Verwendete Dienste und Cookies

Unsere Website nutzt Cookies, um Ihre Nutzungserfahrung zu verbessern. Einige Cookies sind essentiell für das Funktionieren und Managen der Seite, während andere für anonyme Statistiken oder personalisierte Inhalte verwendet werden. Bitte beachten Sie, dass bei eingeschränkter Cookie-Nutzung bestimmte Webseitenfunktionen beeinträchtigt sein können.

Weitere Informationen: Impressum, Datenschutz

Notwendige Cookies helfen dabei, eine Webseite nutzbar zu machen, indem sie Grundfunktionen wie Seitennavigation und Zugriff auf sichere Bereiche der Webseite ermöglichen oder z.B. Ihre Cookie-Einstellungen speichern. Die Webseite kann ohne diese Cookies nicht richtig funktionieren. Diese Kategorie kann nicht deaktiviert werden.
  • Name:
    ukie_a_cookie_consent_manager
  • Domain:
    blomstein.com
  • Zweck:
    Speichert die Cookie-Einstellungen der Website-Besucher.
  • Name:
    blomstein_session
  • Domain:
    blomstein.com
  • Zweck:
    Der Session-Cookie ist für das grundlegende Funktionieren der Website unerlässlich. Er ermöglicht es den Nutzern, durch die Website zu navigieren und ihre grundlegenden Funktionen zu nutzen.
  • Name:
    XSRF-TOKEN
  • Domain:
    blomstein.com
  • Zweck:
    Dieser Cookie dient der Sicherheit und hilft, Cross-Site Request Forgery (CSRF)-Angriffe zu verhindern. Er ist technisch notwendig.
Diese Cookies sammeln Informationen darüber, wie Sie eine Website nutzen, z. B. welche Seiten Sie besucht und auf welche Links Sie geklickt haben.
  • Name:
    _ga
  • Domain:
    blomstein.com
  • Zweck:
    Das Google Analytics Cookie _ga wird verwendet, um Benutzer zu unterscheiden, indem es eine eindeutige Identifikationsnummer für jeden Besucher vergibt. Diese Nummer wird bei jedem Seitenaufruf an Google Analytics gesendet, um Nutzer-, Sitzungs- und Kampagnendaten zu sammeln und die Nutzung der Website statistisch auszuwerten. Das Cookie hilft Website-Betreibern zu verstehen, wie Besucher mit der Website interagieren, indem es Informationen anonym sammelt und Berichte generiert.
  • Name:
    _ga_*
  • Domain:
    blomstein.com
  • Zweck:
    Das Cookie _ga_[container_id], spezifisch für Google Analytics 4 (GA4), dient der Unterscheidung von Website-Besuchern durch Zuweisung einer einzigartigen ID für jede Sitzung und jeden Nutzer. Es ermöglicht die Sammlung und Analyse von Daten über das Nutzerverhalten auf der Website in anonymisierter Form. Dies umfasst das Tracking von Seitenaufrufen, Interaktionen und dem Weg, den Nutzer auf der Website zurücklegen, um Website-Betreibern tiefere Einblicke in die Nutzung ihrer Seite zu geben und die Benutzererfahrung zu verbessern.
  • Name:
    _gid
  • Domain:
    blomstein.com
  • Zweck:
    Das Cookie _gid ist ein von Google Analytics gesetztes Cookie, das dazu dient, Benutzer zu unterscheiden. Es weist jedem Besucher der Website eine einzigartige Identifikationsnummer zu, die bei jedem Seitenaufruf an Google Analytics gesendet wird. Dies ermöglicht es, das Nutzerverhalten auf der Website über einen Zeitraum von 24 Stunden zu verfolgen und zu analysieren.
  • Name:
    _gat_gtag_UA_77241503_1
  • Domain:
    blomstein.com
  • Zweck:
    Das Cookie _gat_gtag_UA_77241503_1 ist Teil von Google Analytics und Google Tag Manager und wird verwendet, um die Anfragerate zu drosseln, d.h., es begrenzt die Datensammlung auf Websites mit hohem Verkehrsaufkommen. Dieses Cookie ist mit einer spezifischen Google Analytics-Property-ID (in diesem Fall UA-77241503-1) verknüpft, was bedeutet, dass es für die Leistungsüberwachung und -steuerung der Datenerfassung für diese spezielle Website-Property eingesetzt wird.

Die harmonisierten Ursprungsregeln des Pan-Europa-Mittelmeer-Übereinkommens (PEM-Übereinkommen) sind ein zentrales Instrument des präferenziellen Warenverkehrs innerhalb der PEM-Freihandelszone. Das PEM-Übereinkommen schafft gemeinsame Ursprungsregeln zwischen der EU und den anderen 24 Vertragsparteien (EFTA-Staaten, die Färöer-Inseln, Türkei und die Mittelmeeranrainerstaaten des Westbalkans, Nordafrika und des Nahen Ostens einschließlich einiger ihrer Nachbarländer). Um die geltenden Ursprungs- und Verfahrensregeln zu modernisieren und zu vereinfachen, verhandeln die Vertragsparteien seit 2012 an einer Revision der Konvention.

weiter lesen

Das JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien 2021/2022 ist erschienen und BLOMSTEIN freut sich über die Auszeichnung der JUVE Redaktion in der Kategorie „Kanzlei des Jahres für Außenwirtschaftsrecht“.

