von Seitenaufrufen, Interaktionen und dem Weg, den Nutzer auf der Website zurücklegen, um Website-Betreibern tiefere Einblicke in die Nutzung ihrer Seite zu geben und die Benutzererfahrung zu verbessern.
  • Name:
    _gid
  • Domain:
    blomstein.com
  • Zweck:
    Das Cookie _gid ist ein von Google Analytics gesetztes Cookie, das dazu dient, Benutzer zu unterscheiden. Es weist jedem Besucher der Website eine einzigartige Identifikationsnummer zu, die bei jedem Seitenaufruf an Google Analytics gesendet wird. Dies ermöglicht es, das Nutzerverhalten auf der Website über einen Zeitraum von 24 Stunden zu verfolgen und zu analysieren.
  • Name:
    _gat_gtag_UA_77241503_1
  • Domain:
    blomstein.com
  • Zweck:
    Das Cookie _gat_gtag_UA_77241503_1 ist Teil von Google Analytics und Google Tag Manager und wird verwendet, um die Anfragerate zu drosseln, d.h., es begrenzt die Datensammlung auf Websites mit hohem Verkehrsaufkommen. Dieses Cookie ist mit einer spezifischen Google Analytics-Property-ID (in diesem Fall UA-77241503-1) verknüpft, was bedeutet, dass es für die Leistungsüberwachung und -steuerung der Datenerfassung für diese spezielle Website-Property eingesetzt wird.

Wie werden OLAF-Berichte in den Mitgliedstaaten umgesetzt und welche zollrechtliche Bedeutung haben sie? Das folgende Briefing zeigt auf, dass sich die fehlende Bindungswirkung von OLAF-Berichten nur bedingt in Folgemaßnahmen auf nationaler Ebene widerspiegelt und OLAF-Berichte insbesondere auf den zollrechtlichen Vertrauensschutz einen erheblichen Einfluss haben können.

weiter lesen

Werden von OLAF-Untersuchungen und insbesondere von OLAF-Berichten betroffene natürliche und juristische Personen in ihren Rechten, bspw. Datenschutzrechten oder Verfahrensgarantien verletzt, bestehen verschiedene Möglichkeiten sowohl auf europäischer als auch auf nationaler Ebene, um Rechtsschutz zu erlangen.

weiter lesen

Im Rahmen externer Untersuchungen hat das OLAF nach Artikel 3 Absatz 2 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 883/2013 die Befugnis, vor Ort Kontrollen und Überprüfungen durchzuführen. Dabei sollten insbesondere die folgenden Verhaltenshinweise beachtet werden. Im Grundsatz gilt es dabei die Ruhe zu bewahren, da eine Durchsuchung Stresssituationen für die Mitarbeiter schafft.

weiter lesen

Das OLAF wird in Fällen von Betrug, Korruption und sonstigen Straftaten zum Nachteil der finanziellen Interessen der EU tätig. Dazu kann es insbesondere Untersuchungen außerhalb der Einrichtungen und Organe der EU durchführen. Solche externen Untersuchungen sind administrativer Natur und dienen der Aufdeckung von Betrug oder sonstigen Vergehen natürlicher oder juristischer Personen.

weiter lesen

Das JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien 2020/2021 ist erschienen und empfiehlt BLOMSTEIN in gleich drei Rechtsgebieten: Vergaberecht, Kartellrecht und Außenwirtschaftsrecht. Darüber hinaus werden alle vier BLOMSTEIN-Partner in ihren jeweiligen Rechtsgebieten aufgeführt und von Mandanten als „die Besten in der Branche“ empfohlen:

weiter lesen

Das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung, abgekürzt OLAF nach der französischen Bezeichnung Office Européen de Lutte Anti-Fraude, ist ein Amt der Europäischen Kommission, das dem Kommissar für Steuern und Zollunion zugeordnet ist. Bei der Wahrnehmung seines Untersuchungsmandats handelt das OLAF jedoch völlig unabhängig. Es wird derzeit vom Generaldirektor Ville Itälä geleitet und ist in vier Direktionen untergliedert.

weiter lesen

Die missbräuchliche Verwendung von EU-Haushaltmitteln und die Hinterziehung der in den EU-Haushalt einfließenden Steuern, Zölle und Abgaben hat in den letzten Jahren erheblich zugenommen. Dies gilt es besonders zum Schutz der EU-Steuerzahler zu verhindern und zu bekämpfen. In Fällen von Betrug, Korruption und sonstigen Straftaten zum Nachteil der finanziellen Interessen der EU wird daher das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) tätig. Es kann zu diesem Zweck sowohl innerhalb als auch außerhalb der Einrichtungen und Organe der EU Untersuchungen durchführen. In einem abschließenden Untersuchungsbericht spricht es Empfehlungen an die europäischen Institutionen oder an die zuständigen nationalen Behörden der EU-Mitgliedstaaten dahingehend aus, ob in dem betreffenden Fall rechtliche, finanzielle, disziplinäre oder administrative Maßnahmen ergriffen werden sollten.

weiter lesen

Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager wandte sich kürzlich mit einer öffentlichkeitswirksamen Warnung an Automobilbauer, gegen die wegen Kartellabsprachen im Zusammenhang mit dem Abgas-Skandal ermittelt wird. Diese Warnung könnte auch für Unternehmen gelten, die im Bereich der Cyber-Security kooperieren wollen. Automobilbranche und Cyber-Security? Auf den ersten Blick mag es verblüffen, Parallelen zwischen einer der traditionsreichsten Industrien und dem vergleichsweise jungen und abstrakten Gebiet der Cyber-Security zu ziehen. Doch beide Bereiche stehen vor disruptiven technischen Herausforderungen, die Unternehmen nur gemeinsam bewältigen können. Aus den jüngsten Erfahrungen des Automobilsektors lassen sich hilfreiche Lehren auch über die Branche hinweg ziehen.

weiter lesen

Cyber-Security gewinnt in Deutschland und in Europa zunehmend an Bedeutung. Das Bedürfnis, den digitalen Markt und die IT Systeme der dort handelnden Unternehmen vor Angriffen zu schützen, wächst stetig. In den vergangenen zwei Jahren haben 68% der Unternehmen Cyber-Angriffe registriert. Laut Aussage des BSI-Präsidenten kommen täglich 390.000 neue Varianten zu den bekannten 800 Millionen Schadprogrammen hinzu. Der europäische und der deutsche Gesetzgeber haben unter dem Regelungsziel „Cyber-Sicherheit“ daher eine Reihe von Rechtsnormen erlassen und den Mitgliedstaaten bzw. Unternehmen weitgehende Pflichten auferlegt. Dieses Briefing soll einen Überblick geben über die prominentesten Gesetzesakte im Bereich Cyber-Security und die darin verankerten Pflichten der Adressaten.

weiter lesen

Am 17. November 2020 veranstaltet Portolano Cavallo ein Webinar über die laufende Überprüfung der EU-Vorschriften zu vertikalen Beschränkungen. Dr. Anna Blume Huttenlauch wird gemeinsam mit renommierten Kollegen Enzo Marasá und Irene Picciano von Portolano Cavallo sowie Marco Plankensteiner von Kramer Levin über die aktuelle Überprüfung sowie die zu erwartenden Änderungen berichten. Außerdem stellen die Referenten wichtige Anwendungsfälle aus ihren jeweiligen Rechtsordnungen in Italien, Frankreich und Deutschland dar.

weiter lesen