Im März 2019 hat die Europäische Union die sog. Screening-Verordnung (VO 2019/452/EU) erlassen. Diese soll Mitgliedstaaten animieren, ausländische Direktinvestitionen aus Drittstaaten aus Gründen der Sicherheit und öffentlichen Ordnung zu überprüfen. Auch schuf die Screening-Verordnung ein Kooperationsmechanismus zwischen den Mitgliedstaaten untereinander und mit der Europäischen Kommission. In diesem Zusammenhang hat die Kommission am 23. November 2021 zum ersten Mal einen nunmehr jährlichen Report zur Investitionskontrolle herausgegeben.
weiter lesenBLOMSTEIN hat Teva Pharmaceutical Industries Limited (Teva) erfolgreich bei der investitionskontrollrechtlichen Anmeldung ihrer strategischen Lizenzierungskooperation mit der MODAG GmbH (MODAG) beraten.
weiter lesenBLOMSTEIN übernimmt die investitionskontrollrechtliche Beratung für das deutsche KI-Verteidigungsunternehmen Helsing bei seiner Series-A-Finanzierungsrunde. Die europäische Investmentgesellschaft Prima Materia hat sich dabei mit rund EUR 100 Millionen an dem aus München stammenden Unternehmen beteiligt. Helsing wurde 2021 gegründet und verfügt über Standorte in München, Berlin und London. Das Software-Startup plant die Verteidigungsorgane liberaler demokratischer Staaten mit weltweit führender KI-Technologie auszustatten.
weiter lesenDie harmonisierten Ursprungsregeln des Pan-Europa-Mittelmeer-Übereinkommens (PEM-Übereinkommen) sind ein zentrales Instrument des präferenziellen Warenverkehrs innerhalb der PEM-Freihandelszone. Das PEM-Übereinkommen schafft gemeinsame Ursprungsregeln zwischen der EU und den anderen 24 Vertragsparteien (EFTA-Staaten, die Färöer-Inseln, Türkei und die Mittelmeeranrainerstaaten des Westbalkans, Nordafrika und des Nahen Ostens einschließlich einiger ihrer Nachbarländer). Um die geltenden Ursprungs- und Verfahrensregeln zu modernisieren und zu vereinfachen, verhandeln die Vertragsparteien seit 2012 an einer Revision der Konvention.
weiter lesenDas JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien 2021/2022 ist erschienen und BLOMSTEIN freut sich über die Auszeichnung der JUVE Redaktion in der Kategorie „Kanzlei des Jahres für Außenwirtschaftsrecht“.
weiter lesenDie meisten Unternehmen leisten regelmäßig Zahlungen ins oder sind Empfänger von Zahlungen aus dem Ausland. Genauso halten eine Vielzahl von inländischen Unternehmen Anteile an ausländischen Unternehmen oder werden selbst (zum Teil) von ausländischen Unternehmen gehalten. Daraus ergibt sich eine ganze Reihe von Themen, unter anderem Meldepflichten bei der Bundesbank. Trotz empfindlicher Sanktionierung (bis zu 30.000 Euro Bußgeld je Verstoß), strikter Meldefristen und nur eingeschränkter Korrekturmöglichkeiten werden die Meldepflichten nach §§ 62–70 AWV vielfach stiefmütterlich behandelt oder gar ganz übersehen. Betroffen sind neben Unternehmen gleichermaßen Privatpersonen und Freiberufler, denn die Meldepflicht gilt grundsätzlich für grenzüberschreitende Zahlungen (über 12.500 Euro ohne gegenüberstehenden Import oder Export) und Unternehmensbeteiligungen mit Auslandsbezug. Da abgegebene falsche oder unvollständige Meldungen zumindest eine bußgeldbewehrte Ordnungswidrigkeit darstellen, sollten solche Meldeverstöße durch eine vorbeugende Compliance-Strategie möglichst vermieden werden.
weiter lesenFreigabe für Joint Venture von Deutsche Telekom und EWE aufgehoben
BLOMSTEIN hat Vodafone bei der erfolgreichen Anfechtung der fusionskontrollrechtlichen Freigabe eines Joint Ventures zwischen Deutscher Telekom und EWE vertreten. Aufgrund einer Beschwerde von Vodafone und im Anschluss an ein komplexes Gerichtsverfahren hob das Oberlandesgericht Düsseldorf am 22. September 2021 die Freigabeentscheidung des Bundeskartellamts für das Joint Venture „Glasfaser Nordwest“ aus dem Jahr 2019 auf.
weiter lesenBLOMSTEIN berät ADTRAN, Inc. (ADTRAN) im Hinblick auf die investitionskontrollrechtlichen sowie fusionskontrollrechtlichen Aspekte des Zusammenschlusses mit dem Netzwerktechnologieunternehmen ADVA Optical Networking SE (ADVA). Durch den Zusammenschluss wollen die Unternehmen zu einem führenden Anbieter von End-to-End-Glasfasernetzlösungen werden.
weiter lesenDie Weltbank hat das erste Übersichtswerk zu vergaberechtlichen Ausschlusssystemen veröffentlicht. Das „Global Suspension & Debarment Directory” gibt konsultierend Aufschluss darüber, wie verschiedene Rechtssysteme weltweit Ausschlussmechanismen anwenden, um bestimmten Auftragnehmern den Zugang zu öffentlichen Aufträgen zu verwehren. Das Werk basiert auf dem im Jahr 2020 durchgeführten „Global Suspension & Debarment Survey” mit Beiträgen zahlreicher Experten. Auch BLOMSTEIN-Counsel Dr. Florian Wolf hat mit seinem Fachwissen an dem Kapitel zu Deutschland mitgewirkt.
weiter lesenBLOMSTEIN hat die Zoom Video Communications Inc. (Zoom) im Hinblick auf die investitionskontrollrechtlichen Fragen bei ihrem direkten Erwerb des deutschen Software- und Dienstleistungsunternehmens für Sprachverarbeitung, der Karlsruhe Information Technology Solutions – kites GmbH (kites), erfolgreich vertreten.
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