weiter lesen

Die meisten Unternehmen leisten regelmäßig Zahlungen ins oder sind Empfänger von Zahlungen aus dem Ausland. Genauso halten eine Vielzahl von inländischen Unternehmen Anteile an ausländischen Unternehmen oder werden selbst (zum Teil) von ausländischen Unternehmen gehalten. Daraus ergibt sich eine ganze Reihe von Themen, unter anderem Meldepflichten bei der Bundesbank. Trotz empfindlicher Sanktionierung (bis zu 30.000 Euro Bußgeld je Verstoß), strikter Meldefristen und nur eingeschränkter Korrekturmöglichkeiten werden die Meldepflichten nach §§ 62–70 AWV vielfach stiefmütterlich behandelt oder gar ganz übersehen. Betroffen sind neben Unternehmen gleichermaßen Privatpersonen und Freiberufler, denn die Meldepflicht gilt grundsätzlich für grenzüberschreitende Zahlungen (über 12.500 Euro ohne gegenüberstehenden Import oder Export) und Unternehmensbeteiligungen mit Auslandsbezug. Da abgegebene falsche oder unvollständige Meldungen zumindest eine bußgeldbewehrte Ordnungswidrigkeit darstellen, sollten solche Meldeverstöße durch eine vorbeugende Compliance-Strategie möglichst vermieden werden.

weiter lesen

Freigabe für Joint Venture von Deutsche Telekom und EWE aufgehoben

BLOMSTEIN hat Vodafone bei der erfolgreichen Anfechtung der fusionskontrollrechtlichen Freigabe eines Joint Ventures zwischen Deutscher Telekom und EWE vertreten. Aufgrund einer Beschwerde von Vodafone und im Anschluss an ein komplexes Gerichtsverfahren hob das Oberlandesgericht Düsseldorf am 22. September 2021 die Freigabeentscheidung des Bundeskartellamts für das Joint Venture „Glasfaser Nordwest“ aus dem Jahr 2019 auf.

weiter lesen

BLOMSTEIN berät ADTRAN, Inc. (ADTRAN) im Hinblick auf die investitionskontrollrechtlichen sowie fusionskontrollrechtlichen Aspekte des Zusammenschlusses mit dem Netzwerktechnologieunternehmen ADVA Optical Networking SE (ADVA). Durch den Zusammenschluss wollen die Unternehmen zu einem führenden Anbieter von End-to-End-Glasfasernetzlösungen werden.

weiter lesen

Die Weltbank hat das erste Übersichtswerk zu vergaberechtlichen Ausschlusssystemen veröffentlicht. Das „Global Suspension & Debarment Directory” gibt konsultierend Aufschluss darüber, wie verschiedene Rechtssysteme weltweit Ausschlussmechanismen anwenden, um bestimmten Auftragnehmern den Zugang zu öffentlichen Aufträgen zu verwehren. Das Werk basiert auf dem im Jahr 2020 durchgeführten „Global Suspension & Debarment Survey” mit Beiträgen zahlreicher Experten. Auch BLOMSTEIN-Counsel Dr. Florian Wolf hat mit seinem Fachwissen an dem Kapitel zu Deutschland mitgewirkt.

weiter lesen

BLOMSTEIN hat die Zoom Video Communications Inc. (Zoom) im Hinblick auf die investitionskontrollrechtlichen Fragen bei ihrem direkten Erwerb des deutschen Software- und Dienstleistungsunternehmens für Sprachverarbeitung, der Karlsruhe Information Technology Solutions – kites GmbH (kites), erfolgreich vertreten.

weiter lesen

BLOMSTEIN ernennt zum 1. Juli 2021 mit Dr. Florian Wolf seinen ersten Counsel.

Florian Wolf (36 Jahre) ist bereits seit Gründung der Kanzlei im Frühjahr 2016 Teil des Teams. Er berät internationale Mandanten zu allen vergabe- und außenwirtschaftlichen Fragen. Zu den Highlights seiner bisherigen vergaberechtlichen Praxis gehören die Beratung des erfolgreichen Bieterkonsortiums Kapsch TrafficCom und CTS EVENTIM im Vergabeverfahren des Bundesverkehrsministeriums zur Erhebung der PKW-Maut, die Vertretung der German Naval Yards Kiel sowie der FSG in verschiedenen maritimen Vergabenachprüfungsverfahren und die Vertretung eines der größten europäischen Bauunternehmen vor verschiedenen Oberlandesgerichten. Seine außenwirtschaftsrechtliche Praxis prägt die sanktions- und exportkontrollrechtliche Beratung verschiedener IT-, Hightech- und Industrieunternehmen hinsichtlich der Ein- und Ausfuhr von Waren und Technologie sowie der Erbringung von Dienstleistungen im Ausland.

weiter lesen

Am 1. Juli 2021 ist das Gesetz über die Bereitstellung flächendeckender Schnellladeinfrastruktur für reine Batterieelektrofahrzeuge (Schnellladegesetz – SchnellLG) vom 25.06.2021 (BGBl. 2021 I, 2141) in Kraft getreten. Das SchnellLG ist ein wesentlicher Baustein für den Ausbau der Elektromobilität in Deutschland: Es bildet insbesondere die gesetzliche Grundlage für ein Vergabeverfahren über Bau und Betrieb von 1.000 Schnellladestandorten im gesamten Bundesgebiet. Die Ladeleistung einer Schnellladesäule an einem solchen Standort beträgt mindestens 150 Kilowatt. Dies ermöglicht nach 30-minütigem Laden eine Reichweite von ca. 150 bis 300 Kilometer.

weiter lesen

Ab 2023 gilt in Deutschland das neue Lieferkettengesetz. Im Interview schildert Rechtsanwältin Anna Huttenlauch, warum sich Unternehmen schon jetzt vorbereiten sollten.

weiter lesen